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Kleine AnfrageWahlperiode 8Beantwortet

Verbesserung der Studienbedingungen körperbehinderter Studenten (G-SIG: 00002972)

Bauliche Maßnahmen im Rahmen des Hochschulbauförderungsgesetzes, Einsatz technischer Hilfsmittel für hörgeschädigte und sehbehinderte Studenten, Verlängerung der Förderungsdauer nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz, Einführung spezieller Beratungsdienste während des Studiums

Fraktion

CDU/CSU

Ressort

Bundesministerium für Bildung und Wissenschaft

Datum

15.07.1980

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 8/423117.06.80

Verbesserung der Studienbedingungen körperbehinderter Studenten

der Abgeordneten Frau Hürland, Pfeifer, Burger, Geisenhofer, Braun, Frau Benedix-Engler, Hasinger, Kroll-Schlüter, Frau Karwatzki, Horstmeier, Schetter, Dr. George, Zink, Frau Verhülsdonk, Frau Dr. Neumeister, Dr. Becker (Frankfurt), Dr. Hammans, Müller (Berlin), Frau Dr. Wilms, Prangenberg und der Fraktion der CDU/CSU

Vorbemerkung

An deutschen Hochschulen studieren etwa 4000 bis 5000 körperbehinderte Studenten. Die Zahl dieser Studenten, die durch eine entsprechende schulische Bildung in die Lage versetzt werden, ein Studium aufzunehmen, ist steigend. Nach § 2 Abs. 4 des Hochschulrahmengesetzes sind die Universitäten verpflichtet, „die besonderen Bedürfnisse behinderter Studenten zu berücksichtigen". Diese Berücksichtigung behinderter Studenten und die hierzu notwendigen besonderen Förderungsmaßnahmen finden an vielen Universitäten nicht statt.

Wir fragen daher die Bundesregierung:

Fragen4

1

Welche Maßnahmen wird die Bundesregierung im Rahmen ihrer Zuständigkeit im Planungsausschuß nach dem Hochschulbauförderungsgesetz unternehmen, um mit Hilfe baulicher Maßnahmen körperbehinderten Studierwilligen die Teilnahme an einem ihrer Eignung und Neigung entsprechenden Studium zu erleichtern?

2

Sieht die Bundesregierung Möglichkeiten, über den Planungsausschuß nach dem HBFG dafür Sorge zu tragen, daß besonders für hörgeschädigte und sehbehinderte Studenten technische Hilfsmittel in ausreichendem Maß zur Verfügung gestellt werden, damit auch für diesen Personenkreis ein geregelter Vorlesungs- und Übungsbetrieb gesichert ist?

3

Ist die Bundesregierung bereit anzuerkennen, daß für Behinderte eine längere Förderungsdauer nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz notwendig ist als für nicht Behinderte, und ist sie bereit, in diesem Sinne eine Novellierung des BAföG vorzunehmen?

4

Welche Möglichkeiten sieht die Bundesregierung, um auf die Länder einzuwirken, daß an den Universitäten Beratungsdienste eingeführt werden, die a) für körperbehinderte Studenten studienbegleitend sind und b) besonders den Übergang vom Studium in das Berufsleben erleichtern?

Bonn, den 17. Juni 1980

Frau Hürland Pfeifer Burger Geisenhofer Braun Frau Benedix-Engler Hasinger Kroll-Schlüter Frau Karwatzki Horstmeier Schetter Dr. George Zink Frau Verhülsdonk Frau Dr. Neumeister Dr. Becker (Frankfurt) Dr. Hammans Müller (Berlin) Frau Dr. Wilms Prangenberg Dr. Kohl, Dr. Zimmermann und Fraktion

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