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Kleine AnfrageWahlperiode 8Beantwortet

Verwaltungsgerichtsverfahren in Asylsachen (G-SIG: 00003104)

Anzahl der bis zum 31.7.80 eingegangenen und entschiedenen Asylfälle, Anzahl der erledigten Streitfälle pro Jahr, Höhe der Anfechtungsquote, Anzahl der neu einzurichtenden Institutionen und des zusätzlichen Personals bei der Verwaltungsgerichtsbarkeit sowie Höhe der zusätzlichen Haushaltsmittel zur Sicherstellung einer zeitlich angemessenen Durchführung der Asylverfahren, Zulassung des Gerichtsbescheides auch bei Asylklagen

Fraktion

CDU/CSU

Ressort

Bundesministerium der Justiz

Datum

05.09.1980

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 8/445122.08.80

Verwaltungsgerichtsverfahren in Asylsachen

der Abgeordneten Erhard (Bad Schwalbach), Dr. Klein (Göttingen), Spranger, Dr. Dregger, Dr. Bötsch, Regenspurger und der Fraktion der CDU/CSU

Vorbemerkung

Die Zahl der Asylbewerber steigt seit Jahren ständig an und hat jetzt besorgniserregende Ausmaße angenommen.

Gleichzeitig ist der Anteil der Asylbewerber, die als politisch Verfolgte anerkannt werden, drastisch zurückgegangen. 1970 wurden noch etwa 60 v. H. aller Asylbewerber vom Bundesamt für die Anerkennung ausländischer Flüchtlinge als politisch Verfolgte anerkannt. Heute sind es allenfalls noch 10 v. H.

Da die meisten abgelehnten Asylbewerber den gerichtlichen Instanzenweg voll ausschöpfen, werden die Verwaltungsgerichte bis weit über die Grenzen ihrer Belastbarkeit in Anspruch genommen. Die im Jahre 1978 und jetzt getroffenen gesetzlichen Maßnahmen haben nicht zu der notwendigen Entlastung geführt. Es ist im Gegenteil eine noch stärkere Inanspruchnahme der Verwaltungsgerichtsbarkeit zu erwarten. Mit dem Zweiten Gesetz zur Beschleunigung des Asylverfahrens wurde die Qualität der Entscheidungen des Bundesamtes für die Anerkennung ausländischer Flüchtlinge in Zirndorf gemindert. Die Tatsachenfeststellung wurde teilweise den Verwaltungsgerichten aufgebürdet. Infolgedessen werden die Gerichte noch häufiger als bisher angerufen werden. Die Verfahren müssen oft noch länger dauern. Bei den vier Verwaltungsgerichten in Nordrhein-Westfalen, die Anfang 1980 erstmals für Asylverfahren zuständig geworden sind, sind nach Zeitungsmeldungen allein in der ersten Hälfte dieses Jahres 4805 Klagen eingereicht worden. Der hessische Landesrechnungshof schätzt die Zahl der verwaltungsgerichtlichen Asylverfahren in Hessen in diesem Jahr auf rund 10 000.

Es steht zu befürchten, daß wegen des fehlenden Personals bei den Gerichten nicht nur die Entscheidungen in Asylsachen, sondern auch die in anderen anhängigen Streitsachen erst später als notwendig getroffen werden können.

Wir fragen daher die Bundesregierung:

Fragen9

1

Wieviele Asylfälle sind in diesem Jahr bis zum 31. Juli 1980 a) bei den 17 Verwaltungsgerichten — aufgeschlüsselt nach den einzelnen Gerichten —, b) bei den Oberverwaltungsgerichten/ Verwaltungsgerichtshöfen und c) bei dem Bundesverwaltungsgericht eingegangen?

2

Wieviele der im Jahr 1980 bei den in Frage 1. genannten Gerichten neu eingegangenen Asylfälle waren bis zum 31. Juli 1980 in der jeweiligen Instanz entschieden worden?

3

In welchem Verhältnis stehen die bis zum 31. Juli 1980 registrierten Eingänge in Asylsachen in den einzelnen Instanzen zu den bis zum gleichen Zeitpunkt eingegangenen anderen Streitsachen des Jahres 1980?

4

Mit wieviel Eingängen in Asylsachen ist — unter Berücksichtigung der jetzt bekannten Asylanträge — für das ganze Jahr 1980 in der Verwaltungsgerichtsbarkeit zu rechnen?

5

Wieviele Streitsachen können nach den vorliegenden Erkenntnissen durchschnittlich pro Jahr von a) den Kammern der Verwaltungsgerichte, b) den Senaten der Oberverwaltungsgerichte und c) den Senaten des Bundesverwaltungsgerichts entschieden werden?

6

Wie hoch ist die durchschnittliche Anfechtungsquote in Asylsachen a) gegenüber negativen Entscheidungen der Verwaltungsgerichte und b) gegenüber negativen Entscheidungen der verwaltungsgerichtlichen Berufungsinstanz?

7

Wieviele a) Kammern bei den Verwaltungsgerichten, b) Senate bei den Oberverwaltungsgerichten/ Verwaltungsgerichtshöfen, c) Senate beim Bundesverwaltungsgericht müßten neu eingerichtet werden, um sicherzustellen, daß die Asylverfahren in einem Jahr durchgeführt werden können, wie dies nach Auffassung der Bundesregierung — zumindest in eindeutigen Fällen — der Fall sein soll?

8

Wieviel zusätzliches Personal in der Verwaltungsgerichtsbarkeit müßte eingestellt und welche zusätzlichen Haushaltsmittel müßten zur Verfügung gestellt werden, um sicherzustellen, daß die Verfahren in einem Jahr entschieden werden?

9

Hält es die Bundesregierung für vertretbar, durch Änderung des Ausländergesetzes den Gerichtsbescheid auch bei Asylklagen zuzulassen, um hierdurch eine Verkürzung der Dauer der verwaltungsgerichtlichen Verfahren zu erreichen?

Bonn, den 22. August 1980

Erhard (Bad Schwalbach) Dr. Klein (Göttingen) Spranger Dr. Dregger Dr. Bötsch Regenspurger Dr. Kohl, Dr. Zimmermann und Fraktion

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