Stellungnahme der Bundesregierung zum Bericht der Enquete-Kommission „Zukünftige Kernenergiepolitik" über den Stand der Arbeit und die Ergebnisse vom 27. Juni 1980 - Drucksache 8/4341 -
der Abgeordneten Lenzer, Pfeifer, Gerstein, Dr. Stavenhagen, Gerlach (Oberneu), Benz, Engelsberger, Dr. Hubrig, Dr. Probst, Dr. Riesenhuber, Dr. Freiherr Spies von Büllesheim und der Fraktion der CDU/CSU
Vorbemerkung
Trotz der Bedeutung, die die Bundesregierung der Arbeit der Enquete-Kommission „Zukünftige Kernenergiepolitik" von Anfang an beigemessen hat, hat die Bundesregierung bislang zum Bericht und den energiepolitischen Handlungsempfehlungen der Kommission keine Stellung bezogen.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen23
Inwieweit stehen nach Auffassung der Bundesregierung die energiepolitischen Handlungsempfehlungen der Kommission im Einklang mit den wirtschaftspolitischen Zielen der Bundesregierung insbesondere der zweiten Fortschreibung des Energieprogramms?
Ist die Bundesregierung bereit, sich die Handlungsempfehlungen zu eigen zu machen, und welche Maßnahmen beabsichtigt sie daraus abzuleiten und in eine verantwortungsvolle Energiepolitik umzusetzen?
Hält die Bundesregierung die vorgeschlagenen vier Pfade zur Energiebedarfsdeckung für gleichermaßen praktisch realisierbar und gangbar oder ist sie mit uns der Meinung, daß die Rückwirkungen unterschiedlicher Energiekosten und zu investierenden Kapitals auf die wirtschaftliche Situation nicht hinreichend geprüft wurden, um alle vier Pfade, insbesondere die Pfade „sehr starken" und „extremen" Energiesparens als gleichermaßen gangbar zu bezeichnen?
Entspricht es der Meinung der Bundesregierung, der Verringerung der Importabhängigkeit vom Erdöl höchste Priorität einzuräumen? Falls ja, welche Schlußfolgerung zieht sie in dieser Hinsicht aus der Tatsache, daß in der „Öl-Minimum"-Variante des von der Mehrheit der Kernenergie - Kritiker in der Enquete-Kommission vorgeschlagenen Wege auf einen stetigen Ausbau der Kernenergie nicht verzichtet werden kann?
Ist die Bundesregierung der Auffassung, daß bei gleichem Wirtschaftswachstum, wie es bei den Pfaden zwei bis vier vorausgesetzt wird, so unterschiedliche Strukturänderungen in der Wirtschaft wie auch starke Unterschiede im Energiesparen überhaupt realisierbar sind oder ist sie mit uns der Meinung, daß starkes Energiesparen eine starke Umstrukturierung unserer Wirtschaft voraussetzt und damit hohe Investitionen, die — vor allem, wenn die Konsumquote konstant bleiben soll — nur aus dem Wachstum gewonnen werden können?
Wie beurteilt die Bundesregierung die Auswirkungen der Pfade „sehr starken" und „extremen" Energiesparens a) auf Lebenshaltung, Komfort, soziale Sicherheit der Bundesbürger, b) bezüglich der Gefährdung einer funktionsfähigen Wirtschaft durch planwirtschaftlichen Dirigismus, und ist sie mit uns der Auffassung, daß es eine Illusion ist zu glauben, so starkes Sparen sei unter Beibehaltung des jetzigen Lebensstandards möglich.
Teilt die Bundesregierung die Auffassung der Minderheit der Kommission, daß die Pfade „sehr starken" und „extremen" Energiesparens soweit vom Energieprogramm der Bundesregierung abweichen, daß sie nur informatorischen Wert haben?
Die Kommission ist bei ihren Energiepfadrechnungen von einer Wohnbevölkerung von 57 bzw. 50 Mio im Jahre 2000 bzw. 2030 ausgegangen. Wie beurteilt die Bundesregierung diese Annahme, und wie sieht diese Entwicklung im Vergleich zur aktuellen Familienpolitik der Bundesregierung aus?
Der Bundesminister für Forschung und Technologie läßt z. Z. Energieszenarien im Hinblick auf die Vollbeschäftigung diskutieren, wobei die Szenarien, die eine wünschenswerte gute Situation aufzeigen, mit 3,3 v. H. Wirtschaftswachstum bis 1985 und gesteigerten Werten darüber hinaus sehr hohe Kapitaleinsätze benötigen. Kann die Bundesregierung sich deshalb auf eine Energiepolitik einlassen, die — wie die Pfade der Kommission — deutlich darunterliegende Wachstumsraten ermöglichen?
Die Kommission hat eine Wirkungsgradverbesserung bei der Stromerzeugung aus Kohle um 4 v. H. Punkte (Neuinvestitionen) angenommen. Welche Forschungs- und Entwicklungsförderprogramme (Mittel und Laufzeit) werden von der Bundesregierung in dieser Hinsicht unternommen, und mit welchen Realisierungschancen wird gerechnet?
Wie beurteilt die Bundesregierung die von der Kommission angenommenen Verfügbarkeiten der Primärenergieträger insbesondere bei Öl und Erdgas?
Plant die Bundesregierung eine weitere Aufstockung der Mittel zur Förderung von Energiesparmaßnahmen, wenn ja, in welcher Höhe?
Welche Position bezieht die Bundesregierung angesichts der sich schneller zuspitzenden Energieversorgungskrise zu der Empfehlung der Kommission erst im Jahre 1990 über den langfristigen großtechnischen Einsatz der Kernenergie zu entscheiden, insbesondere in Anbetracht der langen Planungszeiträume, die zur Folge haben, daß die für 1990 relevanten Planungen bereits heute eingeleitet werden müßten?
Welche Entscheidungskriterien müssen nach Auffassung der Bundesregierung vorliegen, um für oder gegen die Weiterführung der Kernenergienutzung Entscheidungen treffen zu können?
Die Kommission hat den Zubau von Kernkraftwerken nach Bedarf bis 1990 empfohlen. Welche Schritte der Verwirklichung dieser Empfehlung, insbesondere zur zügigen Bearbeitung der anstehenden Genehmigungsverfahren plant die Bundesregierung konkret?
Ist die Bundesregierung der Auffassung, daß die Tätigkeit der gewählten Vertreter in Bundestag und Landtagen sowie der Mitglieder der Bundesregierung und der Landesregierungen in den atomrechtlichen Genehmigungsverfahren die gesellschaftspolitische Relevanz und die Meinungen der verschiedenen Gruppen der Bevölkerung hinreichend und verfassungsgemäß in Betracht zieht oder bedarf es auch noch in technischen Gremien der Mitwirkung weiterer gesellschaftlicher Gruppen?
Ist die Bundesregierung mit uns der Auffassung, daß die von der Mehrheit der Kommission empfohlene risikoorientierte Analyse zum SNR 300 durch ihren großen Umfang zu weiteren Verzögerungen und Behinderungen beim Projekt SNR 300 führen wird und damit die Gefahr vergrößert wird, daß die internationalen Vertragspartner wegen der nicht absehbaren Fertigstellung dieses Prototypreaktors die Zusammenarbeit mit der Bundesrepublik auf diesem Gebiet aufkündigen werden und daß dies eher ein Verzicht auf den Brüter als ein Offenhalten der Brüter-Nutzung bedeutet?
Ist die Bundesregierung der Auffassung, daß für eine Prototypanlage wie den SNR-300, mit der erst Erfahrungen gesammelt werden sollen, ein Risikovergleich mit bestehenden Leichtwasserreaktoren sinnvoll ist?
Sind nach Ansicht der Bundesregierung die bisherigen Prüfungen des Bethe-Tait-Störfalls unzureichend, welche Lükken sind erkannt, und welche Ergebnisse erwartet die Bundesregierung aus der abermaligen und unabhängigen Prülung des Bethe-Tait-Störfalls.
Zu zahlreichen von der Kommission aufgeschriebenen Fragestellungen hat die Reaktorsicherheitskommission bereits zu früheren Zeitpunkten Stellung genommen. Beabsichtigt die Bundesregierung die Reaktorsicherheitskommission und die Strahlenschutzkommission zu beauftragen, die Empfehlungen der Kommission zu beraten und dazu Stellung zu nehmen, und erwartet die Bundesregierung gegenüber den früheren abweichende Stellungnahmen?
Die hessische Landesregierung hat ihre Bereitschaft bekundet, das Genehmigungsverfahren für eine kleinere Wiederaufarbeitungsanlage zügig voranzutreiben. Wie beurteilt die Bundesregierung die Empfehlung der Mehrheit der Kommission, die Größe dieser Wiederaufarbeitungsanlage erst durch gutachterliche Untersuchungen festlegen zu lassen, und ist die Bundesregierung mit uns der Meinung, daß ein solches Vorgehen einen schweren Eingriff in das Genehmigungsverfahren darstellen würde?
Die Minderheit der Kommission hat gefordert, daß die technische und sicherheitstechnische Weiterentwicklung der Wiederaufarbeitung auf Grund der Beschlüsse der Regierungschefs von Bund und Ländern vom 29. Februar 1980 erfolgen soll. Dies wurde von der Mehrheit der Kommission abgelehnt. Wie beurteilt die Bundesregierung die von der Mehrheit der Kommission vorgeschlagenen energiepolitischen Handlungsempfehlungen zur Entsorgung von Kernkraftwerken und ist sie der Auffassung, daß diese Empfehlungen auch das Entsorgungskonzept der Bundesregierung mit abdecken und mit ihm vereinbar sind?
Teilt die Bundesregierung die Auffassung der Mehrheit der Kommission, daß die Option, den Ausstieg aus der Kernenergie offenzuhalten, mit den Beschlüssen des Weltwirtschaftsgipfels in Venedig in Einklang zu bringen ist.