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Kleine AnfrageWahlperiode 8Beantwortet

Tatsächliche Finanzsituation im Haushalt des Bundesministers für Bildung und Wissenschaft (G-SIG: 00003140)

Veränderungen im Epl 31 durch den Nachtragshaushalt 1980, Sperren gem.§ 41 BHO im Epl 31, Inanspruchnahme von Haushaltsresten durch den Bundesminister für Bildung und Wissenschaft, Notwendigkeit über- und außerplanmäßiger Mittel für den Bereich Bildung und Wissenschaft

Fraktion

CDU/CSU

Ressort

Bundesministerium für Bildung und Wissenschaft

Datum

06.10.1980

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 8/448218.09.80

Tatsächliche Finanzsituation im Haushalt des Bundesministers für Bildung und Wissenschaft

der Abgeordneten Pfeifer, Rühe und der Fraktion der CDU/CSU

Vorbemerkung

Antworten der Bundesregierung auf verschiedene parlamentarische Anfragen und Hinweise aus den Ländern verstärken immer mehr den Eindruck, daß die Finanzierung wichtiger bildungspolitischer Aufgaben im Haushalt 31 des Bundesministers für Bildung und Wissenschaft in Unordnung geraten ist. Durch den Nachtragshaushalt, die globale Sperre des Bundesministers der Finanzen und hauseigene Sperren im Bundesministerium für Bildung und Wissenschaft sowie durch die Übertragung von Haushaltsresten und durch die damit zusammenhängenden offenen Fragen der Haushaltsdeckung wird immer unübersichtlicher, in welcher Weise der Bundesminister für Bildung und Wissenschaft finanziell seinen Verpflichtungen nachkommen kann. Der gesamte Haushalt des Bundesministers für Bildung und Wissenschaft ist, was seine Finanzierbarkeit betrifft, ins Zwielicht geraten.

Dafür spricht insbesondere — wie sich aus eindeutigen Hinweisen der Länder ergibt —, daß die Finanzierung wichtiger bildungspolitischer Vorhaben, wie des Studentenwohnheimbaus, des Hochschulbaus, der Förderung überbetrieblicher Ausbildungsstätten und des Bundesausbildungsförderungsgesetzes unsicher und fraglich geworden ist.

Die gesamte Haushaltspolitik des Bundesministers für Bildung und Wissenschaft und insbesondere das Finanzgebaren innerhalb des Einzelplans 31 bedarf einer genauen Aufklärung und kritischen Durchleuchtung. Denn der Verdacht liegt nahe, daß haushaltswirksame Veränderungen durch den Bundesminister für Bildung und Wissenschaft ohne Zustimmung des Deutschen Bundestages und insbesondere seines Haushaltsausschusses vorgenommen worden sind.

Wir fragen deshalb die Bundesregierung:

Fragen8

1

Bei welchen Haushaltstiteln im Einzeletat 31 des Bundesministers für Bildung und Wissenschaft hat es im einzelnen durch den Nachtragshaushalt Veränderungen in welcher Höhe gegeben?

2

In welcher Höhe hat der Bundesminister der Finanzen Sperren nach § 41 der Bundeshaushaltsordnung für den Haushalt des Bundesministers für Bildung und Wissenschaft angeordnet?

3

Hat der Bundesminister der Finanzen diese Sperren für einzelne Titel oder global für den Gesamthaushalt des Bundesministers für Bildung und Wissenschaft angeordnet oder ist beides erfolgt?

4

Welche Titel sind in welcher Höhe derzeit - sei es durch Einzelsperre durch den Bundesminister der Finanzen oder durch Umlegung einer Globalsperre durch den Bundesminister für Bildung und Wissenschaft auf die einzelnen Titel - betroffen?

5

In welcher Höhe und bei welchen Titeln wurden oder werden 1980 Haushaltsreste aus früheren Jahren in Anspruch genommen?

6

Aus welchen Titeln und in welcher Höhe wurden oder werden Mittel zur Deckung der Haushaltsreste im einzelnen zur Verfügung gestellt?

7

Wurden oder werden zur Restedeckung in Anspruch genommene Mittel bei den jeweiligen Titeln 1980 nicht benötigt oder wurden oder werden im Zuge politischer Prioritätenbildung Mittel zur Deckung eingesetzt, obwohl sie eigentlich auch für ihren ursprünglichen Zweck benötigt wurden?

Welche Mittel sind das, aufgeschlüsselt nach Höhe und Titeln?

8

Muß der Bundesminister für Bildung und Wissenschaft im Laufe dieses Jahrs voraussichtlich noch über- oder außerplanmäßige Mittel beantragen, wenn ja, für welche Aufgaben und in welcher Höhe?

Bonn, den 18. September 1980

Pfeifer Rühe Dr. Kohl, Dr. Zimmermann und Fraktion

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