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Kleine AnfrageWahlperiode 16Beantwortet

Aktuelle Entwicklungen und neue Erkenntnisse zur Ampelkennzeichnung

Rechtsgutachten über die Zulässigkeit von Lebensmittelkennzeichnung mit Ampelfarben nach EU-Verordnungsentwurf, Forderung der Bundesverbände der Gesetzlichen Krankenversicherungen nach Öffnungsklauseln für eine verbraucherfreundliche Ampelkennzeichnung, Haltung der Bundesregierung

Fraktion

DIE LINKE

Datum

25.09.2009

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 16/1403310. 09. 2009

Aktuelle Entwicklungen und neue Erkenntnisse zur Ampelkennzeichnung

der Abgeordneten Karin Binder, Eva Bulling-Schröter, Lutz Heilmann, Dr. Kirsten Tackmann und der Fraktion DIE LINKE.

Vorbemerkung

Im Juli 2009 veröffentlichte die Verbraucherorganisation foodwatch ein Rechtsgutachten der Europarechtsexpertin Prof. Dr. Sabine Schlacke (Universität Bremen) mit dem Titel „Rechtliche Möglichkeiten und Grenzen der Nährwertkennzeichnung durch eine Ampelkennzeichnung nach dem Verordnungsentwurf der Kommission (KOM(2008) 40 endg)“. Im Fazit des Gutachtens wird festgehalten:

  • Eine Ampelkennzeichnung ist weder an Stelle der vorgeschriebenen Nährwertangaben noch zusätzlich erlaubt.
  • Die Mitgliedstaaten können auch nicht von der vorgeschriebenen verbal-zahlenförmigen Darstellung von Nährwerten durch verbindliche oder unverbindliche Regelsetzung abweichen. Der Verordnungsentwurf ermöglicht den Mitgliedstaaten durch unverbindliche staatliche Empfehlungen oder Hinweise oder die Unterstützung privater Regelsetzung bzw. Vereinbarungen abweichend zu handeln. Allerdings ist diese Abweichungsmöglichkeit beschränkt auf eine Darstellung mittels anderer, grafischer Formen oder Symbole. Ermöglicht wird mithin etwa eine unverbindliche Bestimmung, die das „Guideline Daily Amounts“-Konzept der Lebensmittelwirtschaft zur Nährwertkennzeichnung vorsieht. Die darüber hinaus eine Bewertung des Lebensmittels enthaltende Ampelkennzeichnung – wie i. Ü. auch die farbliche Unterlegung des GDA-Modells – wird hiervon nicht mehr erfasst und kann mithin nicht mittels unverbindlicher Regelung auf mitgliedstaatlicher Ebene festgeschrieben und praktiziert werden. (…)“

Der EP-Ausschuss lehnt freiwillige, unverbindliche nationale Modelle mithin vollständig ab. Danach wäre das GDA-Modell verboten und kann auch nicht durch eine mitgliedstaatliche Maßnahme ermöglicht werden.“ (Quelle: http://www.foodwatch.de/foodwatch/content/e10/e13946/e28788/e28929/Rechtsgutachten_Ampel_Schlacke_20090717_ger.pdf).

Ende August 2009 traten der AOK Bundesverband, der GKV-Spitzenverband, der Betriebskrankenkassen-Bundesverband GbR, der Bundesverband der Innungskrankenkassen, der Spitzenverband der landwirtschaftlichen Sozialversicherung und die Knappschaft mit einem Offenen Brief an die Öffentlichkeit. Darin fordert die Gesetzliche Krankenversicherung (GKV) eine verständliche und verbraucherfreundliche Lebensmittelkennzeichnung mit Ampelfarben. Unter anderem heißt es dort:

  • „Der gegenwärtige Kommissionsentwurf lässt ausschließlich eine Nährwertinformation in Tabellenform zu. Aus Sicht der GKV werden die Informationsbedürfnisse der Verbraucherinnen und Verbraucher damit nicht befriedigt. Auf der Grundlage der aktuellen verfügbaren Evidenz muss es dazu eine Öffnungsklausel im EU-Kommissionsentwurf geben, die es den Mitgliedstaaten ermöglicht, über die EU-einheitliche Kompromissregelung zur Nährwertkennzeichnung hinaus eine einzelstaatliche Regelung zu treffen. (…) Die Information muss allen Bürgern ungeachtet ihrer Herkunft und sozialen Stellung eine klare Orientierung über die Zusammensetzung des jeweiligen Lebensmittels im Hinblick auf eine gesunde Ernährungsweise bieten. Lebensmittel sollten daher, z. B. mit Hilfe einer Ampel, im Hinblick auf ihren Gehalt, beispielsweise an Fett, Zucker und Salz, gekennzeichnet werden (...).“ (Quelle: http://www.aok-bv.de/imperia/md/aokbv/politik/versicherte/eu_lebensmittelkennzeichnung_brief.pdf).

Im Zusammenhang mit dem Verordnungsvorschlag vertritt die Bundesregierung die Auffassung, „dass für die über die obligatorische Nährwertkennzeichnung hinausgehenden freiwilligen Darstellungen ein harmonisiertes System auf EU- Ebene etabliert werden sollte“ (vgl. Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Fraktion DIE LINKE. auf Bundestagsdrucksache 16/13141/Antwort zu Frage 11).

Kürzlich veröffentlichte die britische Food Standards Agency (FSA) die sehr umfangreiche Studie „Comprehension and use of UK nutrition signpost labeling schemes“ (Malam; Sally et al, 2009) zu Verständnis und Anwendung verschiedener Nährwert-Kennzeichnungssysteme durch Verbraucher in der Praxis (beim Einkauf und bei der Verwendung von Lebensmitteln im privaten Haushalt).

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen14

1

Teilt die Bundesregierung die rechtliche Analyse und die inhaltlichen Schlussfolgerungen des o. g. Rechtsgutachtens von Prof. Dr. Sabine Schlacke, und welche inhaltlichen Konsequenzen zieht die Bundesregierung daraus (Antwort bitte mit detaillierter Begründung und unter Berücksichtigung sowohl des Kommissions-Verordnungsentwurfes als auch des EP-Ausschussberichtsentwurfes)?

2

Welche Position vertritt die Bundesregierung hinsichtlich der von Prof. Dr. Sabine Schlacke vorgeschlagenen Öffnungsklausel für den Verordnungsentwurf (Antwort bitte mit detaillierter Begründung)?

3

Wird sich die Bundesregierung auf europäischer Ebene für eine derartige Öffnungsklausel im Verordnungsentwurf einsetzen (falls nein, bitte mit detaillierter Begründung sowie ggf. Handlungsalternativen; und falls ja, bitte detailliert Handlungsebenen und -schritte mit Zeithorizonten aufschlüsseln)?

4

Wie hat sich die Bundesregierung zu dem Offenen Brief der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) verhalten, und welche Konsequenzen will die Bundesregierung ziehen?

5

Welche konkreten Ergebnisse erbrachte die Arbeitsgruppe zum Thema Nährwertkennzeichnung unter Federführung des Bundesministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (BMELV), die am 2. April 2009 tagte (bitte aufschlüsseln)?

6

Sind – nach wie vor – keine weiteren Treffen der Arbeitsgruppe vorgesehen (Antwort bitte mit Begründung)?

7

Sind – nach wie vor – weitere Treffen des Runden Tisches „Nährwertinformation“ geplant? Falls nein, warum nicht? Falls ja, wie viele, und mit welchem Ziel?

8

Wann wird der für den 4. Juni 2009 geplante, aber kurzfristig vom BMELV abgesagte Folgetermin des Runden Tisches „Nährwertinformation“ stattfinden?

9

Was versteht die Bundesregierung unter „profunden Ereignissen“ in der von ihr in Bezug auf den Folgetermin gewählten Formulierung „sobald profunde Ergebnisse erreichbar scheinen“ (vgl. Antwort der Bundesregierung auf die schriftliche Frage 6/30)?

10

Was genau meint die Bundesregierung mit „über die obligatorische Nährwertkennzeichnung hinausgehenden freiwilligen Darstellungen“ (vgl. Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Fraktion DIE LINKE. auf Bundestagsdrucksache 16/13141/Antwort zu Frage 11)?

11

Was versteht die Bundesregierung konkret unter einem „harmonisierten System auf EU-Ebene (vgl. Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Fraktion DIE LINKE. auf Bundestagsdrucksache 16/13141/Antwort zu Frage 11)?

12

Wie bewertet die Bundesregierung die Studie der FSA?

13

Welche Konsequenzen zieht die Bundesregierung aus den Ergebnissen dieser Studie für ihre eigene Verhandlungsposition im Ministerrat und für die Diskussion in Deutschland (Antwort bitte mit detaillierter Begründung)?

14

Warum hat die Bundesregierung die gemeinsam von Bund und Ländern im Rahmen der Verbraucherschutzministerkonferenz (VSMK) geforderte Nährwertkennzeichnung mit Ampelfarben nicht von sich aus auf europäischer Ebene thematisiert (vgl. Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Fraktion DIE LINKE. auf Bundestagsdrucksache 16/13141/Antwort zu den Fragen 12 und 13)?

Berlin, den 10. September 2009

Dr. Gregor Gysi, Oskar Lafontaine und Fraktion

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