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Kleine AnfrageWahlperiode 16Beantwortet

Ölförderung in den Nationalparken Wattenmeer

<span>Rechtliche Voraussetzungen der Genehmigung der Ölplattform &quot;Mittelplate&quot; 1987, Vereinbarungen zum Schutz der Meeresumwelt, Auswirkungen des laufenden Ölförderbetriebs und möglicher Unfälle auf die Tier- und Pflanzenwelt, Genehmigung einer weiteren Plattform und geplante Probebohrungen, Zusammenhang mit dem Weltnaturerbestatus</span>

Fraktion

DIE LINKE

Ressort

Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie

Datum

07.10.2009

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 16/1407122. 09. 2009

Ölförderung in den Nationalparken Wattenmeer

der Abgeordneten Lutz Heilmann, Eva Bulling-Schröter, Dr. Dagmar Enkelmann, Hans-Kurt Hill und der Fraktion DIE LINKE.

Vorbemerkung

Das Wattenmeer ist in seiner ökologischen Bedeutung weltweit einzigartig. Im Juni 2009 wurde es daher auch zum Weltnaturerbe erklärt.

Eine Ölkatastrophe vor der Nordseeküste könnte eine ökologische Schatzkiste vernichten. In den Schlick- und Sandflächen leben bis zu 4 000 Tierarten, 250 von ihnen gibt es nur in den Salzwiesen der Nordseeküste. Einzig der tropische Regenwald übertrifft das Wattenmeer an Pflanzen- und Tiervielfalt. Das rund 10 000 Quadratkilometer große Gebiet dient als Drehkreuz für rund zwölf Millionen Vögel. So treffen sich 90 Prozent der europäischen Brandenten einmal im Jahr zum Mausern. In dieser Zeit sind die seltenen Vögel flugunfähig. Eine Ölpest könnte sie auf einen Schlag vernichten.

Bereits 1982 bekundeten Dänemark, Deutschland und die Niederlande eine gemeinsame Erklärung, in der sie ihren Willen bekunden, die Bemühungen zur Umsetzung internationaler Abkommen zu koordinieren, um einen umfassenden Schutz des Wattenmeeres als ökologische Einheit zu erreichen. 1985 vereinbarten diese Staaten in Den Haag die Einrichtung eines Gemeinsamen Wattenmeersekretariates (Common Wadden Sea Secretariat, CWSS), das die trilaterale Zusammenarbeit unterstützt, initiiert und koordiniert. Dieses Sekretariat befindet sich seit 1987 in Wilhelmshaven.

Die Mittelplate ist das größte Ölfeld Deutschlands, die Ölplattform Mittelplate wurde 1987 genehmigt. Mit dem Gesetz zum Schutz des schleswig- holsteinischen Wattenmeeres vom 17. Dezember 1999 liegt die Ölplattform Mittelplate nun mitten im heutigen Nationalpark Schleswig-Holsteinisches-Wattenmeer.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen11

1

Unter welchen rechtlichen Voraussetzungen kam es zur Genehmigung der 1987 in Betrieb genommenen Ölplattform Mittelplate?

2

Gab es besondere Vereinbarungen zum Schutz der Meeresumwelt im Zusammenhang mit der Genehmigung für die Plattform Mittelplate? Wenn ja, welche? Wenn nein, warum nicht?

3

Wie wirkt sich der laufende Betrieb der Ölförderung auf die Tier- und Pflanzenwelt aus?

4

Welche Folgen bestünden, auch unter Berücksichtigung der Wind- und Strömungsverhältnisse, im Falle, dass Öl ins Meer austritt, für die im Wattenmeer lebenden Tiere und Pflanzen, und welche Küstenbereiche wären möglicherweise besonders betroffen?

5

Kann die Bundesregierung den Austritt von Öl ins Meer vollständig ausschließen (Begründung)?

6

Gab es bereits Unfälle im Wattenmeer oder in anderen Regionen, die einen Vergleich mit einem Unfall mit austretendem Öl im Nationalpark Wattenmeer zulassen, und was waren bzw. sind die Folgen bezüglich der dort lebenden Tier und Pflanzenwelt, der Kosten für die Wiederherstellung, und wie waren/sind die Auswirkungen auf die Wirtschaft, insbesondere Fischerei und Tourismus?

7

Welche Gremien wären an einer Genehmigung für eine weitere Plattform bzw. für die geplanten Probebohrungen durch die RWE Dea AG beteiligt, und welcher rechtlichen Grundlage würde eine solche Genehmigung erfolgen?

8

Stehen geplante Probebohrungen im Widerspruch zu bestehenden Gesetzen? Wenn ja, um welche Gesetze handelt es sich?

9

Berücksichtigt das Bergbaugesetz die besonderen Umstände im sensiblen Ökosystem Wattenmeer? Wenn ja, wie? Wenn nein, warum nicht, und beabsichtigt die Bundesregierung eine entsprechende Änderung des Bergbaugesetzes?

10

Bestünde die Möglichkeit einer Aberkennung des Weltnaturerbestatus infolge der Genehmigung von Ölförderungen (Begründung)?

11

Hat die Annerkennung als Weltnaturerbe rechtliche oder sonstige Auswirkungen auf ein Genehmigungsverfahren für Probebohrungen bzw. eine Ölförderung (Begründung)?

Berlin, den 22. September 2009

Dr. Gregor Gysi, Oskar Lafontaine und Fraktion

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