Entwicklung in den neuen Bundesländern
der Abgeordneten Roland Claus, Dr. Gesine Lötzsch, Dr. Dietmar Bartsch, Heidrun Bluhm, Eva Bulling-Schröter, Lutz Heilmann, Hans-Kurt Hill, Katrin Kunert, Michael Leutert, Dorothee Menzner, Dr. Ilja Seifert, Dr. Kirsten Tackmann und der Fraktion DIE LINKE.
Vorbemerkung
Die Bundesregierung hat nach Artikel 72 Absatz 2 des Grundgesetzes (GG) „das Gesetzgebungsrecht, wenn und soweit die Herstellung gleichwertiger Lebensverhältnisse im Bundesgebiet oder die Wahrung der Rechts- oder Wirtschaftseinheit im gesamtstaatlichen Interesse eine bundesgesetzliche Regelung erforderlich macht“. Mit dem Abschnitt III der Koalitionsvereinbarung („Aufbau Ost voranbringen“) räumt die Bundesregierung ein – und der „Jahresbericht der Bundesregierung zum Stand der Deutschen Einheit 2005“ (Bundestagsdrucksache 15/6000) bestätigt dies –, dass von der im GG gemeinten Herstellung gleichwertiger Lebensverhältnisse noch nicht die Rede sein kann und Anstrengungen unternommen werden müssen, um zu solchen gleichwertigen Lebensverhältnissen zu gelangen.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen7
Wie werden sich 2006 gegenüber 2005 nach den Prognosen der Bundesregierung die folgenden Kennziffern entwickeln (bitte getrennt nach I. Deutschland insgesamt, II. alte Bundesländer, III. neue Bundesländer einschl. Berlin darstellen):
a) Erwerbstätige (Frauen/Männer) und Erwerbstätigenquote;
b) Arbeitslose (Frauen/Männer) und Arbeitslosenquote;
c) Einwohnerinnen und Einwohner;
d) Einwohnerinnen und Einwohner unter 25 Jahre;
e) Wanderungssaldo;
f) verfügbares Einkommen je Einwohnerin und Einwohner;
g) Bruttoinlandsprodukt;
h) Umsatz des verarbeitenden Gewerbes;
i) Exportquote;
j) Patentanmeldungen;
k) Forschungs- und Entwicklungspersonal in v. H. der Erwerbstätigen;
l) Unternehmensgründungen;
m)Unternehmensliquidationen;
überschuldete private Haushalte;
o) Verbraucherinsolvenzverfahren;
p) Nettovermögen nach sozialen Gruppen;
q) Ausbildungsplätze und Ausbildungsquote.
Wie beurteilt die Bundesregierung diese Entwicklungen?
Sieht die Bundesregierung Handlungsbedarf im Sinne von Artikel 72 Absatz 2 GG?
Mit welchen anderen Maßnahmen nimmt die Bundesregierung auf die Entwicklung der unter 1. genannten Kennziffern Einfluss?
Mit welcher Ergebnisverbesserung wird bei Ergreifen der jeweiligen Maßnahmen gerechnet?
Bei welchen Kennziffern sollen durch Einflussnahme der Bundesregierung in welchem Umfang bis 2009 welche Veränderungen eintreten?