Novellierung des Personenbeförderungsgesetzes
der Abgeordneten Sören Bartol, Uwe Beckmeyer, Martin Burkert, Michael Groß, Ulrike Gottschalck, Hans-Joachim Hacker, Gustav Herzog, Ute Kumpf, Kirsten Lühmann, Thomas Oppermann, Florian Pronold, Dr. Frank-Walter Steinmeier und der Fraktion der SPD
Vorbemerkung
2007 wurde mit der Verordnung (EG) Nr. 1370/2007 der neue EU-Rechtsrahmen für den öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) beschlossen. Die Verordnung berücksichtigt die in Deutschland vorherrschende einmalige Struktur einer Vielzahl kommunaler, kleiner und mittelständischer Nahverkehrsunternehmen. Sie bringt nach jahrelangen Rechtsstreitigkeiten einen Gewinn an Klarheit und Transparenz und damit auch Versorgungssicherheit und wurde von allen Verbänden zum damaligen Zeitpunkt begrüßt. Dies war ein Verhandlungserfolg des damaligen Bundesministers für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung, Wolfgang Tiefensee.
Die Verordnung zu öffentlichen Personenverkehrsleistungen auf Schiene und Straße tritt zum 3. Dezember 2009 in Kraft. Sie ist in Deutschland unmittelbar geltendes Recht. Unbestritten ist die Notwendigkeit, nationales Recht an die Verordnung anzupassen, um Rechtsunsicherheiten zu vermeiden. Dies ist jedoch nicht geschehen. Die Fraktion der CDU/CSU hat hier in der letzten Legislaturperiode eine konstruktive Mitarbeit verweigert, so dass eine rechtzeitige Einigung nicht zu Stande kam.
Damit drohen mit dem Inkrafttreten der Verordnung Anfang Dezember 2009 eine zunehmende Rechtsunsicherheit bei der Vergabe von Nahverkehrsleistungen und eine Reihe von Klagen und Gerichtsverfahren. Dies ist nicht im Sinne eines zukunftsfähigen ÖPNV.
Ziel muss es sein, das deutsche Recht so anzupassen, dass Widersprüche zum europäischen Recht vermieden werden und die in der Verordnung angelegte Möglichkeit der Direktvergabe durch die zuständige Behörde (Aufgabenträger) gewährleistet wird. ÖPNV ist für die Fraktion der SPD eine Aufgabe der Daseinsvorsorge, für die die Kommunen verantwortlich sind. Sie brauchen deshalb auch politische Gestaltungsspielräume.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen13
Wann wird die Bundesregierung die – mit Inkrafttreten der EU-Verordnung (EG) Nr. 1370/2007 am 3. Dezember 2009 – zu erwartende Rechtsunsicherheit mit einer eindeutigen gesetzlichen Regelung beseitigen?
Wie will die Bundesregierung erreichen, dass die deutsche Struktur mit der Vielzahl öffentlicher und auch privater Unternehmen und insbesondere die kommunale Verantwortung erhalten bleiben?
Welche Rolle sollen Aufgabenträger und die Genehmigungsbehörden in Zukunft einnehmen, und wie beabsichtigt die Bundesregierung die „zuständige Behörde“ im Sinne der Verordnung (EG) Nr. 1370/2007 zu definieren?
Wie beabsichtigt die Bundesregierung sicherzustellen, dass die in der Verordnung angelegte Möglichkeit der Direktvergabe durch die zuständige Behörde (Aufgabenträger) gewährleistet wird?
Welche Verbindlichkeit soll die Direktvergabe eines Aufgabenträgers für die Genehmigungsbehörde haben?
Ist nach Ansicht der Bundesregierung die Erteilung einer Linienverkehrsgenehmigung, die eine Parallelbedienung ausschließt, als ausschließliches Recht im Sinne der Verordnung (EG) Nr. 1370/2007 zu qualifizieren?
Wie will die Bundesregierung die öffentliche Daseinsvorsorge im ÖPNV in den nächsten Jahren sichern?
Wie ist die Aufrechterhaltung der öffentlichen Daseinsvorsorge mit dem im schwarz-gelben Koalitionsvertrag eingeräumten Vorrang kommerzieller Verkehre zu gewährleisten?
Welche Verbindlichkeit soll nach Ansicht der Bundesregierung der Nahverkehrsplan haben?
Wie soll vermieden werden, dass private Betreiber sich bestimmte „Rosinen“ herauspicken und mit wenigen Fahrgästen frequentierte Strecken den kommunalen Verkehren überlassen werden?
Wie will die Bundesregierung vermeiden, dass ein an einer Direktvergabe interessiertes Unternehmen auch nur kurz bevor der neue Verkehr erbracht wird, einen Antrag auf Beteiligung stellt und so die Betriebsaufnahme dadurch zunächst verzögert wird?
Welche Maßnahmen plant die Bundesregierung, um ihrer Verantwortung für den Erhalt von Sozial- und Tarifstandards im Personennahverkehr auf der Schiene und der Straße gerecht zu werden?
Welche Maßnahmen wird die Bundesregierung ergreifen, um bei künftigen Ausschreibungen in den einzelnen Ländern der Europäischen Union einheitliche Vorgaben für Sozial- und Tarifstandards zu erreichen?