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Kleine AnfrageWahlperiode 16Beantwortet

Studentische Beschäftigte in Forschungseinrichtungen des Bundes (Max-Planck-Gesellschaft, Fraunhofer-Gesellschaft, Hermann von Helmholtz-Gemeinschaft und Leibniz-Gemeinschaft) (G-SIG: 16010872)

Zahl der studentischen Beschäftigten, Art der Tätigkeit, Finanzierung aus Drittmitteln, Tarifverträge, Vergütung der studentischen Beschäftigten <p> </p>

Fraktion

DIE LINKE

Datum

25.07.2006

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 16/217907. 07. 2006

Studentische Beschäftigte in Forschungseinrichtungen des Bundes (Max-Planck-Gesellschaft, Fraunhofer-Gesellschaft, Hermann von Helmholtz-Gemeinschaft und Leibniz-Gemeinschaft)

der Abgeordneten Cornelia Hirsch, Dr. Petra Sitte, Volker Schneider (Saarbrücken), Dr. Gregor Gysi, Oskar Lafontaine und der Fraktion DIE LINKE.

Vorbemerkung

Die Arbeitsbedingungen studentischer Beschäftigter an Hochschulen und wissenschaftlichen Einrichtungen sind in den vergangenen Jahren wiederholt Gegenstand der öffentlichen Debatte gewesen. Seit Januar 2002 besteht auch für geringfügig Beschäftigte Anspruch auf Beschäftigung nach den tariflichen Bestimmungen, sofern die jeweilige Tätigkeit unter den Tarifvertrag fällt. Der Anspruch auf tarifliche Eingruppierung studentischer Beschäftigter in Technik und Verwaltung wurde im Juni 2005 vom Bundesarbeitsgericht bestätigt (Urteil vom 8. Juni 2005, Aktenzeichen 4 AZR 396/04).

Nach Angaben der Tarifvertragsinitiative studentischer Beschäftigter wurde dieser Anspruch jedoch zumindest von den Hochschulen vielfach unterlaufen (vgl. www.tarifini.de).

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen8

1

Wie viele studentische Beschäftigte sind nach Kenntnis der Bundesregierung derzeit an Forschungseinrichtungen des Bundes, d. h. in der Max-Planck-Gesellschaft, in der Fraunhofer-Gesellschaft, in der Hermann von Helmholtz-Gemeinschaft und in der Leibniz-Gemeinschaft beschäftigt (aufgeschlüsselt nach Einrichtung, Standort und Geschlecht der Beschäftigten)?

2

Wie viele dieser studentischen Beschäftigten üben nach Kenntnis der Bundesregierung eine Tätigkeit in Forschung und Lehre, und wie viele eine Tätigkeit in Technik oder Verwaltung aus (aufgeschlüsselt nach Einrichtung, Standort und Geschlecht der Beschäftigten)?

3

Wie viele dieser studentischen Beschäftigten werden nach Kenntnis der Bundesregierung aus Drittmitteln finanziert (aufgeschlüsselt nach Einrichtung, Standort und Geschlecht der Beschäftigten)?

4

a) Welcher Tarifvertrag gilt in den jeweiligen Einrichtungen (gegebenenfalls nach einzelnen Forschungseinrichtungen aufgeschlüsselt)? Für welche Beschäftigtengruppen wirkt ein Tarifvertrag nach?

b) Findet der jeweilige Tarifvertrag nach Kenntnis der Bundesregierung Anwendung auf studentische Beschäftigte (gegebenenfalls aufgeschlüsselt nach Beschäftigung in Forschung und Lehre bzw. Technik und Verwaltung)?

c) Für jene Einrichtungen und studentischen Beschäftigten, für die ein Tarifvertrag Anwendung findet: In welche jeweilige Entgeltgruppe sind diese nach Kenntnis der Bundesregierung eingruppiert?

d) Für jene Einrichtungen bzw. studentischen Beschäftigten, für die kein Tarifvertrag Anwendung findet: Wie und in welcher Höhe sind nach Kenntnis der Bundesregierung das Entgelt und die Arbeitszeit geregelt (zumindest Mittel- und Extremwerte angeben)?

Welche Kenntnisse liegen der Bundesregierung über Regelungen zu Kündigungsschutz, Kündigungsfristen, Gratifikationen, Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall, Urlaub, Freistellungsanspruch in Prüfungsphasen sowie Vertragslaufzeiten vor?

5

Wie bewertet die Bundesregierung in Bezug auf die Vergütung studentischer Beschäftigter, für die kein Tarifvertrag Anwendung findet,

a) das Zurückbleiben der Vergütung hinter der Entgeltentwicklung im öffentlichen Dienst,

b) die Folgen für die Qualität der von den Einrichtungen betriebenen Forschung aufgrund der abnehmenden Attraktivität dieser Beschäftigungsverhältnisse,

c) die Konsequenzen für die beschäftigten Studierenden, die aus dem Beschäftigungsverhältnis einen immer geringer werdenden Beitrag zur Studiumsfinanzierung und Lebenshaltung erzielen können?

6

Welche Maßnahmen beabsichtigt die Bundesregierung zu ergreifen, um mehr studentischen Beschäftigten in den oben genannten Einrichtungen die Übernahme in den Geltungsbereich eines Tarifvertrages zu ermöglichen?

7

Welche Fälle, in denen studentische Beschäftigte in den oben genannten Einrichtungen zwar grundsätzlich im Geltungsbereich eines Tarifvertrages liegen, dieser jedoch in Einzelfällen nicht angewandt wurde, sind der Bundesregierung bekannt?

8

a) Welche Fälle sind der Bundesregierung bekannt, in denen Personalräte bzw. Betriebsräte der oben genannten Einrichtungen nicht die Vertretung studentischer Beschäftigter nach § 2 BPersVG bzw. § 2 BetrVG wahrgenommen haben oder nicht wahrnehmen konnten?

b) Welche Fälle sind der Bundesregierung bekannt, in denen studentischen Beschäftigten die Ausübung des aktiven Wahlrechts für die Wahlen zum Personalrat bzw. Betriebsrat nicht ermöglicht wurde?

c) Welche Maßnahmen beabsichtigt die Bundesregierung zu ergreifen, um die personalrechtliche Vertretung studentischer Beschäftigter durch Personalräte bzw. Betriebsräte zu gewährleisten?

d) Wurde nach Kenntnis der Bundesregierung in den oben genannten Einrichtungen die Anzahl der studentischen Beschäftigten bei der Berechnung der Größe des Personalrats/Betriebsrats sowie der Anzahl der Freistellungen berücksichtigt?

Wenn nein, warum nicht?

Berlin, den 7. Juli 2006

Dr. Gregor Gysi, Oskar Lafontaine und Fraktion

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