Vereinfachung der Punktesystematik des Verkehrszentralregisters in Flensburg
der Abgeordneten Uwe Beckmeyer, Sören Bartol, Martin Burkert, Michael Groß, Ulrike Gottschalck, Hans-Joachim Hacker, Gustav Herzog, Johannes Kahrs, Ute Kumpf, Kirsten Lühmann, Thomas Oppermann, Florian Pronold, Dr. Frank-Walter Steinmeier und der Fraktion der SPD
Vorbemerkung
Die Sicherheit im Straßenverkehr wird im hohen Maße durch das im Straßenverkehrsgesetz geregelte Punktesystem gewährleistet. Von ihm geht eine erhebliche Präventivwirkung im Interesse der Verkehrssicherheit aus.
Das bestehende System ist für die Bürgerin und den Bürger wegen der in vielen Fällen komplizierten Berechnung der verschiedenen Tilgungsfristen für angesammelte Punkte für begangene Verkehrsverstöße schwer nachvollziehbar.
Bereits in der 16. Legislaturperiode hat die damalige Bundesregierung auf Initiative der SPD-Fraktion mit Antrag vom 13. Mai 2009 eine Vereinfachung der Punktesystematik des Verkehrszentralregisters in Flensburg gefordert. Die neue Bundesregierung der CDU, CSU und FDP hat diese Initiative in ihrem Koalitionsvertrag aufgegriffen und angekündigt, das Punktesystem beim Verkehrszentralregister des Kraftfahrt-Bundesamtes (KBA) in Flensburg zu reformieren und neue Regelungen zu schaffen.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen20
Wie viele Verkehrsordnungswidrigkeiten sind in den Jahren 2007, 2008 und 2009 jeweils im Verkehrszentralregister in Flensburg gespeichert gewesen, und von wie vielen Personen sind die Ordnungswidrigkeiten in den jeweiligen Jahren begangen worden?
Wie vielen Personen ist in den Jahren 2007, 2008 und 2009 der Führerschein aufgrund welcher Verstöße sowie des Erreichens der entsprechenden Punktegrenze entzogen worden?
Wie viele Personen befinden sich derzeit im Verkehrszentralregister in Flensburg, deren Punktestand ein oder zwei Punkte ausmacht?
Wie vielen Personen wird jährlich wegen Erreichens von 18 oder mehr Punkten die Fahrerlaubnis entzogen?
Welche Kosten sind mit der Unterhaltung des Verkehrszentralregisters beim KBA verbunden?
In welchem Zeitrahmen wird die Bundesregierung einen Gesetzentwurf für eine Reform des Punktesystems beim Verkehrszentralregister in Flensburg vorlegen?
Hat das Kraftfahrt-Bundesamt bereits Vorschläge für eine Reform erarbeitet, und auf welche Art und Weise werden die Verbände und Vertreter der Bundesländer in die weiteren Überlegungen mit einbezogen?
Wird die Bundesregierung bei einer Reform an den bestehenden Grundsätzen des bisherigen Interventionssystems und den Interventionsschwellen festhalten?
Schließt die Bundesregierung aus, dass es durch eine Neuregelung der Punktesystematik zu einer Besserstellung von Mehrfachtätern kommt?
Plant die Bundesregierung im Rahmen einer Reform der Punktesystematik, dass die Tilgungshemmung, die Überliegefristen und das Tattagsprinzip entfallen sollen?
Sollen nach den Plänen der Bundesregierung in Zukunft Punkte zum Beispiel für Verstöße gegen das Handyverbot und bei Tempoüberschreitungen oder Rotlichtvergehen in jedem Fall erst nach drei Jahren und nicht wie bisher frühestens nach zwei und spätestens nach fünf Jahren gelöscht werden, und wird die Löschung dann unabhängig davon erfolgen, ob in der Zwischenzeit neue Einträge hinzugekommen sind?
Unterstützt die Bundesregierung den Vorschlag, für Fahrten unter Alkohol- und Drogeneinfluss die Verfallsfristen auf 6 (bisher 5) und für Straftaten im Straßenverkehr (z. B. Fahren ohne Führerschein) auf 12 (bisher 10) Jahre anzuheben?
Wird die Bundesregierung die Bußgeldgrenze für Punkte im Verkehrszentralregister in Flensburg von 40 auf 60 Euro anheben?
Wird die Bundesregierung daran festhalten, dass auch künftig beim Erreichen eines Stands von 18 Punkten der Führerschein entzogen wird?
Ist zu erwarten, dass durch die Reform weniger Fahrerlaubnisse wegen des Erreichens der Punktegrenze entzogen werden?
In welcher Form und zu welchem Zeitpunkt wird nach dem derzeitigen Regelungssystem die Bürgerin oder der Bürger über seinen Punktestand im Verkehrszentralregister in Flensburg informiert, und welche Möglichkeit haben Rechtsanwälte, im Auftrag ihrer Mandanten den Punktestand durch elektronische Medien zu erfahren?
Wie bewertet die Bundesregierung den Vorschlag, dass ab einem Erreichen der Punkteschwelle von 8 Punkten das Kraftfahrt-Bundesamt die Bürgerin oder den Bürger über jede weitere Eintragung unterrichten sollte?
Durch welche Maßnahmen will die Bundesregierung eine spürbare Verwaltungsvereinfachung für die Verwaltungsbehörden und Gerichte erreichen?
Wie sollen das bisherige und ein reformiertes Punktesystem mittels Übergangsregelungen ineinandergreifen?
Unterstützt die Bundesregierung im Zuge einer Reform eine Amnestie für Bagatellverkehrssünder, und werden in diesem Zusammenhang Fahrzeugführer mit einem Stand von 1 bis 2 Punkten amnestiert werden?