Musikveranstaltungen der extremen Rechten im dritten Quartal 2017
der Abgeordneten Ulla Jelpke, Dr. André Hahn, Martina Renner und der Fraktion DIE LINKE.
Vorbemerkung
Die Bedeutung von Musik für die Szene der extremen Rechten ist in zahlreichen Studien nachdrücklich belegt worden. Als vermeintlich unpolitische „Einstiegsdroge“ bieten Rechtsrock und die verschiedenen, innerhalb der extremen Rechten verbreiteten Musikstile die Möglichkeit, vor allem Jugendliche anzusprechen und mit der extrem rechten Szene in Berührung zu bringen. Nicht erst seit dem Versuch von Kameradschaftsspektrum und NPD, mittels der so genannten Schulhof-CD gezielt Jugendliche über das Medium Musik für ihre politischen Ziele zu interessieren, ist dieser Zusammenhang evident.
Konzerte, der Austausch von CDs, das Eintauchen in ein von der extremen Rechten dominiertes Umfeld sind die ersten Berührungspunkte vieler Jugendlicher mit dieser Szene. Über die nationalistischen, rassistischen und antisemitischen Texte werden wichtige Botschaften der extremen Rechten verbreitet.
Die Durchführung von Musikveranstaltungen der extremen Rechten stellt somit eine aktive Werbung für die Ziele der Szene dar und lässt die extreme Rechte als attraktive Gestalterin jugendkultureller Freizeitangebote erscheinen. In zahlreichen Regionen der Bundesrepublik Deutschland stellen solche Veranstaltungen die herausragenden und deshalb besonders beliebten Möglichkeiten der Freizeitgestaltung dar (vgl. www.bpb.de/politik/extremismus/rechtsextremismus/41758/einstiegsdroge-musik).
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen19
Wie viele Musikveranstaltungen der extremen Rechten fanden im dritten Quartal 2017 im Bundesgebiet insgesamt statt?
Wie viele dieser Konzerte wurden offen angekündigt, und wie stellt sich die Verteilung nach Bundesländern dar (bitte nach Bundesländern, Orten und Datum, Musikgruppen, Liedermachern aufschlüsseln)?
Wie viele dieser Konzerte wurden konspirativ angekündigt, und wie stellt sich die Verteilung nach Bundesländern dar?
Bei wie vielen der in der Antwort zu Frage 1 aufgeführten Musikveranstaltungen trat die NPD oder eine ihrer Untergliederungen als Mitveranstalter bzw. Mitorganisator auf, und welche Kameradschaften bzw. sonstigen Organisationen der Neonaziszene traten als (Mit-)Veranstalter in Erscheinung?
Bei welchen Veranstaltungen der NPD (Saalveranstaltungen, Kundgebungen, Aufmärsche etc.) kam es im dritten Quartal 2017 zu musikalischen Darbietungen, und welche Gruppen bzw. Einzelpersonen traten nach Kenntnis der Bundesregierung auf?
Bei welchen Veranstaltungen der Partei „DIE RECHTE“ (Saalveranstaltungen, Kundgebungen, Aufmärsche etc.) kam es im dritten Quartal 2017 zu musikalischen Darbietungen, und welche Gruppen bzw. Einzelpersonen traten nach Kenntnis der Bundesregierung auf?
Zu wie vielen „sonstigen Musikveranstaltungen“ der extremen Rechten, z. B. im Rahmen von Demonstrationen oder Rednerauftritten, aber auch zu angemeldeten Versammlungen sonstiger Organisationen, kam es im dritten Quartal 2017, und wer trat als Organisator der jeweiligen Veranstaltung auf (bitte nach Bundesländern, Orten und Datum, Musikgruppen, Liedermachern aufschlüsseln)?
Von wie vielen Besuchern wurden die einzelnen Konzertveranstaltungen und „sonstigen Musikveranstaltungen“ besucht (bitte nach Veranstaltungen aufschlüsseln)?
Wie viele Konzerte in welchen Ländern und Städten wurden von deutschen Angehörigen der extremen Rechten im dritten Quartal 2017 im Ausland organisiert?
Auf wie vielen Konzerten im Ausland haben nach Kenntnis der Bundesregierung welche deutschen Rechtsrock-Bands bzw. Liedermacher gespielt (bitte nach Ländern, Orten und Datum, Musikgruppen, Liedermachern aufschlüsseln)?
Wie viele Konzerte der extrem rechten Szene wurden im dritten Quartal 2017 von der Polizei aufgelöst?
Wie viele Konzerte der extrem rechten Szene wurden im dritten Quartal 2017 im Vorfeld verboten?
Welche rechtsextremistischen Straftaten, insbesondere Gewalttaten, wurden im dritten Quartal 2017 in unmittelbarem Zusammenhang mit Musikveranstaltungen der extremen Rechten, im Vorfeld, nach den Veranstaltungen oder aus den Veranstaltungen heraus begangen (bitte nach Art der Straftaten auflisten)?
Hat es zu den in den Fragen 1 bis 11 erfragten Sachverhalten Nachmeldungen für das zweite Quartal 2017 gegeben, und welche Nachmeldungen hat es im Einzelnen gegeben?
Wurden im Rahmen von Konzerten der extremen Rechten im dritten Quartal 2017 Tonträger von der Polizei beschlagnahmt, und wenn ja, welchen Inhalts waren diese Tonträger, und in welcher Stückzahl wurden sie beschlagnahmt (bitte nach Bundesländern, Ort und Datum auflisten)?
Welche sonstigen Beschlagnahmungen von Tonträgern der extremen Rechten gab es im dritten Quartal 2017, und welchen Inhalts waren diese Tonträger, bzw. in welcher Stückzahl wurden sie beschlagnahmt (bitte nach Bundesländern, Ort und Datum auflisten)?
Wie viele rechtsextremistische Tonträger wurden bisher im Jahr 2017 indiziert?
Handelt es sich dabei um Tonträger, die im Jahr 2017 produziert und veröffentlicht wurden, bzw. aus welchen Jahren stammen die im Jahr 2017 indizierten Tonträger?
Gegen wie viele der im Jahr 2017 indizierten und in Liste B eingetragenen rechtsextremistischen Tonträger, bei denen der Verdacht auf strafrechtlich relevante Inhalte besteht, lag im selben Jahr noch ein Beschlagnahmebeschluss vor?
Welche „sonstigen Musikveranstaltungen“ der extremen Rechten hat es seit dem Jahr 2009 in Ergänzung zu den von der Fraktion DIE LINKE. seit den erfragten Musikveranstaltungen gegeben (bitte nach Jahr, Quartal, Datum und Ort aufschlüsseln)?