Strukturen und/oder Patenschaften der Bundeswehr mit muslimischen Verbänden und Moscheen
des Abgeordneten Dietmar Friedhoff und der Fraktion der AfD
Vorbemerkung
Am 8. März 2017 besuchten Bundeswehrsoldaten in Koblenz die Tahir-Moschee (vgl. www.ahmadiyya.de/bildergalerie/art/bundeswehr-besucht-im-rahmen-eineslehrgangs-die-moschee-in-koblenz/), am 1. Juni 2017 die Hamburger Fazl-e-Omar-Moschee (vgl. www.ahmadiyya.de/bildergalerie/art/bundeswehr-gruppe-besucht-hamburger-fazl-e-omar-moschee/) und am 21. November 2017 die Hannoversche Sami-Moschee (vgl. www.ahmadiyya.de/gebetsstaette/moscheen/hannover-stoecken/). Diese Besuche fanden laut Pressemeldungen im Rahmen von Lehrveranstaltungen statt.
Nach Auffassung der Fragesteller besteht ein Zusammenhang der Bundeswehrbesuche mit einer von den Ahmadiyya-Moscheen ins Leben gerufenen Kampagnen „Wir sind alle Deutschland“ und „Philosophie und die Lehrmethoden des Islam“.
Auf den Bildern der oben angegebenen Internetseiten sind Bundeswehrsoldaten ohne Schuhe, nur in Socken, zu erkennen. Unter den Teilnehmern befanden sich auch einige weibliche Bundeswehrangehörige.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen12
Sind die in der Vorbemerkung der Fragesteller aufgezählten Moscheen die einzigen, die durch Bundeswehrangehörige dienstlich besucht wurden, oder ist dies gängige Praxis?
Wie oft besuchen Einheiten der Bundeswehr Moscheen in Deutschland, und seit wann (bitte eine genaue Auflistung nach Datum, Ort, Einheit)?
Wie hoch sind die Teilnehmerzahlen seitens der Bundeswehrangehörigen (bitte nur Teilnehmerzahl und die besuchten Moscheen angeben)?
Werden im Rahmen von Lehrgangsveranstaltungen Moscheen durch Bundeswehrangehörige besucht, die durch Verfassungsorgane der Bundesrepublik Deutschland überwacht werden?
Handelt es sich bei den teilnehmenden Bundeswehrsoldaten um Soldaten muslimischen Glaubens, oder dienen die Besuche reinen Informationszwecken?
Welche muslimischen Strukturen werden bei der Bundeswehr derzeit geduldet/gefördert?
Sind diese Besuche für Bundeswehrangehörige, die an/zu Lehrgängen teilnehmen/kommandiert werden, verpflichtend, oder ist die Teilnahme freigestellt?
Welche Maßnahmen ergreift das Bundesministerium der Verteidigung in Verbindung mit dem Militärischen Abschirmdienst, um eine mögliche Unterwanderung der Bundeswehr bzw. Anbahnungsversuche während des Besuchs von Moscheen gegenüber Bundeswehrangehörigen frühzeitig zu erkennen und zu unterbinden?
Werden durch das Bundesministerium der Verteidigung im Vorfeld Genehmigungen zu Moscheebesuchen erteilt?
Wer trifft die Entscheidung (Bundesministerium der Verteidigung oder nachgeordnete Behörden)?
Gibt es seitens des Bundesministeriums der Verteidigung Listen über zu besuchende Moscheen/nicht zu besuchende Moscheen, oder liegt dies in der Verantwortung der jeweiligen örtlichen Truppenkommandeure.
Wurde seitens des Bundesministeriums der Verteidigung im Vorfeld der Moscheebesuche geprüft, dass die zu besuchenden Moscheen keine Verbindung zu Organisationen und Vereinen unterhalten, welche durch den Verfassungsschutz beobachtet werden?
Folgen diese Moscheebesuche einem Gesamtkonzept des Bundesministeriums der Verteidigung, und wenn ja, welchem, oder welchem anderen Konzept liegen diese Besuche zugrunde?