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Kleine AnfrageWahlperiode 19Beantwortet

Reiseausweise für Flüchtlinge

Ausstellung von Reiseausweisen für Flüchtlinge seit 2007: Anzahl, Herkunftsländer, Kosten, personenbezogene Angaben über den Inhaber, Überprüfung, auf Angaben des Inhabers beruhende Personalien, Falschangaben, Einziehungen bzw. freiwillige Rückgaben, Verweigerung der Ausstellung, Nutzung für Aufenthalte im Herkunftsland<br /> (insgesamt 10 Einzelfragen)

Fraktion

AfD

Ressort

Bundesministerium des Innern

Datum

16.03.2018

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 19/99723.02.2018

Reiseausweise für Flüchtlinge

des Abgeordneten Stephan Brandner und der Fraktion der AfD

Vorbemerkung

Der Reiseausweis für Flüchtlinge nach Artikel 28 Absatz 1 der Genfer Flüchtlingskonvention (GFK) soll Flüchtlingen außerhalb des Gebiets ihres rechtmäßigen Aufenthaltes Reisen ermöglichen. Er dient außerdem der Identifikation des Ausweisinhabers. Die Versagung eines Reiseausweises für Flüchtlinge käme nur in Betracht, wenn ernsthafte Zweifel an der Identität des Flüchtlings bestünden, eine zumutbare Mitwirkung des Flüchtlings an der Identitätsklärung unterblieb und die Identität auch auf andere Art und Weise nicht geklärt werden könne. In dem Fall, dass zwar die Mitwirkung des Flüchtlings gegeben sei, aber nicht zu einer Identitätsklärung geführt habe, besteht die Möglichkeit eines ergänzenden Vermerks, der darauf hinweist, dass die Personalien auf eigenen Angaben beruhen (§ 4 Absatz 6 der Aufenthaltsverordnung).

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen10

1

Wie viele Reiseausweise für Flüchtlinge wurden nach Kenntnis der Bundesregierung seit dem Jahr 2007 jährlich ausgegeben (bitte nach Herkunftsland des Ausweisinhabers und Bundesland aufschlüsseln)?

2

Welche Kosten entstanden nach Kenntnis der Bundesregierung durch die Ausgabe der Reiseausweise für Flüchtlinge seit dem Jahr 2007 jährlich (bitte nach Herkunftsland des Ausweisinhabers und Bundesland aufschlüsseln)?

3

Nach welchen Maßgaben richten sich die Angaben, die in den Reiseausweis für Flüchtlinge aufgenommen werden?

4

Wie werden nach Kenntnis der Bundesregierung die Angaben, die der Inhaber des Reiseausweises für Flüchtlinge bei einem Nichtvorhandensein offizieller Dokumente macht, überprüft?

5

Wie viele Reiseausweise für Flüchtlinge wurden nach Kenntnis der Bundesregierung seit dem Jahr 2007 jährlich eingezogen, und wie viele wurden freiwillig zurückgegeben?

Wie wurde dies gegebenenfalls begründet, und auf welchem Wege geschah jeweils die Rückgabe (bitte nach Herkunftsland des Ausweisinhabers und Bundesland aufschlüsseln)?

6

In wie vielen Fällen wurde nach Kenntnis der Bundesregierung seit dem Jahr 2007 jährlich die Ausstellung eines Reiseausweises für Flüchtlinge aus jeweils welchen Gründen verweigert?

7

In wie vielen Fällen wurde nach Kenntnis der Bundesregierung seit dem Jahr 2007 ein Reiseausweis für Flüchtlinge ausgestellt, der den Vermerk enthält, dass die Personalien auf eigenen Angaben beruhen?

In wie vielen Fällen stellten sich Angaben, die durch den Inhaber selbst getätigt wurden, als falsch heraus?

Um welche Angaben handelte es sich jeweils?

Welche Kosten waren damit und mit etwaigem Missbrauch jeweils verbunden?

8

Wie viele Reiseausweise für Flüchtlinge sind nach Kenntnis der Bundesregierung derzeit im Umlauf (bitte nach Gültigkeitsdauer aufschlüsseln)?

9

Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung zu Missbrauchsfällen vor, die den Reiseausweis für Flüchtlinge betreffen?

10

Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung dazu vor, dass Reiseausweise für Flüchtlinge für Aufenthalte im Herkunftsland genutzt werden?

Berlin, den 16. Februar 2018

Dr. Alice Weidel, Dr. Alexander Gauland und Fraktion

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