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Kleine AnfrageWahlperiode 19Beantwortet

Überblick über das Ausmaß von Schlachtungen ohne Betäubung im Sinne des § 4a Absatz 2 Nummer 2 des Tierschutzgesetzes ("Schächten") in der Bundesrepublik Deutschland

Jährlich geschächtete Tiere seit 1998, Beantragung von Ausnahmegenehmigungen nach Tierschutzgesetz, Nutzung des legalen Schächtens, Bedrohung von Arbeitsplätzen durch vollständiges Verbot des Schächtens, Erwartung höherer Schächtungszahlen aufgrund der Zunahme islamischer Einwanderung<br /> (insgesamt 6 Einzelfragen)

Fraktion

AfD

Ressort

Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft

Datum

26.03.2018

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 19/117113.03.2018

Überblick über das Ausmaß von Schlachtungen ohne Betäubung im Sinne des § 4a Absatz 2 Nummer 2 des Tierschutzgesetzes („Schächten“) in der Bundesrepublik Deutschland

des Abgeordneten Stephan Protschka und der Fraktion der AfD

Vorbemerkung

Seit der Einführung der Ausnahmegenehmigung vom generellen Schlachtungsverbot ohne vorherige Betäubung im Jahre 1998 bleibt nach Auffassung der Fragesteller unklar, inwieweit sich die Zahl der erteilten Ausnahmegenehmigungen entwickelt hat. Das Eidgenössische Bundesamt für Veterinärwesen veröffentlichte Informationen zum Thema rituelle Schlachtungen (BVET – Bundesamt für Veterinärwesen, Information zum Thema rituelle Schlachtungen („Schächten“), 20. September 2001, 3003 Bern, S. 4), auf welche Bezug genommen wird. Ferner bezieht sich die Kleine Anfrage auf eine Studie der The Future of World Religions: Population Growth Projections, 2010-2050; abgerufen am 14. Dezember 2017 (www.pewforum.org/2015/04/02/religious-projections-2010-2050/).

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen6

1

Wie entwickelte sich nach Kenntnis der Bundesregierung die Gesamtzahl der jährlich geschächteten Tiere seit 1998 (bitte nach Bundesland und nach Nutztierart aufschlüsseln)?

2

Wie viele Betriebe in der Bundesrepublik Deutschland haben nach Kenntnis der Bundesregierung seit 1998 eine Ausnahmegenehmigung nach § 4a Absatz 2 Nummer 2 des Tierschutzgesetzes (TierSchG) beantragt (bitte nach Bundesland und nach Jahren aufschlüsseln)?

3

Wie viele Betriebe in der Bundesrepublik Deutschland nutzen nach Kenntnis der Bundesregierung die Möglichkeit, die Tiere mittels einer Kurzzeitbetäubung von 25 Sekunden ebenfalls ausbluten zu lassen (sog. legales Schächten)?

4

Wie bewertet die Bundesregierung, vor dem Hintergrund des Tierschutzes, die Beobachtung des Eidgenössischen Bundesamts für Veterinärwesen von 2001, dass bis zu 30 Sekunden nach dem Schnitt, der Cornealreflex bei den geschlachteten Tieren noch feststellbar war, dessen Ausbleiben als anerkanntes Maß für den Verlust des Bewusstseins gilt?

5

Wären durch ein vollständiges Verbot des Schächtens ohne Ausnahme nach Auffassung der Bundesregierung Arbeitsplätze in der Bundesrepublik Deutschland bedroht?

Wenn ja, wie viele, und in welchen Bundesländern?

6

Geht die Bundesregierung, aufgrund der Zunahme islamischer Einwanderung in den letzten Jahren, davon aus, dass die Zahl der Schächtungen in der Bundesrepublik Deutschland weiter zunehmen wird?

Berlin, den 2. März 2018

Dr. Alice Weidel, Dr. Alexander Gauland und Fraktion

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