Geplante Abteilung im Bundeskriminalamt zur Ermittlung von Kriegsverbrechen und Völkermord
des Abgeordneten Dr. Anton Friesen und der Fraktion der AfD
Vorbemerkung
Laut einem Artikel mit dem Titel „Neues Referat soll Kriegsverbrechen klären“, welcher auf Seite 5 der Tageszeitung „DIE WELT“ vom 15. Februar 2018 erschienen ist, plant das Bundeskriminalamt (BKA) ein Referat für Ermittlungen zu Kriegsverbrechen und Völkermord einzurichten. Insbesondere in Syrien kam und kommt es seit Ausbruch des dortigen Bürgerkrieges nach Auffassung der Fragesteller zu schweren Kriegsverbrechen. Aus einer Antwort der Bundesregierung vom 30. Mai 2017 geht hervor, dass die Bundesregierung in diesem Zusammenhang nicht mit den syrischen Behörden kooperiert und die Zusammenarbeit bis zur Beendigung der „inneren Spannungen“ und „kriegerischen Auseinandersetzungen im Land“ eingefroren sei (vgl. Bundestagsdrucksache 18/12533).
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen9
Wie viele Angestellte und Beamte sind nach Kenntnis der Bundesregierung derzeit in der „Zentralstelle für die Bekämpfung von Kriegsverbrechen und weiteren Straftaten nach dem Völkerstrafgesetzbuch“ (ZBKV) tätig (bitte nach Besoldungsstufe aufschlüsseln)?
Wie viele Angestellte und Beamte soll nach Kenntnis der Bundesregierung das geplante Referat für Ermittlungen zu Kriegsverbrechen und Völkermord umfassen (bitte nach Besoldungsstufe aufschlüsseln)?
Wie bewertet die Bundesregierung die bisherige Leistung der „Zentralstelle für die Bekämpfung von Kriegsverbrechen und weiteren Straftaten nach dem Völkerstrafgesetzbuch“ (ZBKV)?
Wie viele völkerstrafrechtliche Ermittlungen wurden seit 2001 pro Jahr in der Bundesrepublik Deutschland durchgeführt (bitte nach Jahresscheiben, Staatsangehörigkeit, Aufenthaltsstatus der Verdächtigen aufschlüsseln und den Straftatbestand aufführen)?
Wie viele Hinweise auf Kriegsverbrecher und Völkermörder hat nach Kenntnis der Bundesregierung das BKA seit 2001 erhalten (bitte nach Jahresscheiben aufschlüsseln)?
Wie kann sich nach Kenntnis der Bundesregierung die Verurteilung zu einem Kriegsverbrechen oder weiteren Straftaten nach dem Völkerstrafgesetzbuch auf das Asylverfahren bzw. den Aufenthaltsstatus eines ausländischen Verurteilten auswirken?
Wie viele Verurteilungen gab es nach Kenntnis der Bundesregierung seit 2001 im Hinblick auf Kriegsverbrechen und weitere Straftaten nach dem Völkerstrafgesetzbuch (bitte nach Jahresscheiben, Staatsangehörigkeit und Aufenthaltsstatus der Verurteilten aufschlüsseln und den Straftatbestand aufführen)?
Teilt die Bundesregierung die Auffassung der Fragesteller, dass eine Zusammenarbeit mit syrischen Behörden zur Verfolgung von Kriegsverbrechern mittlerweile geboten und überfällig sei (bitte begründen)?
Wie kann die Bundesregierung sicherstellen, dass von der aktuellen Nichtzusammenarbeit mit den syrischen Behörden Kriegsverbrecher und andere Straftäter profitieren (bitte begründen)?