Rüstungsexportpolitik nach Zwischenbericht der Bundesregierung für das Jahr 2017
der Abgeordneten Dr. Rainer Kraft, Dr. Heiko Heßenkemper und der Fraktion der AfD
Vorbemerkung
Rüstungsexporte fallen unbestritten in die exekutive Eigenverantwortung der Bundesregierung. Trotzdem muss sie bei den Entscheidungen die vom Deutschen Bundestag festgelegten Gesetze und auch die eigenen Ansprüche erfüllen. „Die Bundesregierung verfolgt eine restriktive und verantwortungsvolle Rüstungsexportpolitik. Über die Erteilung von Genehmigungen für Rüstungsexporte entscheidet die Bundesregierung im Einzelfall und im Lichte der jeweiligen Situation nach sorgfältiger Prüfung unter Einbeziehung außen- und sicherheitspolitischer Erwägungen“, heißt es im „Zwischenbericht der Bundesregierung über ihre Exportpolitik für konventionelle Rüstungsgüter in den ersten vier Monaten des Jahres 2017“ (www.bmwi.de/Redaktion/DE/Publikationen/Aussenwirtschaft/ruestungsexport-zwischenbericht-2017.html). Weiterhin heißt es: „Die Ausfuhr ist an die Abgabe von Endverbleibserklärungen geknüpft, welche – über die bereits übliche Reexportklausel hinaus – die explizite Zusage machen, die Kleinen und Leichten Waffen, dazugehörige Munition und Herstellungsausrüstung innerhalb des Empfängerlandes nicht ohne Zustimmung der Bundesregierung an andere als die genehmigten Empfänger weiterzugeben.“
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen5
Ist sich die Bundesregierung bewusst, dass eine Sicherung des Endverbleibs der an die Streitkräfte der Autonomen Region Kurdistan seit Herbst 2014 gelieferten Rüstungsgüter nicht kontrollierbar ist (vgl. www.morgenpost.de/politik/article206955799/Warum-Kurden-in-Nordirak-deutsche-Gewehre-verkaufen.html; www.spiegel.de/politik/ausland/islamischer-staat-erbeutete-bundeswehr-waffen-von-peschmerga-a-1081284.html; www.spiegel.de/politik/deutschland/irak-kurden-miliz-kaempft-offenbar-mit-deutschen-waffen-gegen-jesiden-a-1137481.html)?
Gibt es nach Kenntnis der Bundesregierung weitere Fälle, in denen eine Sicherung des Endverbleibs nicht sichergestellt ist?
Wenn ja, welche Fälle sind bekannt, und was möchte die Bundesregierung dagegen unternehmen (bitte einzeln nach Maßnahmen und konkreter Wirkung aufschlüsseln)?
Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über den Verbleib der gelieferten Materialien an die Streitkräfte der Autonomen Region Kurdistan zum gegenwärtigen Zeitpunkt (bitte einzeln nach Materialposten und derzeitigem konkretem Standort aufschlüsseln)?
Kann die Bundesregierung Beispiele für eine „restriktive und verantwortungsvolle Rüstungsexportpolitik“ nennen (bitte einzeln nach Maßnahmen und konkreter Wirkung aufschlüsseln)?