Festnahme eines IS-Terroristen in Ludwigsburg (Baden-Württemberg)
der Abgeordneten Beatrix von Storch und der Fraktion der AfD
Vorbemerkung
Am 4. August 2015 wurde in einer Unterkunft für Asylbewerber im Landkreis Ludwigsburg (Baden-Württemberg) auf Ersuchen der spanischen Behörden eine Person unter dem Verdacht festgenommen, im Auftrag des „Islamischen Staates“ Terrorakte in Europa zu begehen. Die Person, die vom Innenministerium Baden-Württemberg als „A. M.“ bezeichnet wird, war marokkanischer Staatsbürger und hatte einen Asylantrag in Deutschland unter einer falschen Identität gestellt, die vom Innenministerium Baden-Württemberg als „B. B.“ bezeichnet wird. Die verdächtige Person wurde nach ihrer Festnahme den spanischen Behörden übergeben (www.landtag-bw.de/files/live/sites/LTBW/files/dokumente/WP16/Drucksachen/ 3000/16_3417_D.pdf).
Nach Angaben der spanischen Zeitung „EL MUNDO“ vom 21. Februar 2017 wurde die entsprechende Person mittlerweile von einem spanischen Gericht schuldig gesprochen und aufgrund terroristischer Aktivitäten zu acht Jahren Haft verurteilt. Die Zeitung berichtet weiterhin, dass der Mann versucht habe, eine in Deutschland lebende Frau dazu zu bewegen, sich als „Führerin des IS in Deutschland“ darstellen zu lassen (www.elmundo.es/espana/2017/02/21/58ac678fca4 7414e4f8b4626.html).
Da die deutsche Öffentlichkeit lediglich über die Festnahme dieser Person, nicht aber über den weiteren Verlauf des Prozesses informiert wurde, es sich hier aber potenziell um eine Gefährdungslage der Sicherheit in Europa mit Bezug zur Bundesrepublik Deutschland handelt, wollen die Fragesteller wissen, welche Erkenntnisse die Bundesregierung zu diesem Fall hat.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen14
Welche Identitäten unter Nennung von Namen, Geburtsdatum, Geburtsort, Staatsbürgerschaft und Volkszugehörigkeit sind der Bundesregierung in Bezug auf den IS-Terroristen A. M. bekannt, der am 4. August 2015 im Landkreis Ludwigsburg (Baden-Württemberg) mit einem spanischen Haftbefehl wegen des Verdachts auf terroristische Aktivitäten festgenommen wurde?
Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung über eine Verurteilung des Mannes in Spanien vor, insbesondere zum Strafmaß, den Straftaten wegen derer er verurteilt wurde und der Frage, inwiefern er Straftaten auf deutschem Boden oder mit Hilfe von damals oder derzeit in Deutschland lebenden Personen begangen, versucht oder vorbereitet hatte?
Ist der Bundesregierung bekannt, ob die Personalien des Mannes und insbesondere biometrische Merkmale wie seine Fingerabdrücke in die einschlägigen europäischen Datenbanken der Verbrechens- und Terrorismusbekämpfung aufgenommen wurden?
Welche Angaben machte A. M. in Bezug auf die Gründe, die seinem Antrag nach einen Schutzstatus in der Bundesrepublik Deutschland rechtfertigen würden?
Welche Kenntnis hat die Bundesregierung zur Vita des Terroristen A. M., insbesondere in Bezug auf die Erlangung eines Aufenthaltstitels in der EU?
Welche Kenntnis hat die Bundesregierung zur vorgeblichen und zur tatsächlichen Einreiseroute des A. M. in die Bundesrepublik Deutschland?
Hatten die Behörden des Bundes oder nach Kenntnis der Bundesregierung eines Landes vor der Übermittlung des spanischen Haftbefehls gegen A. M. Kenntnisse oder Anhaltspunkte dafür, dass es sich bei A. M. um einen politischen oder religiösen Extremisten, Gefährder oder Terroristen handeln könnte?
Waren den Behörden des Bundes oder nach Kenntnis der Bundesregierung den Behörden eines Landes vor der Übermittlung des spanischen Haftbefehls gegen A. M. Anhaltspunkte dafür bekannt, die auf eine Verwendung einer falschen Identität durch A. M. alias B. B. hinwiesen, und welche Maßnahmen wurden deswegen von den Behörden des Bundes oder von Landesbehörden nach Kenntnis der Bundesregierung veranlasst?
Ist der Bundesregierung bekannt, ob und wegen welcher Straftaten sowie unter welchem Aktenzeichen gegen den an Spanien übergebenen A. M. Anklage in Spanien erhoben und ein Urteil gefällt wurde?
Ist der Bundesregierung bekannt, ob es zutrifft, dass A. M. eine in Deutschland lebende Frau dazu aufforderte, sich als „Führerin des IS in Deutschland“ propagandistisch zu inszenieren?
Welche näheren Angaben zu der thematisierten Frau sind der Bundesregierung bezüglich des Bundeslandes ihres Aufenthalts, Alter, Volkszugehörigkeit, Geburtsland, Staatsbürgerschaft, Aufenthaltstitel und politischen oder religiösen Engagements bekannt?
Wird die thematisierte Frau in der Bundesrepublik Deutschland als Gefährderin geführt, oder sind Kontakte der Frau zu Gefährdern oder extremistischen Kreisen bekannt?
Weshalb ging die Bundesregierung in Kenntnis der Festnahme in Ludwigsburg am 4. August 2015 davon aus, dass es bis zur Anschlagsserie in Paris am 13. November 2015 keine bestätigten Hinweise darauf gegeben hätte, dass der IS über den Zustrom von Flüchtlingen auch Schläferzellen nach Europa einschleusen würde, wie es in der Antwort der Bundesregierung zu Frage 1 auf Bundestagsdrucksache 18/8382 heißt, und teilt die jetzige Bundesregierung die damalige Einschätzung?
Teilt die jetzige Bundesregierung die auf Bundestagsdrucksache 18/8382 getätigte Einschätzung, dass die Einschleusung von als Flüchtlingen getarnten Terroristen als wenig wahrscheinlich eingeschätzt wird, und wenn ja, aus welchen Gründen erscheinen ihr andere Einreisemöglichkeiten plausibler?