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Kleine AnfrageWahlperiode 17Beantwortet

Sicherung einer besseren und transparenteren Hochschulzulassung für Studieninteressierte

<span>Organisation der Hochschulzulassung: Qualität und Erfahrungen mit der Studienplatzbörse der Hochschulrektorenkonferenz, Angebot und Besetzung von Studienplätzen mit und ohne Zulassungsbeschränkung, Pilotverfahren der ZVS, Entwicklung und Start eines neuen dialogorientierten Zulassungssystems</span>

Fraktion

SPD

Ressort

Bundesministerium für Bildung und Forschung

Datum

11.02.2010

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 17/57327. 01. 2010

Sicherung einer besseren und transparenteren Hochschulzulassung für Studieninteressierte

der Abgeordneten Klaus Hagemann, Dr. Ernst Dieter Rossmann, Dr. Hans-Peter Bartels, Klaus Barthel, Willi Brase, Ulla Burchardt, Michael Gerdes, Oliver Kaczmarek, Daniela Kolbe (Leipzig), Ute Kumpf, Thomas Oppermann, Florian Pronold, René Röspel, Marianne Schieder (Schwandorf), Swen Schulz (Spandau), Andrea Wicklein, Dagmar Ziegler, Dr. Frank-Walter Steinmeier und der Fraktion der SPD

Vorbemerkung

Steigende Abiturientenzahlen in den alten Bundesländern und ein zunehmender Bedarf an akademisch qualifizierten Nachwuchskräften auf dem Arbeitsmarkt einerseits, lokale Zulassungsbeschränkungen in stark nachgefragten Studiengängen und in der Folge Mehrfachbewerbungen von Studieninteressierten, zeitaufwändige Nachrückverfahren und unbesetzte Studienplätze in Fächern mit lokalem Numerus Clausus andererseits kennzeichnen aktuell vielfach die Situation bei der Hochschulzulassung in Deutschland.

Um dieses „Bewerbungschaos“ an vielen Universitäten zu beenden, hat der Deutsche Bundestag bis zu 15 Mio. Euro für ein neues, nutzerfreundliches Zulassungssystem bereitgestellt. Studierwillige Jugendliche sollen künftig bei der Bewerbung spürbar von Bürokratie entlastet werden. Der Bewerbungstourismus soll spätestens mit der Einführung des neuen dialogorientierten Verfahrens der Vergangenheit angehören.

Bereits in der Übergangsphase bis die Software für das neue System entwickelt und implementiert ist, muss die Studienplatzvergabe für Studienbewerber deutlich verbessert und insgesamt transparenter werden. Gerade der Bund muss ein erhebliches Interesse daran haben, dass die im Rahmen des Hochschulpaktes mitfinanzierten Studienplätze auch tatsächlich und vollständig besetzt werden und dass die verabredeten Maßnahmen zu einer spürbaren Verbesserung für Studieninteressierte führen.

Wir fragen die Bundesregierung:

1. Wie viele Universitäten, Fachhochschulen und staatlich anerkannte Hochschulen haben sich jeweils (differenziert nach Bundesländern) an der neu geschaffenen Studienplatzbörse der Hochschulrektorenkonferenz beteiligt?

2. Welche Universitäten der dritten Förderlinie der Exzellenzinitiative haben freie Studienplätze für die Online-Börse gemeldet?

3. Wie viele Studienplätze wurden in lokal beschränkten Studiengängen und wie viele wurden in Fächern ohne Zulassungsbeschränkung jeweils nach Fächergruppen angeboten?

4. Wie vielen Studieninteressierten konnte durch die Börse ein Studienplatz vermittelt werden?

5. In welchem Umfang blieben Studienplätze insbesondere in zulassungsbeschränkten Fächern zum Wintersemester 2009/2010 unbesetzt?

6. Inwieweit konnten mit der Angleichung der Bewerbungs- und Zulassungsfristen die Zulassungsverfahren für Studieninteressierte an den Hochschulen zügiger abgeschlossen werden?

7. Welche Vorteile bietet das neue Angebot Studieninteressierten gerade im Hinblick auf die freiwillige Beteiligung der Hochschulen gegenüber bereits bestehenden Angeboten von privaten Anbietern wie z. B. „studieren.de“, dem nach eigenen Angaben „deutschlandweit größten“ Portal zur Studienwahl?

8. Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung aus der angekündigten Befragung der teilnehmenden Hochschulen gewonnen?

9. Wie hat sich bundesweit seit 2005 die Zahl der Studiengänge mit örtlicher Zulassungsbeschränkung entwickelt?

10. Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung in diesem Zusammenhang zur Überbuchung von Studienplätzen und zu Mehrfachbewerbungen von Studienbewerbern?

11. Inwieweit ist es geplant, die Nutzung des Portals künftig komfortabler zu gestalten und Interessierte z. B. mit Hilfe von Profilen über neue, freigewordene Plätze automatisch zu informieren?

12. Welche neuen Erkenntnisse hat das Bundesministerium für Bildung und Forschung aus dem Pilotverfahren der Zentralstelle für die Vergabe von Studienplätzen zum Test eines Serviceverfahrens in den rechts- und wirtschaftswissenschaftlichen Studiengängen gewonnen?

13. Aus welchen Gründen ist die für Oktober 2009 angekündigte Vergabe der Software-Entwicklung für das neue dialogorientierte Serviceverfahren noch nicht erfolgt?

14. Inwieweit kann unter diesen Umständen der geplante Start des neuen Serviceverfahrens wie geplant zum 1. April 2011 erfolgen?

15. In welchem Umfang wird sich der Bund an der Implementierung der Software an den einzelnen Hochschulen beteiligen? In welcher Form sollen diese ggf. unterstützt werden?

16. Ab welcher zahlenmäßigen Größenordnung sieht die Bundesregierung die vom Deutschen Bundestag geforderte „substantielle Beteiligung der Universitäten“ an dem geplanten Serviceverfahren als erfüllt an?

Fragen16

1

Wie viele Universitäten, Fachhochschulen und staatlich anerkannte Hochschulen haben sich jeweils (differenziert nach Bundesländern) an der neu geschaffenen Studienplatzbörse der Hochschulrektorenkonferenz beteiligt?

2

Welche Universitäten der dritten Förderlinie der Exzellenzinitiative haben freie Studienplätze für die Online-Börse gemeldet?

3

Wie viele Studienplätze wurden in lokal beschränkten Studiengängen und wie viele wurden in Fächern ohne Zulassungsbeschränkung jeweils nach Fächergruppen angeboten?

4

Wie vielen Studieninteressierten konnte durch die Börse ein Studienplatz vermittelt werden?

5

In welchem Umfang blieben Studienplätze insbesondere in zulassungsbeschränkten Fächern zum Wintersemester 2009/2010 unbesetzt?

6

Inwieweit konnten mit der Angleichung der Bewerbungs- und Zulassungsfristen die Zulassungsverfahren für Studieninteressierte an den Hochschulen zügiger abgeschlossen werden?

7

Welche Vorteile bietet das neue Angebot Studieninteressierten gerade im Hinblick auf die freiwillige Beteiligung der Hochschulen gegenüber bereits bestehenden Angeboten von privaten Anbietern wie z. B. „studieren.de“, dem nach eigenen Angaben „deutschlandweit größten“ Portal zur Studienwahl?

8

Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung aus der angekündigten Befragung der teilnehmenden Hochschulen gewonnen?

9

Wie hat sich bundesweit seit 2005 die Zahl der Studiengänge mit örtlicher Zulassungsbeschränkung entwickelt?

10

Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung in diesem Zusammenhang zur Überbuchung von Studienplätzen und zu Mehrfachbewerbungen von Studienbewerbern?

11

Inwieweit ist es geplant, die Nutzung des Portals künftig komfortabler zu gestalten und Interessierte z. B. mit Hilfe von Profilen über neue, freigewordene Plätze automatisch zu informieren?

12

Welche neuen Erkenntnisse hat das Bundesministerium für Bildung und Forschung aus dem Pilotverfahren der Zentralstelle für die Vergabe von Studienplätzen zum Test eines Serviceverfahrens in den rechts- und wirtschaftswissenschaftlichen Studiengängen gewonnen?

13

Aus welchen Gründen ist die für Oktober 2009 angekündigte Vergabe der Software-Entwicklung für das neue dialogorientierte Serviceverfahren noch nicht erfolgt?

14

Inwieweit kann unter diesen Umständen der geplante Start des neuen Serviceverfahrens wie geplant zum 1. April 2011 erfolgen?

15

In welchem Umfang wird sich der Bund an der Implementierung der Software an den einzelnen Hochschulen beteiligen?

In welcher Form sollen diese ggf. unterstützt werden?

16

Ab welcher zahlenmäßigen Größenordnung sieht die Bundesregierung die vom Deutschen Bundestag geforderte „substantielle Beteiligung der Universitäten“ an dem geplanten Serviceverfahren als erfüllt an?

Berlin, den 27. Januar 2010

Dr. Frank-Walter Steinmeier und Fraktion

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