Evaluierung des Instruments der „Bildungsprämie“ und mögliche Konsequenzen daraus
der Abgeordneten Dr. Ernst Dieter Rossmann, René Röspel, Ulla Burchardt, Swen Schulz (Spandau), Dr. Hans-Peter Bartels, Klaus Barthel, Willi Brase, Michael Gerdes, Klaus Hagemann, Oliver Kaczmarek, Daniela Kolbe (Leipzig), Ute Kumpf, Thomas Oppermann, Florian Pronold, Bernd Scheelen, Marianne Schieder (Schwandorf), Andrea Wicklein, Dagmar Ziegler, Dr. Frank-Walter Steinmeier und der Fraktion der SPD
Vorbemerkung
Mit dem Ziel, die Weiterbildungsbeteiligung von ca. 43 Prozent auf 50 Prozent bis 2015 zu steigern und den drohenden Fachkräftemangel abzumildern, hat die Bundesregierung in ihrer Qualifizierungsinitiative „Aufstieg durch Bildung“ (Bundestagsdrucksache 16/7750) im Januar 2008 zur Förderung der individuellen beruflichen Weiterbildung das Instrument der „Bildungsprämie“, mit seinen drei Komponenten Weiterbildungsprämie, Weiterbildungssparen und Weiterbildungsdarlehen, auf den Weg gebracht.
- Mit der Weiterbildungsprämie (Prämiengutschein) von bis zu 154 Euro (ab 1. Januar 2010 500 Euro) im Jahr erhalten Menschen mit niedrigen und mittleren Einkommen als Anreiz für ihre privaten Bildungsinvestitionen eine anteilige staatliche Kofinanzierung als direkte Transferleistung, um einen vergleichbaren Entlastungseffekt zu erzielen, wie er für höhere Einkommen durch den Werbungskosten-/Betriebsausgabenabzug im Einkommensteuergesetz bereits gegeben ist.
- Die zur Inanspruchnahme der Prämie notwendige Eigenbeteiligung kann durch eine Entnahme aus dem angesparten Guthaben nach dem Fünften Vermögensbildungsgesetz (VermBG) erfolgen (Weiterbildungssparen), auch wenn die Sperrfrist noch nicht abgelaufen ist.
- Das Weiterbildungsdarlehen sollte unabhängig von der Höhe des Einkommens vergeben werden und damit auch für Personen mit höherem Einkommen beziehungsweise für Weiterbildungsmaßnahmen mit einem größeren Finanzierungsbedarf zur Verfügung stehen.
Die Weiterbildungsprämie und das Weiterbildungssparen sind seit dem 1. Dezember 2008 bzw. seit dem 1. Januar 2009 abrufbar. Das Weiterbildungsdarlehen ist nach Auskunft des Bundesministeriums für Bildung und Forschung (BMBF) aufgrund der jüngsten Entwicklungen auf dem Finanzmarkt und einiger daraus resultierender noch nicht geklärter Fragen mit der KfW Bankengruppe immer noch nicht verfügbar.
Drucksache 17/566 – 2 – Deutscher Bundestag – 17. WahlperiodeDie Fraktion der SPD hat in der 16. Wahlperiode als Koalitionspartner das von der Bundesministerin für Bildung und Forschung, Dr. Annette Schavan, initiierte Instrument der „Bildungsprämie“ als kleine Maßnahme zur Steigerung der Weiterbildungsbeteiligung mitgetragen. Es gab aber immer berechtigte Zweifel an seiner Wirksamkeit. Der Höchstbetrag des Prämiengutscheins erschien der Fraktion der SPD damals mit nur 154 Euro im Jahr zu gering, um Menschen zu einer individuell geförderten beruflichen Weiterbildungsmaßnahme zu motivieren. Deshalb begrüßt die Fraktion der SPD seine Erhöhung auf 500 Euro. Ebenso erscheint die Anreizwirkung des Weiterbildungssparens sehr gering, zumal das Instrument mit dem Ansparen für die Altersversorgung oder dem Bausparen sehr in Konkurrenz steht. Somit besteht – ein Jahr nach dem Start der „Bildungsprämie“ – die dringende Notwendigkeit der Evaluierung dieses Instrumentes.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen18
Wie hoch sind die Mittel, die bis jetzt für die „Bildungsprämie“ aus dem Bundeshaushalt und aus den Mitteln des Europäischen Sozialfonds (ESF) ausgegeben wurden?
Wie viele von den geplanten bundesweit 600 Beratungsstellen sind schon für die Ausstellung der Prämiengutscheine eingerichtet worden, und wie sind sie in den Bundesländern verteilt?
Wie viele Personen haben seit dem 1. Dezember 2008 einen Prämiengutschein ausgestellt bekommen, und wie viele haben ihn tatsächlich eingelöst?
Welche Personenstruktur haben bisher die Nutzer des Prämiengutscheins (Geschlecht, Alter, Bildungsstand, Erwerbstätige, Ehegatten, Berufsrückkehrer etc.)?
Wie war bisher die inhaltliche Ausrichtung der Weiterbildungsmaßnahmen, für die ein Prämiengutschein beantragt und ausgegeben wurde, das heißt, um welche beruflichen Qualifikationen ging es da (Sprachkurse etc.)?
Wie hoch war der Durchschnittswert aller Prämiengutscheine? Wie viele sind unter 50 Euro, wie viele zwischen 50 und 100 Euro, und wie viele ab 100 Euro ausgegeben bzw. eingelöst worden?
Welche ersten Erfahrungen haben die Beratungsstellen mit den Prämiengutscheinen gemacht hinsichtlich der Einkommensgrenzen, der Obergrenze des Gutscheinwertes, des obligatorischen hälftigen Eigenanteils und der Förderkriterien insgesamt?
Hat sich der für die Nutzer obligatorische Gang durch mehrere Instanzen (Beratungsstelle, Weiterbildungsanbieter, Finanzinstitut und Fristwahrung etc.) negativ auf die Nachfrage dieses Instrumentes ausgewirkt?
Wie hat die Bundesregierung für die Bildungsprämie geworben, und wie hoch waren die Mittel, die dafür ausgegeben wurden?
In welchem Verhältnis standen die Mittel für Werbung und der Gesamtwert aller ausgestellten Prämiengutscheine zueinander (bitte konkrete Zahlen nennen)?
Welche Schlüsse zieht die Bundesregierung aus den ersten Erfahrungen mit dem Prämiengutschein?
Verfügt die Bundesregierung über Erkenntnisse, wie viele Personen aus ihrem über das Vermögensbildungsgesetz angesparten Guthaben vorzeitig Geldbeträge für eine Weiterbildungsmaßnahme entnommen haben?
Hat die Bundesregierung für diese Möglichkeit des Weiterbesparens geworben, und wenn ja, wie? Wie hoch waren die Mittel dafür?
Welche ersten Erfahrungen haben die Banken bzw. Finanzhäuser mit dem Weiterbildungssparen über das Vermögensbildungsgesetz gemacht?
Welche Schlüsse zieht die Bundesregierung aus den ersten Erfahrungen mit dem Weiterbildungssparen über das Vermögensbildungsgesetz?
Welche zu klärenden Fragen haben sich in der Aushandlung des Weiterbildungsdarlehens mit der KfW Bankengruppe konkret ergeben?
Welche Konditionen strebt die Bundesregierung zurzeit an, um das Weiterbildungsdarlehen hinreichend attraktiv und gleichzeitig wirtschaftlich tragfähig zu gestalten?
Legt die Bundesregierung Wert auf eine baldige Einführung des Weiterbildungsdarlehens oder nimmt sie in Kauf, dass ein Jahr nach Einführung des Prämiengutscheins das Weiterbildungsdarlehen immer noch nicht gestartet ist?