Evaluation des § 43 Absatz 2 des Berufsbildungsgesetzes
der Abgeordneten Willi Brase, Dr. Ernst Dieter Rossmann, Dr. Hans-Peter Bartels, Klaus Barthel, Ulla Burchardt, Michael Gerdes, Klaus Hagemann, Oliver Kaczmarek, Daniela Kolbe (Leipzig), Ute Kumpf, Thomas Oppermann, Florian Pronold, René Röspel, Marianne Schieder (Schwandorf), Swen Schulz (Spandau), Andrea Wicklein, Dagmar Ziegler, Dr. Frank-Walter Steinmeier und der Fraktion der SPD
Vorbemerkung
Im Rahmen der Novelle des Berufsbildungsgesetzes 2005 (BBiG) ist gemäß § 43 Absatz 2 BBiG zur Kammerabschlussprüfung auch zuzulassen, wer in einer berufsbildenden Schule oder sonstigen Berufsbildungseinrichtung ausgebildet worden ist, wenn diese Ausbildung der Berufsausbildung in einem anerkannten Ausbildungsberuf nach dem Berufsbildungsgesetz entspricht. Die Länder selbst können durch Verordnung festlegen, welche vollzeitschulischen Bildungsgänge generell einer Ausbildung nach dem BBiG entsprechen. Ziel der Neuregelung war, dass die bisher recht unterschiedlichen schulischen Ausbildungsgänge der Länder angeglichen und an den bundeseinheitlichen Standards der Kammerberufe – die in bundesweit gültigen Ausbildungsordnungen geregelt sind – zu orientieren. Auf die Weise sollten so genannte Warteschleifen verhindert bzw. wenigstens reduziert werden. Die Verordnungsermächtigung an die Länder wurde bis zum 1. August 2011 befristet.
In den Anträgen „Neue Dynamik für Ausbildung“ (Bundestagsdrucksache 16/543) und „Junge Menschen fördern – Ausbildung schaffen und Qualifizierung sichern“ (Bundestagsdrucksache 16/5730) hatte der Deutsche Bundestag u. a. an die Länder appelliert, die Möglichkeiten der vollzeitschulischen Berufsausbildung mit Anspruch auf Zulassung zur Kammerprüfung zu nutzen, um Warteschleifen für Jugendliche zu vermeiden.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen13
Welche Initiativen hat das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) gegenüber den Ländern ergriffen, um den Wunsch des Deutschen Bundestages nach Nutzung der Möglichkeiten der vollzeitschulischen Berufsausbildung mit Anspruch auf Zulassung zur Kammerprüfung zu unterstützen?
Wie viele zusätzliche Abschlüsse sind durch die Einführung des § 43 Absatz 2 BBiG zu verzeichnen (Aufschlüsselung nach Bundesländern und Jahr)?
Wie viele Ausbildungsabschlüsse konnte das Bundesland Thüringen, das laut Evaluation der Möglichkeit einer Zulassung aufgrund von § 45 BBiG den Vorzug gibt, darüber zusätzlich generieren?
Wie ist die abschließende Position des BMBF zur Verlängerung der Geltungsdauer des § 43 Absatz 2 BBiG im Hinblick auf eine Verlängerung der Verordnungsermächtigung an die Länder über den 1. August 2011 hinaus?
Hält das BMBF es für notwendig – um zu einer abschließenden Positionierung hinsichtlich einer Verlängerung der Geltungsdauer des § 43 Absatz 2 BBiG zu gelangen – eine bundeslandbezogene Evaluation zu initiieren?
Wenn nein, warum nicht?
Welche Fakten und Grundlagen werden mit welcher Gewichtung für eine Entscheidung hinsichtlich einer Verlängerung der Geltungsdauer des § 43 Absatz 2 BBiG im BMBF herangezogen?
Hat sich nach Ansicht des BMBF die anfängliche Befürchtung bewahrheitet, dass die betriebliche Bildung durch die Einführung des § 43 Absatz 2 BBiG zurückgedrängt und sich gleichzeitig die Neugründungen von beruflichen Schulen in freier Trägerschaft sowie die Einrichtung neuer Bildungsgänge an beruflichen Schulen in freier Trägerschaft erhöhen würde?
Wie hat sich die Zahl der beruflichen Schulen in freier Trägerschaft bzw. der Einrichtung neuer Bildungsgänge an beruflichen Schulen in freier Trägerschaft seit der Gesetzesnovelle entwickelt (Aufschlüsselung nach Jahren/Bundesländer)?
Wird das BMBF das Bundesinstitut für Berufsbildung auffordern, eine Empfehlung zur einheitlichen Anwendung der Regelungen für die Zulassung von Absolventen schulischer Berufsausbildungsgänge zur Kammerprüfung – wie vom Deutschen Bundestag gefordert – abzugeben?
Wenn nein, warum nicht?
Wenn ja, wann?
Strebt das BMBF eine Verlängerung des Ausbildungspaktes über das Jahr 2010 hinaus an?
Hat das BMBF bereits Gespräche mit den Paktpartnern zur Verlängerung des Ausbildungspaktes über das Jahr 2010 hinaus aufgenommen?
Welche Maßnahmen müssen unter der Voraussetzung der Verlängerung des Ausbildungspaktes über das Jahr 2010 hinaus nach Ansicht des BMBF neu gesetzt bzw. besser ausgerichtet werden?
Welche konkreten Maßnahmen wird das BMBF ergreifen, damit mehr ausbildungsfähige Unternehmen ausbilden, um einem zukünftigen Fachkräftemangel entgegenzuwirken?