Ansiedelung von mehr als 10 000 Flüchtlingen in Deutschland durch das Resettlement-Programm
des Abgeordneten Dr. Christian Wirth und der Fraktion der AfD
Vorbemerkung
Die Bundesregierung hat in dieser Woche die Zusage gegenüber der EU-Kommission abgegeben, dass sie mehr als 10 000 besonders schutzbedürftige Menschen in Deutschland neu ansiedeln will. Diese Absprache wurde bereits im vergangenen Jahr getroffen. Basis hierfür ist ein Resettlement-Programm der EU.
Bis Herbst 2019 sollen mindestens 50 000 Menschen in der EU angesiedelt werden (www.t-online.de/nachrichten/deutschland/id_83630612/deutschland-nimmt-10-000-fluechtlinge-aus-nordafrika-und-nahost-auf.html; www.morgenpost.de/politik/article214055497/EU-Kommissar-Deutschland-nimmt-10-000-Fluechtlinge-auf.html).
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen9
Aus welchem Land werden diese Menschen nach Deutschland umgesiedelt?
Aus welchem Herkunftsland stammen diese Menschen ursprünglich?
Wie definiert die Bundesregierung „mehr als 10 000“ konkret?
Nach welchen Kriterien werden diese Menschen als „besonders schutzbedürftig“ eingestuft?
Auf welcher Rechtsgrundlage basiert dieses Umsiedlungsvorhaben?
Wurde der Deutsche Bundestag sowie der Innenausschuss im Jahr 2017 über die Entscheidung, diese Menschen aufzunehmen, in Kenntnis gesetzt?
Welche Kosten entstehen dem deutschen Steuerzahler durch die Ansiedelung?
Welche finanzielle Unterstützung erhält die Bundesrepublik Deutschland durch die EU?
Welche Staaten haben neben der Bundesrepublik Deutschland bereits eine verbindliche Zusage zur Aufnahme dieser Menschen abgegeben, und wie viele Menschen sollen von diesen Ländern aufgenommen werden (bitte nach Land aufgeschlüsselt angeben)?