Kirchenasyl in Deutschland
des Abgeordneten Dr. Christian Wirth und der Fraktion der AfD
Vorbemerkung
Auch wenn das Kirchenasyl in Deutschland keine rechtliche Grundlage hat, so wird den großen Kirchen aus Sicht der Fragesteller doch faktisch eine Sonderrolle als Fürsprecher für Asylbewerber zuerkannt, die sogar durch das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) bestätigt wurde (www.dbk-shop.de/media/files_ public/lytfktywytd/DBK_1242.pdf, S. 12). Laut Zahlen der Ökumenischen Bundesarbeitsgemeinschaft Asyl in der Kirche, gab es zum 19. Februar 2018 aktuell 422 Kirchenasyle in Deutschland, wobei es sich bei 372 um Fälle von drohender Abschiebung im Rahmen von Dublin III handelt (www.kirchenasyl.de/aktuelles/). Das tolerierte Kirchenasyl stellt also nach Auffassung der Fragesteller eine Behinderung oder Verzögerung rechtsstaatlicher Verfahren dar.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen5
Auf welcher Rechtsgrundlage ist die Zusammenarbeit des BAMF mit den großen Kirchen seit 2015 zu Stande gekommen?
In wie vielen Fällen und für wie viele Personen wurde, nach Kenntnis der Bundesregierung, seit 1. Januar 2015 Kirchenasyl gewährt (bitte nach Jahren, Herkunft und ggf. Minderjährigkeit aufschlüsseln)?
In wie vielen Fällen wurde, nach Kenntnis der Bundesregierung, eine anstehende Abschiebung durch Kirchenasyl verhindert bzw. verzögert (bitte nach Jahren und Herkunft aufschlüsseln)?
In wie vielen Fällen wurde nach Gewährung des Kirchenasyls den betroffenen Personen schließlich Asyl in Deutschland gewährt (bitte nach Jahren und Herkunft aufschlüsseln)?
Wie begründet die Bundesregierung die Kooperation mit den großen Kirchen im Fall von Personen, denen die Abschiebung entsprechend Dublin III in andere EU-Staaten droht?