Anerkennungsleistung für ehemalige deutsche Zwangsarbeiter (Nachfrage zur Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage auf Bundestagsdrucksache 19/1227)
der Abgeordneten Dr. Anton Friesen, Stephan Protschka und der Fraktion der AfD
Vorbemerkung
Die Bundesregierung teilte in ihrer Antwort auf die Kleine Anfrage der Fraktion der AfD auf Bundestagsdrucksache 19/1227 mit, dass von ehemaligen deutschen Zwangsarbeitern 46 336 Anträge auf eine Anerkennungsleistung gestellt wurden. Mittlerweile liegen neuere Zahlen des Bundes vor (Stand: 31. März 2018).
Demnach wurden 46 885 Anträge gestellt, von denen bislang 2 216 abgelehnt wurden und 3 726 aus „sonstigen Ländern“ stammen (www.bva.bund.de/DE/Organisation/Abteilungen/Abteilung_VII/Zwangsarbeiter/_Zwangsarbeiter_Sachstand/zwangsarbeiter_sachstand_node.html).
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen5
Wie verteilen sich die Anträge auf Anerkennungsleistung nach Kenntnis der Bundesregierung auf die Bundesländer und ausländischen Staaten?
Wie verteilen sich die Anträge in Bezug auf die Zwangsarbeitsregionen (bitte nach Bundesländern und ausländischen Staaten aufschlüsseln)?
Wie verteilen sich die Ablehnungsbescheide auf die Bundesländer und die ausländischen Staaten?
Wie verteilen sich die Ablehnungsbescheide auf die jeweiligen Herkunftsgebiete?
Wie verteilen sich die Ablehnungsbescheide auf die jeweiligen Zwangsarbeitsregionen?