Entwicklung der Arbeit des Kulturreferenten für die böhmischen Länder
der Abgeordneten Stephan Protschka, Dr. Anton Friesen und der Fraktion der AfD
Vorbemerkung
Aus dem Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD geht hervor, dass in der laufenden Legislaturperiode die kulturstiftenden Vereine der deutschen Vertriebenen gestärkt werden sollen (Abschnitt: XIII). Der Bund hat nach § 96 des Bundesvertriebenengesetzes (BVertrG) neben Wissenschaft und Forschung die Weiterentwicklung der Kulturleistungen der Vertriebenen und Flüchtlinge zu fördern. Das Kulturreferat für die böhmischen Länder ist eine von neun bundesfinanzierten Stellen, aufgegliedert nach Landsmannschaften, die Fördermittel zu diesem Zweck vergeben (www.bundesregierung.de/Webs/Breg/DE/Bundesregierung/ BeauftragtefuerKulturundMedien/aufarbeitung/deutscheKultur/kulturfoerderung Bund/_node.html).
Neben dem Kulturreferenten für die böhmischen Länder existieren zahlreiche öffentliche Förderstellen, die jeweils nach eigenen Kriterien Mittel für die kultur- und grenzüberschreitende Heimatarbeit zur Verfügung stellen. Dies sind z. B. die Europaregionen (Euregios), der Europäische Fonds für regionale Entwicklung: „Investition in Ihre Zukunft (Ziel 3)“, insbesondere für die Heimatvertriebenen aus den böhmischen Ländern die Sudetendeutsche Stiftung, das Haus des Ostens, die Häuser der Heimat in verschiedenen Bundesländern sowie kommunale und andere öffentliche Stellen. Die Unübersichtlichkeit der Förderlandschaft und die Anforderungen an Buchhaltung und Projektabwicklung halten nicht nur nach Auffassung der Fragesteller viele Kulturschaffende und Einrichtungen, zum Beispiel kulturstiftende Vereine, davon ab, Förderanträge zu stellen. Der aufwendige Projektvorlauf führt auch zu Verzögerungen bei der Projektrealisierung.
Die Kulturleistungen der Vertriebenen und Flüchtlinge aus den böhmischen Ländern können nach Auffassung der Fragesteller durch das Betreiben eigener heimatlicher Rundfunksender weiterentwickelt werden. Lediglich die Heimatverbliebenen im Hultschiner Ländchen betreiben einen Radiosender (www. halloradiohultschin.cz/), nicht jedoch die Heimatvertriebenen und ihre Nachfahren. Rundfunk und Video-Internet (z. B. Youtube-Kanäle) dienen angesichts des fehlenden geschlossenen Siedlungsgebietes in besonderem Maße der Pflege und dem Erhalt der Mundarten der Heimatvertriebenen aus den böhmischen Ländern und ihrer Nachfahren.
Eine institutionelle Förderung, ähnlich der für die Minderheit der Sorben in Deutschland, ist nach Auffassung der Fragesteller notwendig, um das Überleben der Volksgruppen der deutschsprachigen Vertriebenen und ihrer Nachfahren zu sichern (www.mdr.de/sorbisches-programm/rundfunk/index.html).
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen14
Wie hoch ist nach Kenntnis der Bundesregierung der jährliche Etat des Kulturreferenten für die böhmischen Länder (seit 2002 in Euro)?
Wie hoch ist nach Kenntnis der Bundesregierung der Verwaltungskostenanteil des Etats des Kulturreferenten für die böhmischen Länder, und wie hoch sind die Fördermittel, die von ihm nach § 96 BVertrG an Kulturschaffende und Einrichtungen ausgeschüttet werden (bitte jährlich in absoluten Zahlen und prozentual aufschlüsseln)?
Wie viele Finanzierungs- und/oder Fördermittel für Kulturschaffende und Einrichtungen erhält nach Kenntnis der Bundesregierung der Kulturreferent für die böhmischen Länder aufgrund anderer Rechtsgrundlagen (bitte jährlich in absoluten Zahlen und prozentual aufschlüsseln)?
In welcher Höhe werden Finanzierungs- und Fördermittel von staatlichen und öffentlichen Stellen nach Kenntnis der Bundesregierung jährlich aufgewendet für wissenschaftliche Institute und Einrichtungen, die sich mit historischen Fragestellungen zu den deutschen Vertriebenen aus den böhmischen Ländern befassen (bitte ab 2002 aufschlüsseln)?
Wie viele Mitarbeiter hat das Büro des Kulturreferenten nach Kenntnis der Bundesregierung, und über welche Räumlichkeiten und Ausstattung verfügt es?
Wird die Bundesregierung Stellen für Fördermittelberater schaffen, die den Vertriebenen aus den böhmischen Ländern und ihren Nachkommen zur Verfügung stehen und ihnen bei Projekten dabei helfen, die lokalen, regionalen, bundesweiten und europäischen Förderprogramme auszuwählen, zusammenzustellen und abzuwickeln?
Wird die Bundesregierung eine Fördermittelberatung beim Kulturreferenten für die böhmischen Länder einrichten, um den Kulturschaffenden und kulturstiftenden Vereinen die Antragstellung und Projektabwicklung zu erleichtern?
Wie unterstützt die Bundesregierung den Erhalt der deutschen Volksgruppe aus den böhmischen Ländern durch Pflege sowie Weiterentwicklung von Mundart, Musik, Tanz, Film, Kunst und neue Medien?
Wie könnte nach Ansicht der Bundesregierung das Überleben der deutschsprachigen Volksgruppe aus den böhmischen Ländern in Deutschland von dem Kulturreferenten unterstützt werden?
Plant die Bundesregierung im Sinne der Weiterentwicklung der Kulturleistungen der Vertriebenen und Flüchtlinge aus den böhmischen Ländern und ihren Nachkommen, deren Know-how über neue Formen der Finanzierung, wie z. B. Crowdfunding, zu fördern?
Plant die Bundesregierung im Sinne der Weiterentwicklung der Kulturleistungen der Vertriebenen und Flüchtlinge aus den böhmischen Ländern und ihren Nachkommen, deren Know-how über Produktion audiovisueller Medien und Betrieb von Rundfunkredaktionen zu fördern?
Unterstützt die Bundesregierung ein Radio- und Fernsehprogramm für die Heimatvertriebenen aus den böhmischen Ländern und ihre Nachkommen, um die Mundart und gesprochene Sprache lebendig zu halten?
Unterstützt die Bundesregierung ein Radio- und Fernsehprogramm für die Heimatvertriebenen aus den böhmischen Ländern und ihre Nachkommen zum Erhalt ihrer Mundarten als Weiterentwicklung der Kulturleistungen der Vertriebenen und Flüchtlinge?
Wird die Bundesregierung ein grenzüberschreitendes deutsch-tschechisches Rundfunkprogramm im Rahmen des europäischen Kulturkanals (Sender ARTE) unterstützen, welches die Heimatvertriebenen aus den böhmischen Ländern und ihre Nachkommen in die Programmgestaltung einbezieht?