Satellitengestützte Grenzüberwachung im Mittelmeer mithilfe von EUROSUR
der Abgeordneten Andrej Hunko, Heike Hänsel, Michel Brandt, Ulla Jelpke, Niema Movassat, Dr. Alexander S. Neu, Tobias Pflüger, Martina Renner, Eva-Maria Elisabeth Schreiber, Dr. Kirsten Tackmann und der Fraktion DIE LINKE.
Vorbemerkung
Am 22. Oktober 2013 beschloss der Rat der Europäischen Union die Verordnung 1052/2013 zur Errichtung eines Europäischen Grenzüberwachungssystems (EUROSUR), die am 2. Dezember 2013 in Kraft getreten ist. EUROSUR soll den Informationsaustausch und die operative Zusammenarbeit zwischen den nationalen Behörden der Mitgliedstaaten sowie mit der Grenzagentur Frontex „verstärken“. Die Mitgliedstaaten haben hierfür nationale Koordinierungszentren eingerichtet. EUROSUR stellt den Behörden und der Agentur Infrastruktur und Instrumente zur Verfügung, die sie für die „Aufdeckung, Prävention und Bekämpfung von illegaler Einwanderung und grenzüberschreitender Kriminalität“ benötigen.
Frontex erstellt aus der Zusammenführung verschiedener Daten („Fusion Services“) „nachrichtendienstliche Erkenntnisse im Bereich der Grenzüberwachung“, die sich unter anderem aus Satellitenbildmaterial, Daten von Schiffsortungssystemen, meteorologischen Informationen und geheimdienstlichen Erkenntnissen speisen. Die Informationen in EUROSUR sind gleichsam Teil des gemeinsamen EU-Informationsraums (Common Information Sharing Environment – CISE) für die Überwachung des maritimen Bereichs der Europäischen Union. Von 2011 bis 2017 (Stichtag: 4. November) wurden in EUROSUR 184 560 „Ereignisse“ registriert und 12 925 Dokumente erstellt. Die für die 124 gemeinsamen Operationen von Frontex geführte „Joint Operations Reporting Application“ verzeichnete hingegen 215 085 „Ereignisse“.
Sämtliche Erkenntnisse aus der Satellitenaufklärung werden vom Satellitenzentrum der Europäischen Union (SatCen) erhoben, aufbereitet und übermittelt. Nach der OSZE (= Organisation für Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa) ist Frontex der Hauptkunde des SatCen (EU SatCen Annual Report 2017, Seite 16). Die Satellitendaten stammen von kommerziellen Satellitendiensten sowie von optischen und radarbasierten Satelliten des EU-Erdbeobachtungsprogramms „Copernicus“. Zur Beschleunigung der Datenübermittlung via Satellit ist „Copernicus“ der erste und einzige Kunde der neuen „Weltraumdatenautobahn“ des Airbus-Konzerns (Bundestagsdrucksache 19/2198, Antwort zu Frage 2).
„Copernicus“ unterteilt sich in elf verschiedene Dienste zum Zweck der Grenzüberwachung (Durchführungsbeschluss 2018/620 der EU-Kommission vom 20. April 2018 über die technischen Spezifikationen für die Copernicus-Dienstekomponente):
- (S1) Küstenüberwachung (Coastal Monitoring)
- (S2) Überwachung des Grenzvorbereichs (Pre-Frontier Monitoring)
- (S3) Referenzbildgebung/Kartierung (Reference Imagery/Mapping)
- (S4) Überwachung des Seeverkehrs in einem Gebiet von Interesse (Maritime Surveillance of an Area of Interest)
- (S5) Schiffsortungsdienst (Vessel Detection Service)
- (S6) Schiffverfolgungs- und -meldedienst (Vessel Tracking and Reporting Service)
- (S7) Dienst zur Erkennung von Unregelmäßigkeiten im Schiffsverhalten (Vessel Anomaly Detection Service)
- (S8) Umweltbewertung zur Risikoanalyse (Environmental Assessment for Risk Analysis)
- (S9) Großräumige Umweltbewertung zur Risikoanalyse (Large Area Environmental Assessment)
- (S10) Erdbeobachtungs-Aufklärungsdienst (Earth Observation (EO) Recon Service)
- (S11) Bewertung von Migrationsbewegungen und grenzüberschreitenden kriminellen Netzen (Migratory and Cross-Border Crime Networks Assessment).
Auch wenn die Dienste hauptsächlich zur Überwachung der EU-Außengrenzen eingerichtet wurden, können sie aus Sicht der Fragestellerinnen und Fragesteller auch verstärkt Funktionen zur Seenotrettung übernehmen.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen19
Welche Länder außer den 28 EU-Mitgliedstaaten sind nach Kenntnis der Bundesregierung über ein nationales Koordinierungszentrum an EUROSUR angeschlossen?
Was ist der Bundesregierung darüber bekannt, wann die einzelnen im Durchführungsbeschluss 2018/620 der EU-Kommission vom 20. April 2018 über die technischen Spezifikationen für die „Copernicus“-Dienste S1 bis S11 eingerichtet wurden und ab welchem Zeitpunkt sie aktiviert werden konnten?
a) Welche Änderungen haben sich nach Kenntnis der Bundesregierung hinsichtlich der Dienste ergeben, nachdem Frontex eine Vereinbarung mit der Europäischen Fischereiaufsichtsagentur (EFCA) und der Europäischen Agentur für die Sicherheit des Seeverkehrs (EMSA) zur gemeinsamen Überwachung des Mittelmeers geschlossen hat (http://gleft.de/2fl)?
b) Wie oft haben welche Bundesbehörden über das deutsche nationale Koordinierungszentrum diese Dienste aktiviert (bitte nach den einzelnen Diensten aufschlüsseln)?
Was ist der Bundesregierung darüber bekannt, welche Küstenregionen im Rahmen der Überwachung des Grenzvorbereichs (Pre-Frontier Monitoring) von EU-Missionen überwacht werden und inwiefern dies auch Drittstaaten wie Libyen oder Tunesien betrifft?
Welche Auflösung haben nach Kenntnis der Bundesregierung die im Bereich der Referenzbildgebung bzw. Kartierung (Reference Imagery/Mapping) erstellten Satellitenbilder?
a) Im Rahmen welcher Missionen oder Operationen werden diese Bilder für Risikoanalysen ausgewählter Gebiete von Drittländern aktiviert?
b) Welche Zahlen zu entsprechenden Aktivierungen in EUNAVFOR MED und in Frontex-Missionen sind der Bundesregierung bekannt?
Welche Regionen zur Überwachung des Seeverkehrs in einem Gebiet von Interesse (Maritime Surveillance of an Area of Interest) werden derzeit im Rahmen von „Copernicus“ überwacht, und von welchen EU-Missionen wurden diese aktiviert?
Wie bewertet die Bundesregierung die Funktionsweise der satellitengestützten Schiffsortung (mittels SAR – Search and Rescue) und die (optische) Identifizierung mit kollaborativen Systemen (AIS – Automatic Indentification System, LRIT – Long Range and Identification Tracking) im Rahmen des Schiffsortungsdienstes (Vessel Detection Service) und des Schiffverfolgungs- und -meldedienstes (Vessel Tracking and Reporting Service) von „Copernicus“, und welche Defizite müssen aus ihrer Sicht überwunden werden?
a) Was ist der Bundesregierung darüber bekannt, inwiefern und auf welche Weise der Schiffsortungsdienst nach seiner Einrichtung verbessert wurde?
b) Was ist der Bundesregierung darüber bekannt, wie viele Nutzer den Schiffverfolgungs- und -meldedienst derzeit aktiviert haben?
c) Inwiefern gehört auch Europol zu den Nutzern des Schiffverfolgungs- und -meldedienstes?
Welche EU-Missionen, an denen sich auch die Bundesregierung beteiligt, nutzen den „Copernicus“-Dienst zur Erkennung von Unregelmäßigkeiten im Schiffsverhalten (Vessel Anomaly Detection Service)?
a) Welche Angaben kann die Bundesregierung zur Funktionsweise des Dienstes und den verarbeiteten Datenquellen machen?
b) Wie bewertet die Bundesregierung die Qualität des Dienstes und der generierten Warnmeldungen, die bei Feststellung von verdächtigem Verhalten automatisch generiert werden?
c) Welche Möglichkeiten zur Vorhersage von Schiffsbewegungen oder Anlandeorten („disembarkation areas“) werden von dem Dienst angeboten?
Welche EU-Missionen, an denen sich auch die Bundesregierung beteiligt, nutzen den „Copernicus“-Dienst zur Bewertung von Migrationsbewegungen und grenzüberschreitenden kriminellen Netzen (Migratory and Cross-Border Crime Networks Assessment)?
a) Wie oft und bei welchen Gelegenheiten wurde der Dienst aktiviert?
b) Wie werden die Daten für den „Überblick über die sozioökonomische Ausgangslage“ erhoben, und auf welche Quellen stützt sich der Dienst?
Inwiefern unterscheiden sich nach Kenntnis der Bundesregierung die „Copernicus”-Dienste von jenen Diensten zur Grenzüberwachung, die im Rahmen des „EUROSUR Fusion Dienstes“ (EFS) angeboten werden (bitte etwaige zusätzliche Dienste in EUROSUR benennen und erläutern)?
Welche weiteren Dienste sollen im EFS entwickelt werden (bitte benennen und erläutern)?
Was ist der Bundesregierung über Fähigkeiten und Funktionen eines „Large Area Pre-Frontier Monitoring“ für Frontex bekannt, und in welchen Regionen wird dieser Dienst derzeit genutzt (http://gleft.de/2fp)?
Was ist der Bundesregierung über Fähigkeiten und Funktionen eines „Pro-Detect service“ bekannt, der von Frontex im Jahr 2018 zur Verfügung gestellt werden soll und Lageberichte über Orte oder „Indikatoren“ für irreguläre Migration bereitstellen soll (http://gleft.de/2fq)?
Was ist der Bundesregierung über Fähigkeiten und Funktionen eines „MUSO Migration Analytical Assessment“ bekannt, das von Frontex ebenfalls im Jahr 2018 zur Verfügung gestellt werden soll und sozioökonomische Faktoren über bestimmte Regionen, die mit irregulärer Migration assoziiert sind, analysieren soll (http://gleft.de/2fq)?
Welche Datenquellen werden für die Dienste „Large Area Pre-Frontier Monitoring“, „ProDetect service“ und „Migration Analytical Assessment“ herangezogen, und inwiefern fließen auch auch menschliche Quellen (HUMINT) und Beobachtung des Internet (OSINT) ein (http://gleft.de/2fq)?
Was ist der Bundesregierung über Fähigkeiten und Funktionen eines „Frontex Positioning System“ bekannt?
a) Welche Fahrzeuge von Frontex-Missionen (Luft, Land und See) werden damit ausgestattet (http://gleft.de/2fr)?
b) Welches Unternehmen erhielt den Zuschlag für die Ausschreibung, und welche Produkte werden dazu beschafft?
Worum handelt es sich nach Kenntnis der Bundesregierung beim „Frontex Compatible Operational Image“ (http://gleft.de/2fs)?
a) Welche Daten welcher Stellen bzw. Fahrzeuge, Schiffe und Luftfahrzeuge werden darüber verteilt?
b) Über welche Kommunikationsdienstleister werden die Nachrichten per Satellit oder paketgebunden übermittelt?
Was ist der Bundesregierung darüber bekannt, welche Einstufung die im Rahmen des EUROSUR Communication Network verteilten Informationen tragen dürfen, und welche Änderungen sind hierzu geplant?
Welche zivilen und welche militärischen Behörden aus nach Kenntnis der Fragestellerinnen und Fragesteller 18 europäischen Ländern sowie weiteren Akteuren nehmen nach Kenntnis der Bundesregierung derzeit am europäischen Verteidigungsprojekt „Maritime Surveillance“ (MARSUR) zur Verbesserung des gemeinsamen maritimen Lagebildes teil (Bundestagsdrucksache 18/10843, Antwort zu Frage 7)?
a) Welche weiteren Staaten oder Akteure sollen an MARSUR angeschlossen werden?
b) Zwischen welchen maritimen Informationssystemen werden unter den beteiligten Staaten Daten getauscht, und inwiefern ist auch das System SMART eingebunden (http://gleft.de/2fe)?
c) Auf welche Weise ist MARSUR auch in den gemeinsamen Informationsraum („Common Information Sharing Environment“, CISE) integriert, und inwiefern betrifft dies auch dessen militärische Komponente?
d) Welche weiteren „operativen maritimen Informationen“, außer „Schiffspositionen, Daten zur Identifizierung von Schiffen oder Lagebildern“, werden in MARSUR getauscht?
e) Worin genau bestand der konkrete Beitrag der deutschen Tochterfirma des US-Geheimdienstzulieferers CSC Deutschland Solutions GmbH für MARSUR, den die Bundesregierung bislang nur als Erstellung „der technischen Lösung zum Lagebildaustausch“ angegeben hat (Bundestagsdrucksache 18/4286, Antwort zu Frage 15)?
Welche Details kann die Bundesregierung über Fähigkeiten und Funktionen eines „MARSUR Exchange Systems“ (MEXS 2.0) mitteilen (http://gleft.de/2ff)?
a) Worin unterscheidet sich der Informationsaustausch in einem „Basic Level“ und einem „Advanced Level“?
b) Was ist der Bundesregierung über ein Projekt „MARSUR II – Adaptive Maintenance“ bekannt, und wer nimmt daran teil?