Anteilige Übernahme von Rentenkosten durch Heimatländer
der Abgeordneten Dr. Christian Wirth, Sebastian Münzenmaier, Martin Sichert, Rene Springer und der Fraktion der AfD
Vorbemerkung
Nach Angaben des Statistischen Bundesamtes gab es in der Bundesrepublik Deutschland 2016 822 000 ausländische Einwohner mit eigener Migrationserfahrung, die 65 Jahre oder älter sind (www.destatis.de/DE/Publikationen/Thematisch/Bevoelkerung/MigrationIntegration/Migrationshintergrund2010220167004.pdf?__ blob=publicationFile , S. 66).
Grundsätzlich haben sie damit also das notwendige Alter für eine Rentenzahlung in Deutschland erreicht. Da sie bei entsprechender Erwerbstätigkeit in Deutschland Anspruch auf Rentenzahlungen sowie grundsätzlichen Anspruch auf Sozialleistungen haben, ist von Interesse, inwiefern mögliche Ansprüche, die im Heimatland angesammelt wurden, in die Berechnung in Deutschland mit einfließen.
Um zu verhindern, dass andere Staaten ihre Rentenkassen auf Kosten der deutschen Sozialhilfe entlasten, ist außerdem wichtig zu wissen, welche Möglichkeiten die Bundesregierung hat, gegebenenfalls bestehende Ansprüche zu ermitteln.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen6
Wie viele der 822 000 ausländischen Einwohner mit eigener Migrationserfahrung über 65 Jahre beziehen in Deutschland eine Rente oder eine soziale Grundsicherung (sollten dafür keine statistischen Daten vorliegen, bitte die Zahlen für Deutsche mit Migrationshintergrund allgemein angeben und in jedem Fall nach Staatsbürgerschaft aufschlüsseln)?
Wie viele ausländische Staatsbürger beziehen in der Bundesrepublik Deutschland eine Rente aus dem Ausland?
Werden gegebenenfalls im Ausland bestehende Rentenansprüche mit in Deutschland gezahlten Sozialleistungen verrechnet (wenn ja, bitte angeben, in wie vielen Fällen dies derzeit stattfindet, sofern möglich unter Angabe des jeweiligen Staates, in dem die Rentenansprüche bestehen, und der Herkunft der betroffenen Personen)?
Wie ermittelt und prüft die Bundesregierung gegebenenfalls bestehende Rentenansprüche im Ausland?
Welche Mitwirkungspflicht haben ausländische Bürger unter Bezug auf Frage 4?
Gibt es Fälle, in welchen die Heimatländer, trotz eines bestehenden Anspruchs, eine Rentenzahlung an ihre Staatsbürger, ggf. mit doppelter Staatsbürgerschaft, in Deutschland verweigern?
a) Wenn ja, welche Heimatländer verweigern dies regelmäßig?
b) Wenn ja, welche Maßnahmen ergreift die Bundesrepublik Deutschland, um eine Auszahlung der Rente zur Entlastung der deutschen Sozialkassen zu erreichen?
c) Wenn ja, wie hoch beziffert die Bundesregierung die so entstandenen Kosten?