Zur Rolle der nationalen und regionalen Förderbanken in Deutschland
der Abgeordneten Frank Schäffler, Dr. Florian Toncar, Bettina Stark-Watzinger, Markus Herbrand, Katrin Hessel, Christian Dürr, Grigorios Aggelidis, Renata Alt, Christine Aschenberg-Dugnus, Nicole Bauer, Jens Beeck, Nicola Beer, Dr. Jens Brandenburg (Rhein-Neckar), Carl-Julius Cronenberg, Britta Katharina Dassler, Dr. Marcus Faber, Otto Fricke, Thomas Hacker, Katrin Helling-Plahr, Dr. Christoph Hoffmann, Reinhard Houben, Ulla Ihnen, Olaf in der Beek, Gyde Jensen, Thomas L. Kemmerich, Dr. Marcel Klinge, Pascal Kober, Dr. Lukas Köhler, Konstantin Kuhle, Ulrich Lechte, Michael Georg Link, Oliver Luksic, Alexander Müller, Hagen Reinhold, Christian Sauter, Matthias Seestern-Pauly, Frank Sitta, Judith Skudelny, Benjamin Strasser, Katja Suding, Michael Theurer, Stephan Thomae, Johannes Vogel (Olpe), Nicole Westig und der Fraktion der FDP
Vorbemerkung
In Deutschland existieren 17 regionale und zwei nationale Förderbanken bzw. -institute. Die Förderbanken nehmen ihre Rolle bei der regionalen Wirtschaftsförderung vor Ort wahr. Ihre Förderung richtet sich insbesondere an den Mittelstand und Existenzgründer. Zudem werden Projekte zur sozialen Wohnungsbauförderung, im umwelt- und energetischen Bereich und in der Stadtentwicklung in den einzelnen Regionen gefördert.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen6
Wie bewertet die Bundesregierung die Rolle der regionalen und nationalen Förderbanken im Hinblick auf die Wirtschaftsförderung in Deutschland?
Liegen der Bundesregierung Erkenntnisse vor, wie sich die Förderinstrumente – Zuschüsse, – Darlehen (alle Einzeldarlehen an Fördernehmer sowie der von Förderbanken ausgereichte Anteil an Konsortialdarlehen), – Globaldarlehen und – Bürgschaften (einschließlich Haftungsfreistellungen) bei den nationalen und regionalen Förderbanken von 2014 bis 2017 entwickelt haben (bitte jeweils volumenmäßig gestaffelt nach Jahren und Ländern, bei Bayern auch untergliedert nach Instituten, angeben)?
Wie bewertet die Bundesregierung die Rolle der Europäischen Investitionsbank (EIB) und des zur EIB-Gruppe gehörenden Europäischen Investitionsfonds (EIF) bei der Zurverfügungstellung von Risikofinanzierung für kleine und mittlere Unternehmen (KMU)?
Wie bewertet die Bundesregierung die Möglichkeit für die nationalen und regionalen Förderbanken, die vom EIF aufgesetzten Garantiefazilitäten im Zusammenhang mit den Förderprogrammen der Europäischen Union direkt zu erhalten („direct access“)?
a) Hat die Bundesregierung bereits abschließend darüber beraten, ob sie sich für eine Fortführung eines direkten Zugangs aller deutschen Förderbanken zu den EU-Förderprogrammen einsetzt?
b) Wenn ja, in welcher Weise wird sie sich für eine entsprechende Umsetzung auf europäischer Ebene einsetzen?
c) Wenn nein, welche Gründe sprechen aus Sicht der Bundesregierung dafür, künftig keine direkte Zusammenarbeit zwischen regionalen Förderbanken und EIF mehr vorzusehen?
Sind der Bundesregierung Bestrebungen (aus sämtlichen formellen und informellen Gremien) bekannt, den EIF nicht mehr als verselbständigten Teil innerhalb der EIB-Gruppe zu führen, sondern den EIF als nicht verselbständigten Teil in die EIB zu integrieren?
a) Oder sind der Bundesregierung Bestrebungen bekannt, die andere Maßnahmen vorsehen, aber zu ähnlichen Ergebnissen führen würden?
b) Welche Ansicht vertritt die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) hierzu, und wie bewertet die Bundesregierung die Position der KfW?
c) Welche (formellen und informellen) Gespräche wurden mit den Beteiligten in den Fragen 5 bis 5b mit welchen (Zwischen-)Ergebnissen geführt?
Sind der Bundesregierung Fälle bekannt, in denen von der KfW aufgesetzte Förderprogramme dazu geführt haben, dass hierdurch von den regionalen Förderbanken aufgesetzte Förderprogramme in ihrem Förderziel und Fördervolumen beeinträchtigt wurden (Subsidiarität)?
a) Sind Vertreter von regionalen Förderbanken in dieser Angelegenheit an die Bundesregierung herangetreten, und wenn ja, welche Beanstandungen wurden vorgetragen? Wie bewertet die Bundesregierung das Anliegen der regionalen Förderbanken?
b) Gab es hierzu einen formellen oder informellen Austausch zwischen Vertretern des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie oder des Bundesministeriums der Finanzen mit der KfW, und wenn ja, mit welchem Ergebnis?
c) Wurden insbesondere durch das KfW-Förderprogramm „ERP-Digitalisierungs- und Innovationskredit“ (ERP-Mittel aus dem Bundeshaushalt in Höhe von 800 Mio. Euro) regionale Förderangebote beeinträchtigt, zum Beispiel im Hinblick auf die Förderung von Begleitinvestitionen wie Betriebsmitteln? Wenn ja, wie stellt die Bundesregierung künftig sicher, dass regionale Förderprogramme durch nationale KfW-Programme nicht beeinträchtigt und die regionalen Förderziele nicht gefährdet werden?