Perspektive der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“
der Abgeordneten Reinhard Houben, Michael Theurer, Thomas L. Kemmerich, Dr. Martin Neumann, Manfred Todtenhausen, Sandra Weeser, Grigorios Aggelidis, Christine Aschenberg-Dugnus, Nicole Bauer, Jens Beeck, Nicola Beer, Dr. Jens Brandenburg (Rhein-Neckar), Mario Brandenburg, Carl-Julius Cronenberg, Christian Dürr, Dr. Marcus Faber, Daniel Föst, Thomas Hacker, Katrin Helling-Plahr, Markus Herbrand, Torsten Herbst, Katja Hessel, Ulla Ihnen, Karsten Klein, Carina Konrad, Wolfgang Kubicki, Alexander Graf Lambsdorff, Ulrich Lechte, Frank Müller-Rosentritt, Hagen Reinhold, Christian Sauter, Matthias Seestern-Pauly, Frank Sitta, Bettina Stark-Watzinger, Benjamin Strasser, Katja Suding, Dr. Florian Toncar, Nicole Westig und der Fraktion der FDP
Vorbemerkung
Seit dem „Entwicklungsprogramm für Zentrale Orte in ländlich schwach strukturierten Gebieten“ der Bundesregierung von 1959 stellt die punktuelle Förderung strukturschwacher Kommunen einen festen Bestandteil der deutschen Wirtschaftsförderung und Raumordnungspolitik dar. Das Zentrale-Orte-Programm bildete die Grundlage für die Förderung im Rahmen der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“ (GRW) seit 1969/70. Seither fördert der Bund die gewerbliche Wirtschaft bei Errichtung, Ausbau, Umstellung oder grundlegender Rationalisierung von Gewerbebetrieben. Das Programm deckt außerdem die investive Förderung der wirtschaftsnahen Infrastruktur und Maßnahmen zur Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit von Unternehmen, zur regionalpolitischen Flankierung von Strukturproblemen und zur Unterstützung von regionalen Aktivitäten. Förderfähig ist außerdem die Evaluierung der Maßnahmen und begleitende regionalpolitische Forschung. Die GRW bildet somit das zentrale Instrument der nationalen Regionalpolitik.
Die Koalitionsfraktionen CDU, CSU und SPD haben in ihrem Koalitionsvertrag eine Überarbeitung der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“ (GRW) angekündigt. Ziel sei ein gesamtdeutsches Fördersystem für strukturschwache Regionen, das allen Bundesländern gerecht werde und das Fördergefälle zu Nachbarstaaten Deutschlands berücksichtige. Stärker gefördert werden sollen etwa Produktivitätssteigerung, Digitalisierung, Fachkräftesicherung, Breitbandversorgung und unternehmerische Aktivitäten in Forschung und Entwicklung. Nicht abgerufene Fördermittel sollen überjährig gebündelt und für Regionalprojekte in strukturschwachen Regionen eingesetzt werden.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen11
Wie hoch waren die im Bundeshaushalt bereitgestellten Mittel für die Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“ in den vergangenen zehn Jahren? Nach welchem Verteilungsschlüssel sollten diese Mittel jeweils den Bundesländern zur Verfügung stehen?
Wie hoch waren die tatsächlich für die Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“ abgerufenen Haushaltsmittel in den vergangenen zehn Jahren? Inwieweit haben die einzelnen Bundesländer die ihnen zur Verfügung gestellten Mittel jeweils in Anspruch genommen?
Wie haben sich eventuelle Haushaltsreste für den Haushaltstitel Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“ (GRW) in den vergangenen zehn Jahren entwickelt?
Worin liegen, aus Sicht der Bundesregierung, die Ursachen für den unzureichenden Mittelabruf durch die Bundesländer in den vergangenen zehn Jahren?
Welche konkreten Pläne verfolgt die Bundesregierung, um die Verwendung der für die Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“ bereitgestellten Mittel eventuell zu optimieren?
Beabsichtigt die Bundesregierung, die Zyklen der Wirtschaftsansiedlungen, die durch Attraktivität der Region, Wohnansiedlungen und Pendlerbewegungen verursacht, begleitet und/oder beeinflusst werden, deutlich stärker zu berücksichtigen, und wenn ja, wie?
Gibt es Überlegungen seitens der Bundesregierung, Artikel 91a Absatz 3 des Grundgesetzes zu ändern, um eine flexiblere Kostenbeteiligung des Bundes an der regionalen Wirtschaftsförderung zu ermöglichen?
Sieht die Bundesregierung eine Möglichkeit, die Verteilung der nicht ausgeschöpften Mittel so zu gestalten, dass diejenigen Bundesländer, die Wirtschaftsansiedlungen und/oder Kofinanzierungen sicherstellen konnten, nach der Absenkung des Gesamt-Haushaltstitels die gleiche Förderhöhe abrufen können?
Welche Regionalprojekte in strukturschwachen Regionen plant die Bundesregierung konkret, um die bislang nicht abgerufenen Fördergelder zur Schaffung gleichwertiger Lebensverhältnisse in Stadt und Land einzusetzen? Welche Fördervoraussetzungen sind hierfür geplant?
Wann wird die Bundesregierung konkrete Maßnahmen ergreifen, um die Verwendung der für die Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“ bereitgestellten Mittel eventuell zu optimieren?
Sieht die Bundesregierung die Möglichkeit, die Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsförderung“ und die Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes“ enger zu verzahnen, um die öffentliche Förderung strukturschwacher Kommunen effizienter zu gestalten?