BundestagKleine Anfragen
Zurück zur Übersicht
Kleine AnfrageWahlperiode 19Beantwortet

Entwicklungsstand des Neu- und Ausbaus der B 96

Endgültige Genehmigungen der Linienführung für die drei Teilvorhaben der B 96 in Mecklenburg-Vorpommern auf der Strecke von Weisdin bis Warlin, Berechnungsverfahren der Bedarfsermittlung für den Ausbauumfang des Gesamtvorhabens, anvisierter Zeitraum der Durchführungsplanung und Fertigstellung der Teilvorhaben, Inhalt eines behördenintern existierenden Zeitplans<br /> (insgesamt 4 Einzelfragen)

Fraktion

AfD

Ressort

Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur

Datum

19.07.2018

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 19/334909.07.2018

Entwicklungsstand des Neu- und Ausbaus der B 96

des Abgeordneten Enrico Komning und der Fraktion der AfD

Vorbemerkung

Der Aus- und Neubau der B 96 in den Bundesländern Brandenburg und Mecklenburg-Vorpommern ist seit Jahrzehnten geplant und wurde bereits in mehrere Bundesverkehrswegepläne aufgenommen, so auch in den aktuellen Bundesverkehrswegeplan 2030. Fertiggestellt wurden bislang lediglich die Ortsumgehungen Oranienburg und Neustrelitz in Brandenburg. Die Vorhaben in Mecklenburg-Vorpommern hingegen hinken hinterher. Allein das Vorhaben der Ortsumgehung Neubrandenburg befindet sich im Bau, hier bislang allerdings auch nur der erste Bauabschnitt. Die Realisierung des so wichtigen anvisierten Gesamtprojekts B96_B104_B197-G20-MV hat noch nicht begonnen, sondern befindet sich derzeit in der Planung. Dieses Gesamtprojekt beinhaltet in drei Teilen Neu- und Ausbauten auf der Strecke von Weisdin bis Warlin.

Auf der letzten Sitzung des Entwicklungsbeirates B 96 in Neubrandenburg am 28. Mai 2018 wurde berichtet, dass der Bund die vorgestellte Linienführung der Straßenvorhaben genehmigt hat und die weitere Planung dieser Vorhaben sowie deren Durchführung nunmehr dem Land Mecklenburg-Vorpommern obliegt.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen4

1

Wann wurden seitens des Bundes die endgültigen Genehmigungen der Linienführung der einzelnen Teilvorhaben

a) B96_B104_B197-G20-MV-T1-MV

b) B96_B104_B197-G20-MV-T2-MV

c) B96_B104_B197-G20-MV-T3-MV erteilt?

2

Mittels welcher Berechnungsverfahren wurde der Bedarf für den Ausbauumfang des Gesamtvorhabens B96_B104_B197-G20-MV ermittelt?

Welche Faktoren wurden hierfür in welcher Weise in die Berechnung eingestellt?

3

Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über den anvisierten Zeitraum der Durchführungsplanung und Fertigstellung der einzelnen Teilvorhaben des Gesamtvorhabens B96_B104_B197-G20-MV?

4

Ist der Bundesregierung ein – laut Aussage des Vertreters des Verkehrsministeriums Mecklenburg-Vorpommern (auf der Sitzung des Entwicklungsbeirates am 28. Mai 2018) – behördenintern existierender Zeitplan zur Realisierung des Vorhabens B96_B104_B197-G20-MV bekannt, und welchen Inhalt hat dieser Zeitplan?

Berlin, den 3. Juli 2018

Dr. Alice Weidel, Dr. Alexander Gauland und Fraktion

Ähnliche Kleine Anfragen