Flexibilitätsprämie im Gesetz für den Ausbau erneuerbarer Energien
der Abgeordneten Dr. Martin Neumann, Michael Theurer, Grigorios Aggelidis, Christine Aschenberg-Dugnus, Nicole Bauer, Jens Beeck, Nicola Beer, Dr. Jens Brandenburg (Rhein-Neckar), Mario Brandenburg, Britta Katharina Dassler, Dr. Marcus Faber, Daniel Föst, Thomas Hacker, Katrin Helling-Plahr, Katja Hessel, Dr. Christoph Hoffmann, Reinhard Houben, Ulla Ihnen, Olaf in der Beek, Thomas L. Kemmerich, Dr. Marcel Klinge, Pascal Kober, Alexander Kulitz, Alexander Graf Lambsdorff, Oliver Luksic, Hagen Reinhold, Matthias Seestern-Pauly, Frank Sitta, Bettina Stark-Watzinger, Benjamin Strasser, Katja Suding, Dr. Florian Toncar, Gerald Ullrich und der Fraktion der FDP
Vorbemerkung
Die Flexibilitätsprämie wurde im Gesetz für den Ausbau erneuerbarer Energien (EEG) 2012 eingeführt, um Anreize zu schaffen, so dass steuerbare Biomassegasoder Biomethananlagen nicht zusätzlich in Zeiten hoher Wind- und Photovoltaik-Einspeisungen Strom produzieren. Diese erhalten über die Flexibilitätsprämie eine zehnjährige Förderung von ca. 1 000 Euro/kW. Zusätzlich erhöhen sich die Einnahmen der Anlagenbetreiber dadurch, dass sie Phasen mit hoher Wind- und Solareinspeisung und damit niedrigen Strompreisen ausweichen, ihre gleitenden Marktprämien aber nach einer konstanten Einspeisung inkl. der Niedrigpreisstunden bestimmt werden.
Bis Ende Juli 2017 sollen Biomasseanlagen mit bis zu 2,64 GW für die Flexibilitätsprämie angemeldet gewesen sein. Trotzdem ist selbst in Phasen hoher Wind- und Solarstromüberschüsse kaum eine flexible Fahrweise von Biomasseanlagen erkennbar.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen10
Wie hoch waren die jährlichen Ausschüttungen der Netzbetreiber für die Flexibilitätsprämie seit deren Einführung im Jahr 2012?
Wie hoch ist dabei die Flexibilitätsspanne von Biomasseanlagen tatsächlich im Zusammenhang mit der Flexibilitätsprämie (in Prozent der installierten Leistung)?
Wie wird von Seiten der Netzbetreiber bzw. der Bundesnetzagentur geprüft, ob das mit der Prämie angereizte Flexibilitätspotenzial der Biomasseanlagen auch tatsächlich genutzt wird?
Wie wird das mögliche Missbrauchspotenzial seitens der Bundesregierung eingeschätzt, erkannt und bewertet?
Welches sind die Gründe dafür, dass im Monitoringbericht zur Direktvermarktung 09/2017 dargestellt wird, dass sich der flexible Einsatz der Biogasanlagen nicht mehr lohne, obwohl die Investitionen in die zusätzliche Kraftwerksleistung und die Erweiterung der Gasspeicher bereits getätigt wurden und die flexible Fahrweise durch die schwankenden Strommarktpreise zzgl. der Auszahlung der Flexibilitätsprämie honoriert wird?
In welcher Höhe wurden bisher Investitionen an Biogasanlagen zur Erhöhung der BHKW (Blockheizkraftwerk)-Kapazitäten bzw. zur Ausweitung der Gasspeicher angereizt, die jetzt brach liegen?
Welche Investitionen wären nötig, um alle Biogas- und Biomethananlagen zu flexibilisieren und somit Raum für ungesteuerten Wind- und Solarstrom zu schaffen?
Plant das Bundeswirtschaftsministerium eine Evaluation der Regelung zur Flexibilitätsprämie im Rahmen des EEG-Erfahrungsberichts? Falls ja, wann ist mit Ergebnissen zu rechnen? Falls nein, warum verzichtet sie darauf?
Plant die Bundesregierung die verpflichtende Umrüstung der bestehenden Biomasseanlagen zur Verbesserung der Flexibilität des bestehenden Kraftwerksparks und zur Erhöhung der gesicherten Kraftwerkskapazität?
Plant die Bundesnetzagentur eine Detailbetrachtung der Mindesterzeugung aus Biomasseanlagen zum nächsten Bericht zur Mindesterzeugung im Jahr 2019?