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Kleine AnfrageWahlperiode 19Beantwortet

Kriterien und Subventionen für Nichtregierungsorganisationen

Kriterien zur Förderung von Nichtregierungsorganisationen, Unterstützungsleistungen seit 2015, geförderte NGOs, Zweckbindung finanzieller Mittel, diesbzgl. Prüfung<br /> (insgesamt 6 Einzelfragen)

Fraktion

AfD

Ressort

Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung

Datum

09.08.2018

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 19/356825.07.2018

Kriterien und Subventionen für Nichtregierungsorganisationen

des Abgeordneten Dr. Bruno Hollnagel und der Fraktion der AfD

Vorbemerkung

Nach Darstellung der Bundesregierung auf ihrer Homepage gibt es einen regen Austausch der Bundesregierung mit verschiedenen Nichtregierungsorganisationen (NGO; vgl. www.bundesregierung.de/Webs/Breg/DE/Themen/ Entwicklungspolitik/1-EntwicklungspolitikGrundsaetzliches/formen- derzusammenarbeit/_node.html).

Als zivile Organisationen sollten – nach Auffassung der Fragesteller – NGOs Interessen im Raum zwischen Politik und Zivilgesellschaft vertreten. Dabei decken sie ein weites Spektrum an Fachthemen ab und auch ein weites Spektrum an interner Organisation.

Jedoch sind NGOs – nach Auffassung der Fragesteller – keineswegs uneigennützig, sondern verfolgen die Interessen von Partikulargruppen oder auch eigene Interessen. Insofern kommt der Auswahl von NGOs als Gesprächspartner der Bundesregierung eine besondere Bedeutung zu.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen6

1

Nach welchen Kriterien entscheidet die Bundesregierung, ob eine NGO für die Unterstützung durch die Bundesregierung oder Bundesbehörden qualifiziert ist?

2

Welche NGOs haben seit 2015 finanzielle Zuwendungen von der Bundesregierung oder Bundesbehörden erhalten und in welcher Höhe haben die NGOs jeweils Zuwendungen erhalten?

3

Welche Kriterien werden von der Bundesregierung bei der Zuwendung von finanziellen Mitteln angelegt, und sind die finanziellen Zuwendungen grundsätzlich zweckgebunden?

4

Wurden NGOs von der Bundesregierung für Leistungen vergütet, z. B. für Gutachten oder Öffentlichkeitsarbeit?

5

Erfolgt eine Kontrolle über die Verwendung der Zuwendungen, und wenn ja, in welcher Art und Weise?

6

Wurden den NGOs seit 2015, abgesehen von den o. g. finanziellen Zuwendungen, weitere Unterstützung nichtfinanzieller Art und Weise durch die Bundesregierung oder Bundesbehörden zuteil?

Berlin, den 5. Juli 2018

Dr. Alice Weidel, Dr. Alexander Gauland und Fraktion

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