Kreditvergabe der Kreditanstalt für Wiederaufbau im Rahmen der Entwicklungszusammenarbeit
der Abgeordneten Dietmar Friedhoff und der Fraktion der AfD
Vorbemerkung
Die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) ist eine der weltweit größten Förderbanken und im vollständigen Besitz des Bundes und der Länder. Ihre Organisation und Aufgaben sind gesetzlich durch das Gesetz über die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfWG) normiert. Die Kreditvergabe muss demnach – auch im Rahmen der Entwicklungszusammenarbeit – einem der in § 2 Absatz 1 KfWG festgelegten Förderbereiche dienen. Im Rahmen der Entwicklungszusammenarbeit ist die DEG – Deutsche Investitions- und Entwicklungsgesellschaft mbH zuständige Tochtergesellschaft der KfW-Bankengruppe.
Im Jahr 2017 wurden durch die DEG im geographischen Raum Afrika-Subsahara Neuzusagen in Höhe von ca. 233 Mio. Euro getätigt (www.deginvest.de/Internationale-Finanzierung/DEG/%C3%9Cber-uns/Verantwortung/Neuzusagen/).
Zum Zwecke einer effektiven parlamentarischen Kontrolle der o. g. Kreditvergabe werden folgende sachdienliche Informationen erfragt.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen8
Warum wird die Fördertätigkeit der KfW im Rahmen der Entwicklungszusammenarbeit nicht von dieser selbst, sondern von der Tochtergesellschaft DEG wahrgenommen?
Welchen Förderzwecken dienen die o. g. im Jahr 2017 getätigten Neuzusagen nach Kenntnis der Bundesregierung (bitte vollständig nach Land, Förderungsempfänger, Förderinstrument, Förderprojekt, Förderzweck nach KfWG und Fördervolumen aufschlüsseln)?
Werden die im Rahmen der o. g. Förderung getätigten Investitionen gesichert?
Wenn ja, welche Kreditsicherheiten liegen vor (bitte vollständig nach Land, Förderungsempfänger, Fördervolumen und hinterlegten Sicherheiten aufschlüsseln)?
Nach welchen Kriterien wurden nach Kenntnis der Bundesregierung die o. g. bewilligten Förderungen vergeben?
Liegen hierzu Dokumentationen vor, die die jeweiligen Bewilligungsentscheidungen begründen?
Wie wird die tatsächliche Durchführung der geförderten Projekte sichergestellt?
Werden nach Kenntnis der Bundesregierung hierzu laufende Kontrollmaßnahmen durchgeführt?
Wenn ja, durch wen?
Werden Aufträge im Rahmen der Durchführung der geförderten Projekte nach Kenntnis der Bundesregierung ausgeschrieben?
Wenn ja, nimmt die KfW bzw. die DEG Einfluss auf die Ausschreibungskriterien und den Auswahlprozess?
Gab es nach Kenntnis der Bundesregierung im Jahr 2017 ein festgelegtes Fördervolumen für Neuzusagen für den geographischen Raum der Subsahara?
Wie viele Bewerbungen von potenziellen Förderungsempfängern gab es nach Kenntnis der Bundesregierung für Förderungen im Jahr 2017 für den geographischen Raum der Subsahara?