Folgen der Economic Partnership Agreements für afrikanische AKP-Länder
der Abgeordneten Andrej Hunko, Christine Buchholz, Michel Brandt, Klaus Ernst, Heike Hänsel, Fabio De Masi, Dr. Alexander S. Neu, Tobias Pflüger, Eva-Maria Schreiber, Alexander Ulrich, Kathrin Vogler und der Fraktion DIE LINKE.
Vorbemerkung
Die Europäische Union plant, mit allen AKP-Staaten (Staaten aus dem afrikanischen, karibischen und pazifischen Raum, die zumeist ehemalige Kolonien Frankreichs und Großbritannien sind) Economic Partnership Agreements (EPAs) abzuschließen und hat dies bereits mit einigen von ihnen getan.
Mittlerweile werden die EPAs als Zwischenschritt zu einer Panafrikanischen Freihandelszone betrachtet (vgl. Antwort der Bundesregierung auf die Mündliche Frage 9 der Abgeordneten Heike Hänsel, Plenarprotokoll 18/217, Anlage 5).
Auch sprach Bundeskanzlerin Dr. Angela Merkel im Vorfeld des 5. EU-Afrika-Gipfels 2017 von einer Neuverhandlung der Abkommen (vgl. die Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Fraktion DIE LINKE. auf Bundestagsdrucksache 18/13393, Vorbemerkung der Fragesteller).
Die geplanten und bereits geschlossenen Abkommen stoßen in den betroffenen Staaten außerhalb der EU auf zum Teil großen Widerstand. In Kenia war der Protest gegen das EPA durch die Zivilgesellschaft und vor allem Kleinbauern und Kleinbäuerinnen groß, da um die eigene Existenzgrundlage gefürchtet wurde. Auf die Weigerung der kenianischen Regierung, das Abkommen zu unterzeichnen, führte die EU im Jahr 2014 Zölle u. a. auf Schnittblumen ein (ein wichtiges Exportgut Kenias), was die Regierung schließlich dazu veranlasste zu unterschreiben (vgl. „Erpressung“ beim Handelsabkommen mit Ostafrika. Deutschlandfunk.de: 8. Juni 2015).
Viele afrikanische AKP-Staaten haben noch kein EPA unterzeichnet, während mit einzelnen Staaten Interims-EPAs (IEPAs) ausgehandelt wurden. Abkommen mit der EU haben zum jetzigen Zeitpunkt die Länder Ghana, Elfenbeinküste, Kamerun, Mauritius, Madagaskar, die Seychellen, Simbabwe, Kenia, Ruanda, Botswana, Lesotho, Mosambik, Swasiland und Südafrika unterzeichnet (vgl. https://attac-tuebingen.de/files/2018/01/Economic-Partnership-Agreement-2.pdf, S. 11).
Die EU versichert eine „entwicklungsförderliche Ausgestaltung“ als zentrales Element der EPAs (vgl. Bundestagsdrucksache 18/13111, Antwort zu den Fragen 1 bis 4 sowie Antwort zu Frage 5) und betrachtet sie als einen „Zwischenschritt für eine umfassendere Neugestaltung der Handelsbeziehungen zu Afrika auch mit dem Ziel der Schaffung einer Panafrikanischen Freihandelszone“ (vgl. Antwort der Bundesregierung auf die Mündliche Frage 9 der Abgeordneten Heike Hänsel, Plenarprotokoll 18/217, Anlage 5).
Zudem verzichtet die EU seit 2013 vollständig auf Exportsubventionen (vgl. Bundestagsdrucksache 18/13111, Antwort zu Frage 6). Diese wurden 2015 von der WTO (Welthandelsorganisation) verboten (vgl. Handelskonferenz schafft Export-Zuschüsse für Lebensmittel ab. Faz.net: 19. Dezember 2015).
Die Folgen der EPAs sind aber nicht leicht abzuschätzen und werden entgegen der „entwicklungsförderlichen Ausgestaltung“, die die EU forcieren will, grundsätzlich oft als negativ für die AKP-Staaten eingeschätzt (vgl. Europa erzeugt die Flüchtlinge selbst. ZEIT ONLINE: 1. August 2016; Afrika, die EU und der Freihandel. DW.com: 12. Juni 2017; Umstrittenes EU-Freihandelsabkommen mit Afrika in Kraft. EURACTIV.de: 11. Oktober 2016; https://attac-tuebingen.de/files/2018/01/Economic-Partnership-Agreement-2.pdf).
Auch der Afrika-Beauftragte der Bundesregierung, Günter Nooke, kritisierte die Abkommen, da sie den entwicklungspolitischen Bemühungen Europas zuwiderliefen (https://attac-tuebingen.de/files/2018/01/Economic-Partnership-Agreement-2.pdf, S. 15).
Gerade der Druck der EU zur Unterzeichnung der Abkommen belegt aus Sicht der Fragesteller einen stärkeren Mehrwert auf europäischer Seite – trotz der geplanten Neuausrichtung.
Im Jahr 2017 stellte das Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung den „Marshallplan mit Afrika“ vor (vgl. www.bmz.de/de/mediathek/publikationen/reihen/infobroschueren_flyer/infobroschueren/Materialie 310_Afrika_Marshallplan.pdf), welcher voller ambitionierter Forderungen und Ideen für die internationale und afrikanische Staatengemeinschaft und Deutschland ist.
Auf Seite 13 des „Marshallplans mit Afrika“ heißt es: „Unsere afrikanischen Partner brauchen faire Chancen […] Stopp von schädlichen Exporten nach Afrika; vom Freihandel zum fairen Handel, Förderung wirtschaftlicher Strukturen und gezielter Aufbau von Wertschöpfung vor Ort“.
Eine große Sorge auf Seiten der afrikanischen Staaten mit Blick auf die EPAs ist der Zusammenbruch lokaler Wirtschaftszweige und der Verlust von Staatseinnahmen (vgl. https://attac-tuebingen.de/files/2018/01/Economic-Partnership-Agreement-2.pdf, S. 14 ff.).
Im Gegensatz zu der Formulierung im Marshallplan werden Forderungen nach Schutzmaßnahmen von Seiten der AKP-Staaten nur teilweise stattgegeben (zum Beispiel keine vollständige Öffnung aller Wirtschaftszweige, sondern nur durchschnittlich 80 Prozent) oder sogar abgelehnt (zum Beispiel geforderte Exportsteuern auf Rohstoffausfuhren (vgl. www.deutschlandfunkkultur.de/gipfel-der-g20-kein-marshallplan-fuer-afrika.1005.de.html?dram:article_id=388530).
Schädliche Exporte nach Afrika sind beispielsweise die billigen Geflügelexporte der EU nach Ghana, die vor Ort die lokale Geflügelproduktion pleitegehen lassen (vgl. www.zeit.de/wirtschaft/2015-01/exporte-gefluegel-afrika).
Vor allem aber Exporte, die einen Wirtschaftszweig betreffen, der im Import-Land noch gar nicht entstanden ist, oder nur rudimentär existiert, sind schädliche Exporte.
Während Wirtschaftszweige, die nicht konkurrenzfähig sind, von der Liberalisierung evtl. ausgenommen werden können, bleibt die Frage, welche Wirtschaftszweige durch die EPAs gar nicht erst entstehen können.
Der weltweite Handel mit Autos spielt in der Beziehung eine wichtige Rolle. Stellvertretend für die Situation in Afrika ist der Automobilsektor in Ghana, nach Kenntnis der Fragesteller, größtenteils auf Importe angewiesen (es gibt ein kleines Unternehmen, welches in Ghana Autos produziert – siehe: http://kantankaautomobile.com/ –, welches ein Produktionsvolumen von 100 Autos im Monat leistet, vgl. https://edition.cnn.com/2015/12/29/africa/ghana-katanka-cars-feat/index.html).
Das Straßenbild in Ghana ist von Autos europäischer und asiatischer und damit insbesondere auch deutscher Hersteller (Neuwagen und Gebrauchtwagen zugleich) geprägt.
Beim Export von unverarbeiteten Rohstoffen aus afrikanischen Ländern mit dem anschließenden Import von verarbeiteten Produkten (zum Beispiel Kakao und Schokolade) profitiert ausschließlich das Land, in dem die Verarbeitung stattfindet, wenn das fertige Produkt anschließend ins Ursprungsland der Rohstoffe importiert wird.
Durch den Wegfall von Zöllen durch das EPA wird diese Situation zugespitzt, da der Staat gar keine Einnahmen durch die Wertschöpfung erzielen kann.
Aus Sicht der Fragesteller fehlt jeder Euro, den die EU verdient, auf der anderen Seite und hat das Potential, wirtschaftliche Not zu erzeugen und zu vergrößern.
Diese Not kann in Zukunft Fluchtbewegungen erzeugen und diese müssten dann als Folge der EPAs gesehen werden, auch wenn dies auf kurze Sicht noch nicht erkennbar zu sein scheint (vgl. die Antwort der Bundesregierung zu Frage 7 der Kleinen Anfrage der Fraktion DIE LINKE. auf Bundestagsdrucksache 18/13393).
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen19
Welchen aktuellen Status haben die Verhandlungen über die EPAs mit den AKP-Ländern, mit denen noch kein Abkommen geschlossen wurde, nach Kenntnis der Bundesregierung, vor allem vor dem Hintergrund der in der Vorbemerkung erwähnten Ankündigung von Bundeskanzlerin Dr. Angela Merkel, die Abkommen neu verhandeln zu wollen (vgl. www.g20germany.de/Content/DE/AudioVideo/2017/Video/_streaming/2017-06-19-streamingmerkel-c20-dialogforum-DE/2017-06-19-streaming-merkel-c20-dialogforum-DE.html ab 41:55; bitte auf die einzelnen Länder in tabellarischer Form eingehen)?
Welchen aktuellen Status haben die Verhandlungen über die EPAs mit den AKP-Ländern, mit denen Interims-EPAs (IEPAs) geschlossen wurden und ein richtiges EPA geschlossen werden soll, nach Kenntnis der Bundesregierung, vor allem vor dem Hintergrund der in der Vorbemerkung erwähnten Ankündigung von Bundeskanzlerin Dr. Angela Merkel, die Abkommen neu verhandeln zu wollen (bitte auf die einzelnen Länder in tabellarischer Form eingehen)?
Welche Gründe haben die Bundeskanzlerin Dr. Angela Merkel dazu veranlasst bestimmte Handelsverträge neu verhandeln zu wollen (bitte auf konkrete Erkenntnisse eingehen, die das Umschwenken begründen)?
Hat die Bundesregierung bereits Neuverhandlungen von bestehenden Interims-EPAs durch die EU erwirkt, vorbereitet oder geplant?
Welche Auswirkungen hat das JEFTA-Abkommen zwischen der EU und Japan auf die geplanten EPAs mit den afrikanischen AKP-Staaten, gerade mit Blick auf die negativen Folgen, die es für die afrikanischen AKP-Staaten aufgrund des erhöhten Wettbewerbs (zwischen der EU und Japan) haben kann (vgl. www.tagesschau.de/ausland/eu-japan-freihandelsabkommen-101.html), nach den Plänen der Bundesregierung?
Was hat die Bundesregierung mit ihrem Drängen in EU-Gremien auf „weitere Fortschritte im Bereich Nachhaltigkeit“ und einem „verstärkten Dialog zwischen den Regionen“ (vgl. die Antwort der Bundesregierung zu den Fragen 1 bis 4 der Kleinen Anfrage der Fraktion DIE LINKE. auf Bundestagsdrucksache 18/13393) mit Blick auf die EPAs konkret erreicht?
Was ist das Ergebnis der fortlaufenden Prüfung der Handelspolitik hinsichtlich der fairen Ausgestaltung auf EU-Ebene (vgl. die Antwort der Bundesregierung zu den Fragen 1 bis 4 der Kleinen Anfrage der Fraktion DIE LINKE. auf Bundestagsdrucksache 18/13393)?
a) Wenn die Handelspolitik als überwiegend fair befunden wurde, warum soll dann neu verhandelt werden?
b) Wenn die Handelspolitik als überwiegend unfair befunden wurde, was sind die konkreten Gründe und Ursachen?
Wie bringt die Bundesregierung die Aussage von Bundeskanzlerin Dr. Angela Merkel, dass die EPAs für die ärmsten Länder (Least-Developed-Countries – LDC) „relativ gut“ sind und erst nach wirtschaftlicher Verbesserung Ungerechtigkeiten entstünden, in Einklang mit der Schlussfolgerung (vgl. Bundestagsdrucksache 18/13393), dass EPAs für die LDCs deshalb unattraktiv sind, da sie auch ohne Freihandelsvertrag über das „Everything But Arms“-Abkommen einen zoll- und quotenfreien Zugang zum europäischen Markt bekommen und durch einen Freihandelsvertrag aber eigene Zolleinnahmen einbüßen würden (vgl. Afrika, die EU und der Freihandel. dw.com: 12. Juni 2017)?
Auf welche Weise hat die Bundesregierung die Verhandlungspositionen der Partnerländer (der EPAs zwischen der EU und den AKP-Staaten) konkret gestärkt (vgl. die Antwort der Bundesregierung zu den Fragen 1 bis 4 der Kleinen Anfrage der Fraktion DIE LINKE. auf Bundestagsdrucksache 18/13393)?
Wenn die Bundesregierung in ihren Beziehungen mit Afrika das Ziel verfolgt, „mehr afrikanische Wertschöpfung sowie mehr Exporte von Waren mit höherem Anteil afrikanischer Wertschöpfung zu ermöglichen“ (vgl. Vorbemerkung der Bundesregierung in der Antwort auf die Kleine Anfrage der Fraktion DIE LINKE. auf Bundestagsdrucksache 18/13393), warum besteht die Bundesregierung trotzdem auf eine durchschnittlich 80-prozentige – also sehr hohe – Liberalisierung der Produktlinien?
Wenn die Bundesregierung nicht auf die 80-prozentige Liberalisierung besteht, wie wirkt sie konkret auf die EU ein, um diese zu verhindern?
Welchen Status hat der Aktionsplan, der im Anschluss an den 5. EU-Afrika-Gipfel von den beteiligten Akteuren ausgearbeitet werden sollte (vgl. die Antwort der Bundesregierung zu Frage 3 der Kleinen Anfrage der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN auf Bundestagsdrucksache 19/1582)?
a) Welche konkreten neuen Initiativen beinhaltet dieser?
b) Wie soll der erwähnte Follow-up-Mechanismus funktionieren, und wie soll er konkret umgesetzt werden?
Welche Wirkung hat das Exportförderprogramm des Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) nach Kenntnis der Bundesregierung (vgl. www.bundestag.de/blob/532154/2109aeb63eaa7217c4274f7e4ee3cbf9/ wd-5-075-17-pdf-data.pdf, S. 18) auf die deutschen Exporte?
Hält die Bundesregierung das Exportförderprogramm des BMEL vor dem Hintergrund des begründeten Verbots von Exportsubventionen durch die WTO (Welthandelsorganisation) im Zusammenhang mit dem Grundsatz des fairen Handels für legitim?
Welche konkreten Projekte fördert die Bundesregierung, über die „Grünen Innovationszentren“ hinaus, zur Umsetzung der Ziele, die im „Marshallplan mit Afrika“ beschrieben sind?
Gibt es politische Verpflichtungen der Vertragsparteien zur Verhinderung von (irregulärer) Migration, die Teil der EPAs sind?
Wenn ja, welche Verpflichtungen sind das?
Sind die Verpflichtung zum Informationsaustausch zwischen AKP-Staaten und Organen der EU Teil dieser Verpflichtungen?
Wenn ja, zwischen welchen Organen müssen welche Informationen ausgetauscht werden?
Welche Auswirkungen haben sich nach Kenntnis der Bundesregierung im Außenhandel mit der EU bei den Ländern allgemein ergeben, die bereits ein EPA oder IEPA mit der EU geschlossen haben?
a) Welche Folgen haben sich für die Ländergruppe des südlichen Afrika (SADC EPA Group) seit Einführung des EPA (seit Oktober 2016) im Außenhandel mit der EU ergeben?
b) Welche Folgen haben sich für Kenia seit Einführung des EPA (seit September 2016) im Außenhandel mit der EU ergeben?
c) Welche Folgen haben sich für Ruanda seit Einführung des EPA (seit September 2016) im Außenhandel mit der EU ergeben?
d) Welche Folgen haben sich für Ghana seit Einführung des IEPA (seit Dezember 2016) im Außenhandel mit der EU ergeben?
e) Welche Folgen haben sich für die Elfenbeinküste seit Einführung des IEPA (seit September 2016) im Außenhandel mit der EU ergeben?
f) Welche Folgen haben sich für Kamerun seit Einführung des IEPA (seit August 2014) im Außenhandel mit der EU ergeben?
g) Welche Folgen haben sich für Madagaskar, Mauritius, Simbabwe, und die Seychellen seit Einführung des EPA (seit Mai 2012) im Außenhandel mit der EU ergeben?
Wie kann nach Meinung der Bundesregierung erklärt werden, dass in Ghana der Großteil des Hähnchenfleischs noch immer importiert wird und dieses trotz Importzöllen und Transportkosten billiger ist als das lokal produzierte Hähnchenfleisch?
Ist der Automobilsektor Teil der Handelsliberalisierung?
Wenn ja, wie rechtfertigt die Bundesregierung dies, grade vor dem Hintergrund der Zielsetzung (entwicklungsförderliche Ausgestaltung) der EPAs?