Stand der Umsetzung der Initiative „Wissenschaftsfreiheitsgesetz“ und weitere Planungen
der Abgeordneten René Röspel, Dr. Ernst Dieter Rossmann, Dr. Hans-Peter Bartels, Klaus Barthel, Willi Brase, Ulla Burchardt, Michael Gerdes, Iris Gleicke, Klaus Hagemann, Oliver Kaczmarek, Daniela Kolbe (Leipzig), Ute Kumpf, Thomas Oppermann, Florian Pronold, Marianne Schieder (Schwandorf), Swen Schulz (Spandau), Andrea Wicklein, Dagmar Ziegler, Dr. Frank-Walter Steinmeier und der Fraktion der SPD
Vorbemerkung
Die Bundesregierung hat mit Kabinettsbeschluss vom 30. Juli 2008 die Initiative „Wissenschaftsfreiheitsgesetz“ auf den Weg gebracht. Mit dieser Initiative sollte die Attraktivität des Wissenschafts- und Forschungsstandortes Deutschland gestärkt werden, nachdem es der Bundesministerin für Bildung und Forschung, Dr. Annette Schavan, nicht gelungen war, ein umfassendes Gesetzespaket zur Wissenschaftsfreiheit vorzulegen.
Die Fraktion der SPD hat die geplanten Maßnahmen der Bundesregierung ausdrücklich unterstützt und sich für eine zügige Umsetzung der geplanten Maßnahmen eingesetzt. Darüber hinaus hat sich die Fraktion der SPD dafür ausgesprochen, weitere Maßnahmen zur Stärkung der Wissenschaft in Deutschland zu entwickeln und umgehend auf den Weg zu bringen. Ziel der Maßnahmen soll es sein, den Standort Deutschland für Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler national wie international noch attraktiver zu gestalten, bürokratische Hemmnisse abzubauen, Freiräume für die Forschung zu schaffen und die Mittelverwendung in der Forschung flexibler zu gestalten.
Mit dem Koalitionsvertrag haben die Fraktionen der CDU, CSU und FDP einen neuen Anlauf für ein umfassendes Wissenschaftsfreiheitsgesetz angekündigt. Es steht zu erwarten, dass dieses Gesetzgebungsverfahren auf der Umsetzung der Initiative „Wissenschaftsfreiheitsgesetz“ aufbauen wird. Zum Stand der Umsetzung der Mitte 2008 angenommenen Initiative hat sich das Bundesministerium für Bildung und Forschung bisher bedauerlicherweise jedoch nicht ausführlich geäußert.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen36
Ist es wie geplant gelungen, alle Maßnahmen der Initiative „Wissenschaftsfreiheitsgesetz“ bereits im Haushaltsjahr 2009 wirksam werden zu lassen? Wenn nein, warum ist dies nicht gelungen?
Welche Änderungen bei den Haushalts- und Förderregelwerken wurden durchgeführt?
Wie haben sich die Änderungen bei den Haushalts- und Förderregelwerken ausgewirkt, und falls hierzu noch keine belastbaren Informationen vorliegen, wann werden die diesbezüglichen Daten und Fakten dem Deutschen Bundestag zur Verfügung gestellt werden können?
Steht bereits fest, ob die Maßnahmen im Rahmen der Initiative hinreichend erfolgreich waren, um eine umfassende gesetzgeberische Initiative für ein „Wissenschaftsfreiheitsgesetz“ zu begründen?
Welche Ressortforschungseinrichtungen wurden nach der geplanten ressort- und einrichtungsspezifischen Prüfung in die Initiative einbezogen?
Welche konkreten Maßnahmen der Initiative wurden für diese bzw. in diesen Ressortforschungseinrichtungen wann und mit welchen Wirkungen umgesetzt?
Welche Ressortforschungseinrichtungen wurden aus welchen Gründen nicht in die Initiative einbezogen, und gibt es Bestrebungen oder bereits vereinbarte Maßnahmen, um diese Einrichtungen zu einem späteren Zeitpunkt einzubeziehen?
Mit welchen Maßnahmen stellt die Bundesregierung sicher, dass alle von Bund und Ländern gemeinsam geförderten Forschungseinrichtungen unabhängig davon, ob sie überwiegend, hälftig oder nur anteilig vom Bund mitfinanziert werden, die Flexibilisierungsmaßnahmen der Initiative in vollem Umfang nutzen können?
Welche Bundesländer haben die vom Bund eingeführten Flexibilisierungen in das jeweilige Landesrecht übertragen (bitte um detaillierte Aufstellung nach Bundesland und Maßnahme)?
Welche Einrichtungen der Wissenschaftsgemeinschaft Gottfried Wilhelm Leibniz e. V. haben aufgeschlüsselt nach Ländern welche Flexibilisierungsmaßnahmen der Wissenschaftsfreiheitsinitiative ab wann nutzen können?
Ist der Bundesregierung bekannt, ob Bundesländer eine solche Flexibilisierung abgelehnt haben, und wenn ja, mit welcher Begründung?
Wie oft und zu welchen Gelegenheiten hat die Bundesministerin für Bildung und Forschung, Dr. Annette Schavan, in Terminen mit Vertreterinnen und Vertretern der Bundesländer darauf gedrängt, die Maßnahmen im Rahmen der Initiative in Landesrecht umzusetzen?
Wurden Bundesländern Zusagen finanzieller oder anderer Art gemacht, um Anreize für eine Übernahme der Regelungen zu setzen?
Welche Genehmigungsvorbehalte des Bundesministeriums der Finanzen sind im Zuge der Initiative abgeschafft oder begrenzt worden?
Ist das Bundesministerium der Finanzen bereit, noch weitere Genehmigungsvorbehalte aufzugeben, und wenn ja, an welchen Stellen?
Wurden die höheren Quoten zur Selbstbewirtschaftung durch die Forschungsorganisationen bereits genutzt, und wenn ja, in welchem Umfang?
Welche positiven Folgen hat die Abschaffung der Stellenpläne im Bundeshaushalt für die Max-Planck-Gesellschaft, die Helmholtz-Zentren, die Fraunhofer-Gesellschaft und das Wissenschaftszentrum Berlin im Rahmen eines Pilotprojekts erbracht?
Welche Maßnahmen sind bereits mit dem Ziel der Aufgabe des Vergaberahmens erfolgt?
Sind die Zustimmungserfordernisse in den W-Grundsätzen umfassend abgeschafft worden, und wenn nein, warum nicht?
Welche Maßnahmen wurden ergriffen, um die Anstellungskonditionen für Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler zur Stärkung der internationalen Konkurrenzfähigkeit der Forschungseinrichtungen weiterzuentwickeln?
Ist es gelungen, die Genehmigungsverfahren für die Beteiligung an Unternehmen und Forschungseinrichtungen sowie bei der Gründung von Tochtergesellschaften im In- und Ausland zu straffen, und wenn ja, durch welche Maßnahmen?
Welche neuen internationalen Beteiligungen deutscher Forschungsorganisationen sind nach Umsetzung dieser Maßnahmen von wem getätigt worden, und hat sich das neue vereinfachte Genehmigungsverfahren für diese aus Sicht der Bundesregierung bewährt?
Wurde bereits ein vereinfachtes Bauverfahren für die Fraunhofer-Gesellschaft und die Helmholtz-Zentren geschaffen, und wenn ja, hat sich dieses Verfahren (anhand welcher Fallbeispiele) bewährt?
Welche administrativen Hemmnisse wurden abgeschafft, um das Vergabeverfahren wissenschaftsfreundlicher zu gestalten?
Wie umfangreich wurde bisher die Möglichkeit durch die Forschungseinrichtungen genutzt, die Vergabeart für Liefer- und Dienstleistungen, die nur zum Zwecke von Forschung und Entwicklung beschafft wurden, frei zu wählen?
Liegen der Bundesregierung Erkenntnisse vor, nach denen (wie von der Fraktion der FPD befürchtet) die Regelungen zur schrittweisen Aufgabe des Vergaberahmens über mehrere Umsetzungsschritte zu mehr Bürokratie und weniger Freiheit geführt haben?
Gibt es Pläne zur Einführung eines allgemeinen wissenschaftstypischen Vergütungssystems (Wissenschaftstarifvertragsgesetz)?
Bis zu welchem Anteil soll es Forschungseinrichtungen zukünftig ermöglicht werden, sich an einem Joint Venture zu beteiligen?
Hält die Bundesregierung die Einführung des Instruments Selbstbewirtschaftungsmittel ohne quantitative Restriktionen für sinnvoll und haushalterisch verantwortbar?
Gibt es Pläne, das geltende Ausländerrecht noch einmal gezielt dahingehend zu überprüfen, welche der bestehenden Regelungen negative Auswirkungen für den Wissenschafts- und Forschungsstandort Deutschland haben, und ist geplant, hierzu eine Änderung des Ausländerrechts herbeizuführen?
Anhand welcher Kriterien plant die Bundesregierung, die Effizienz der Maßnahmen im Rahmen der Initiative „Wissenschaftsfreiheitsgesetz“ zu evaluieren, und ist hierzu die Vergabe von Gutachten (bis zu welcher Kostenhöhe) geplant?
Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung bisher über positive Wirkungen der Flexibilisierungsmaßnahmen hinsichtlich der internationalen Wettbewerbsfähigkeit und Vernetzung der deutschen Wissenschaft und Forschung, der erfolgreichen Rückholung deutscher Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler aus dem Ausland, der systematischen Förderung des wissenschaftlichen Nachwuchses, der besseren Vereinbarkeit von wissenschaftlicher Karriere und Familie sowie der besonderen Förderung von Frauen in Wissenschaft und Forschung?
Welche konkreten organisationsspezifischen Zielvereinbarungen mit welchen Kriterien sind von der Bundesregierung vorgesehen, um die Messbarkeit der Verbesserung der Leistungsfähigkeit der Forschungseinrichtungen im Zuge der weiteren Flexibilisierung durch das angekündigte Wissenschaftsfreiheitsgesetz sicherzustellen? Wie bewertet die Bundesregierung den möglichen Beitrag von belastbaren Forschungsbilanzen hierzu sowie deren Umsetzungsaussichten im Rahmen des geplanten Gesetzes?
Inwieweit beabsichtigt die Bundesregierung, weitere Steigerungen der Zuwendungen oder weitergehende Flexibilisierungsmaßnahmen an konkreten Erhöhungen der mit den Forschungsorganisationen vereinbarten Ziele zu binden?
Wird die Bundesregierung bei Ausbleiben positiver Effekte auch eine Prüfung vornehmen, ob Kontrollmechanismen (etwa im Bereich Vergaberecht oder hinsichtlich des Genehmigungsvorbehalts des Bundesministeriums der Finanzen) wieder eingeführt werden sollten?
Gibt es innerhalb der Bundesregierung eine einheitliche Definition des Begriffs „Wissenschaftsfreiheit“, und wie lautet diese?