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Kleine AnfrageWahlperiode 19Beantwortet

Start-up-Finanzierung am Standort Deutschland

(insgesamt 24 Einzelfragen)

Fraktion

FDP

Ressort

Bundesministerium für Wirtschaft und Energie

Datum

01.10.2018

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 19/433414.09.2018

Start-up-Finanzierung am Standort Deutschland

der Abgeordneten Dr. Florian Toncar, Reinhard Houben, Grigorios Aggelidis, Renata Alt, Nicole Bauer, Jens Beeck, Nicola Beer, Dr. Jens Brandenburg (Rhein-Neckar), Mario Brandenburg (Südpfalz), Dr. Marco Buschmann, Karlheinz Busen, Britta Katharina Dassler, Bijan Djir-Sarai, Christian Dürr, Hartmut Ebbing, Dr. Marcus Faber, Daniel Föst, Otto Fricke, Thomas Hacker, Katrin Helling-Plahr, Manuel Höferlin, Ulla Ihnen, Olaf in der Beek, Dr. Christian Jung, Thomas L. Kemmerich, Dr. Marcel Klinge, Dr. Lukas Köhler, Carina Konrad, Alexander Graf Lambsdorff, Ulrich Lechte, Oliver Luksic, Till Mansmann, Christoph Meyer, Alexander Müller, Hagen Reinhold, Dr. Stefan Ruppert, Dr. h. c. Thomas Sattelberger, Christian Sauter, Jimmy Schulz, Frank Sitta, Dr. Hermann Otto Solms, Bettina Stark-Watzinger, Dr. Marie-Agnes Strack-Zimmermann, Benjamin Strasser, Katja Suding, Linda Teuteberg, Michael Theurer, Manfred Todtenhausen, Gerald Ullrich, Sandra Weeser und der Fraktion der FDP

Vorbemerkung

Junge Unternehmen sind nicht nur in ihrer Gründungsphase, sondern vor allem für ihr Wachstum stark auf Fremdkapital angewiesen. Laut einer Studie von Ernst & Young (EY Start-up Barometer März 2018) wurde in Deutschland 2017 etwa 4,3 Mrd. Euro Venture Capital in Start-ups investiert. In Europa wurden mit 6,4 Mrd. Euro nur in Großbritannien stärker investiert. Die europäischen Gesamtinvestitionen in Start-ups lagen bei ca. 19,2 Mrd. Euro. Im selben Zeitraum konnten US-amerikanische Start-ups hingegen Investitionen in einer Höhe von 63,8 Mrd. Euro verzeichnen. Grund für diese großen Investitionssummen sind die Bereitschaft und Möglichkeit der großen Kapitalsammelstellen wie Versicherungs- und Pensionsfonds, in Wagniskapital zu investieren.

Aufgrund von äußerst strengen Kapitalanlagerestriktionen in Europa halten sich europäische Kapitalsammelstellen mit Investitionen im Start-up-Bereich zurück. Mittelständische Unternehmen, Start-ups und Verbände fordern daher schon seit längerem die Schaffung eines großen Dachfonds in Deutschland. Dadurch würde den großen Kapitalsammelstellen die Möglichkeit gegeben, große Summen in kleine Unternehmen zu investieren.

Im Koalitionsvertrag kündigten CDU, CSU und SPD die Schaffung eines Digitalfonds an: „Deshalb wollen wir mehr privates Kapital sowie institutionelle Anleger für Investitionen in Start-ups. Gemeinsam mit der deutschen Industrie wollen wir die Auflage eines großen nationalen Digitalfonds initiieren.“ Im Juni 2018 gestartet ist der bereits 2016 vom Bundesministerium der Finanzen angekündigte Tech Growth Fund in Kooperation mit der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW). Die Bundesregierung will das Wachstum mittelständischer Unternehmen durch die Absicherung des Ausfallrisikos im Zusammenhang mit KfW-Darlehen im Rahmen der Fördermaßnahme Venture Debt unterstützen. Venture Debt bietet die Möglichkeit, das Unternehmenswachstum ohne signifikante Änderungen bei den Unternehmensbeteiligungen zu beschleunigen.

Neben neuen Finanzierungsmöglichkeiten sind Verbesserungen bei bestehenden Modellen notwendig, um den Kapitalbedarf wachsender Unternehmen zu decken. Viele Start-ups gewinnen talentierte Mitarbeiter durch Beteiligungen am Unternehmen. Wegen der teils unsicheren Rechtslage in diesem Bereich gehen der deutschen Wirtschaft jährlich viele gut ausgebildete Talente verloren. So kann zum Beispiel eine verbilligte Gewährung von Anteilen an dem Unternehmen, z. B. Mitarbeiteraktien, eine Lohnsteuerschuld auslösen, ohne dass dem Mitarbeiter schon Geld aus der Beteiligung zufließt.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen24

1

Wie bewertet die Bundesregierung die Finanzierungslage für Start-ups in der Gründungsphase in Deutschland im Vergleich mit den USA?

2

Wie bewertet die Bundesregierung die Finanzierungslage für Start-ups in der Wachstumsphase in Deutschland im Vergleich mit den USA?

3

Wie hoch schätzt die Bundesregierung die Finanzierungslücke für Start-ups in Deutschland?

4

Wie schätzt die Bundesregierung die Kapitalanlagerestriktionen für Wagniskapital in Europa ein?

Welche Pläne hat die Bundesregierung, diese auf EU-Ebene zu verändern?

5

Wie weit sind die Vorbereitungen für die Errichtung eines großen nationalen Digitalfonds vorangekommen?

Wann, schätzt die Bundesregierung, wird der große nationale Digitalfonds frühestens seine Arbeit aufnehmen?

6

In welche Branchen soll der Fonds investieren?

7

Auf welche Weise soll die deutsche Industrie in den Fonds eingebunden werden?

8

Welches Gesamtvolumen strebt die Bundesregierung für den Fonds zu Beginn und langfristig an?

9

Sieht die Bundesregierung Änderungsbedarf beim steuerrechtlichen Rahmen für Mitarbeiterbeteiligungen in Deutschland?

Wenn ja, wann wird sie welche Maßnahmen ergreifen?

10

Welche Pläne hat die Bundesregierung, Beteiligungen von Mitarbeitern nicht schon vor Auszahlung als Einkommen zu besteuern?

11

Welche Informationen hat die Bundesregierung zum Verfahrensstand des EU-Richtlinienvorschlags zu einer Gemeinsamen Körperschaftsteuerbemessungsgrundlage, insbesondere hinsichtlich der Veräußerungsgewinne aus Streubesitz?

12

Welche Pläne hat die Bundesregierung, das Volumen des Förderprogramms INVEST weiter auszubauen?

13

Wie ist der Stand bei der von Bundeskanzlerin Dr. Angela Merkel am 16. März 2015 angekündigten gemeinsamen Wachstumsfazilität von 500 Mio. Euro aus ERP-Sondervermögen (ERP = European Recovery Program) und dem Europäischen Investitionsfonds für die Start-up-Finanzierung?

a) Wie viele Start-ups hat sie bereits (mit-)finanziert und dabei in welcher Höhe Gelder ausgeschüttet?

b) In wie vielen Fällen gab es einen positiven Return aus den Investments?

14

Wird die Bundesregierung die weitgehenden Hinzurechnungstatbestände in § 8 des Gewerbesteuergesetzes mit Blick auf die Substanzbesteuerung einer kritischen Prüfung unterziehen?

15

Bis wann plant die Bundesregierung eine Reform des steuerlichen Verlustvortrags, nachdem das Bundesverfassungsgericht mit Beschluss vom 29. März 2017 festgestellt hat, dass ein sachlich einleuchtender Grund für die Ungleichbehandlung von Kapitalgesellschaften bei der Bestimmung ihrer steuerpflichtigen Einkünfte im Fall eines sogenannten schädlichen Beteiligungserwerbs fehle?

16

Welche Ergebnisse haben die Gespräche der Bundesregierung mit der EU-Kommission zur steuerlichen Verlustverrechnung gebracht?

17

Wieso stellt § 1 Absatz 19 Nummer 33 Buchst. a) li. aa) des Kapitalanlagegesetzbuchs (KAGB) für sogenannte semiprofessionelle Anleger die Hürde von 200 000 Euro Investitionskapital auf, während die Risikokapitalfonds-Verordnung der Europäischen Union (EuVECA-Verordnung) derzeit eine Mindestinvestition von nur 100 000 Euro und damit geringere Anforderungen festschreibt?

18

Hat sich die Bundesregierung beim Abbau von regulatorischen und bürokratischen Hürden bei der Start-up-Finanzierung konkrete und messbare Ziele gesetzt?

Falls ja, welche sind das?

19

Hält die Bundesregierung Markteintritte wie den des Start-up-Finanzierers Silicon Valley Bank in Deutschland für einen Fortschritt bei der Bereitstellung von Wagniskapital?

Falls ja, mit welchen Initiativen plant sie, um ähnliche Institute zu werben?

20

Wie ist der Beratungsstand innerhalb der Bundesregierung zu einer möglichen regulatorischen Sandbox oder anderen regulatorischen Erleichterungen für sogenannte Fintechs?

21

Wie viel Geld wurde nach Kenntnis der Bundesregierung im Jahr 2017 und im ersten Halbjahr 2018 über sogenannte Initial Coin Offerings von in Deutschland ansässigen Unternehmen eingeworben?

22

Welche Rechtsvorschriften sind nach Auffassung der Bundesregierung im Rahmen eines Initial Coin Offerings insbesondere zu beachten?

23

Besteht aus Sicht der Bundesregierung zusätzlicher Regelungsbedarf für Initial Coin Offerings, und wenn ja, welcher?

24

Welche Maßnahmen plant die Bundesregierung darüber hinaus, um die Rahmenbedingungen für Start-ups in Deutschland zu verbessern, wie es die Bundeskanzlerin am 24. Januar 2018 beim Weltwirtschaftsforum in Davos angekündigt hat?

Berlin, den 5. September 2018

Christian Lindner und Fraktion

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