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Kleine AnfrageWahlperiode 19Beantwortet

Maßnahmen bezüglich nach Deutschland zurückgekehrter freiwilliger Kämpferinnen und Kämpfer gegen den IS

Fraktion

DIE LINKE

Ressort

Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat

Datum

24.10.2018

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 19/451425.09.2018

Maßnahmen bezüglich nach Deutschland zurückgekehrter freiwilliger Kämpferinnen und Kämpfer gegen den IS

der Abgeordneten Ulla Jelpke, Dr. André Hahn, Gökay Akbulut, Christine Buchholz, Andrej Hunko, Ulla Jelpke, Amira Mohamed Ali, Niema Movassat, Martina Renner, Helin Evrim Sommer, Kersten Steinke, Friedrich Straetmanns, Dr. Kirsten Tackmann, Kathrin Vogler und der Fraktion DIE LINKE.

Vorbemerkung

Dem Kampf kurdischer Streitkräfte gegen den sogenannten Islamischen Staat (IS) und andere dschihadistische Gruppierungen in Nordsyrien und dem Nordirak haben sich auch ausländische Freiwillige unter anderem aus Deutschland angeschlossen. Andere wiederum gingen nach Syrien und in den Irak, um dort zivile Aufbauarbeit in den vom IS befreiten Gebieten zu leisten (www.dw.com/de/alsfreiwilliger-bei-der-ypg/a-43050951).

Mehrere Personen, die sich in Syrien und dem Irak dem Anti-IS-Kampf angeschlossen hatten, wurden nach ihrer Rückkehr nach Deutschland von Polizeibehörden als sog. Relevante Personen eingestuft (Bundestagsdrucksache 18/11912). Zumindest ein früherer deutscher Kämpfer der kurdischen Volksverteidigungseinheiten YPG wird in Bayern als „Gefährder“ geführt (https://de.nachrichten.yahoo.com/vom-kriegshelden-zum-gefahrder-125757237.html).

Zudem wurden mehrere Ermittlungsverfahren gegen YPG-Angehörige unter anderem wegen des Verdachts der Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung im Ausland (§ 129b des Strafgesetzbuchs – StGB) eingeleitet, aber zumindest bis zum Frühjahr 2017 wurde nach § 153c Absatz 1 Nummer 1 der Strafprozessordnung (StPO) von der weiteren Verfolgung abgesehen (Bundestagsdrucksache 18/11912). Gegen mehrere Personen, die sich mutmaßlich den YPG oder anderen bewaffnet gegen den IS kämpfenden Einheiten anschließen wollten, wurden zudem Ausreiseverbote aus Deutschland verhängt (Bundestagsdrucksache 18/5777).

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen5

1

Wie viele Personen reisten nach Kenntnis der Bundesregierung wann und für wie lange aus Deutschland nach Syrien und in den Irak und schlossen sich dort Gruppen an, die vor Ort bewaffnet gegen den Islamischen Staat (IS) und andere Dschihadistengruppen kämpfen (bitte hier und in den Unterfragen jeweils die Staatsbürgerschaft angeben und benennen, welcher Gruppierung im Einzelnen – z. B. Volks- und Frauenverteidigungseinheiten YPG/YPJ, Internationales Freiheitsbataillon, Demokratische Kräfte Syriens SDF, Arbeiterpartei Kurdistan PKK, Widerstandseinheiten des Sengal YBS etc. – sich die Personen angeschlossen haben)?

a) Wie viele der aus Deutschland ausgereisten freiwilligen Kämpferinnen und Kämpfer gegen den IS sind nach Kenntnis der Bundesregierung wann wieder in die Bundesrepublik Deutschland zurückgekehrt?

b) Wie viele der aus Deutschland ausgereisten freiwilligen Kämpferinnen und Kämpfer gegen den IS wurden nach Kenntnis der Bundesregierung wann im Irak und Syrien bei Kampfhandlungen, Luftangriffen, durch Minen oder bei Unfällen während ihres Kampfeinsatzes getötet oder erlagen später ihren Verwundungen (bitte nach Möglichkeiten die genauen Hintergründe bzw. Todesumstände angeben)?

2

Wie viele der aus Deutschland ausgereisten freiwilligen Kämpferinnen und Kämpfer gegen den IS wurden nach ihrer Rückkehr von welchen Polizeibehörden welcher Länder als „Gefährder“ oder „Relevante Personen“ eingestuft (bitte die jeweiligen Phänomenbereiche benennen und angeben, welchen Gruppierungen diese Personen zuvor im Irak oder Syrien angehört hatten)?

3

In wie vielen und welchen Fällen wurden nach Kenntnis der Bundesregierung von deutschen Ermittlungsbehörden wann aufgrund welcher mutmaßlichen Straftaten Ermittlungsverfahren gegen aus Deutschland stammende freiwillige Anti-IS-Kämpferinnen und Anti-IS-Kämpfer aufgenommen und zu welchem Ergebnis führten diese jeweils (bitte Staatsbürgerschaft der Tatverdächtigen angeben und benennen, ob die Verfahren nach Rückkehr der Tatverdächtigen nach Deutschland oder bereits davor eingeleitet wurden)?

4

In wie vielen und welchen Fällen wurden wann nach Kenntnis der Bundesregierung in der Bundesrepublik Deutschland passbeschränkende Maßnahmen bzw. Ausreiseverbote gegen Personen verhängt, die im Verdacht standen, sich bewaffneten Gruppierungen im Irak und Syrien anschließen zu wollen (bitte angeben, um welche Gruppierungen bzw. Phänomenbereiche es sich jeweils handelt, also sowohl IS und andere djihadistische Gruppierungen als auch Anti-IS-Kräfte wie YPG/YPJ, YBS, PKK, MLKP etc.)?

In wie vielen und welchen Fällen wurden solche Maßnahmen gegen in Deutschland lebende Personen ergriffen, die sich zivilen Initiativen, Parteien oder Gruppierungen in Syrien oder dem Irak anschließen wollten (bitte die jeweiligen Initiativen, Parteien oder Gruppierungen bzw. Phänomenbereiche benennen)?

5

Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über den Umgang anderer EU-Staaten bzw. der jeweiligen Justizbehörden mit Personen, die sich als Freiwillige dem Kampf gegen den IS angeschlossen hatten?

Inwieweit und bezüglich welcher Staaten sind der Bundesregierung welche Fälle von Strafverfolgung bekannt?

Berlin, den 24. September 2018

Dr. Sahra Wagenknecht, Dr. Dietmar Bartsch und Fraktion

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