Ultranet-Trasse in Hessen
der Abgeordneten Bettina Stark-Watzinger, Alexander Müller, Dr. Stefan Ruppert, Nicola Beer, Till Mansmann, Dr. Hermann Otto Solms, Grigorios Aggelidis, Jens Beeck, Dr. Jens Brandenburg (Rhein-Neckar), Otto Fricke, Katrin Helling-Plahr, Markus Herbrand, Olaf in der Beek, Ulrich Lechte, Stephan Thomae, Dr. Florian Toncar und der Fraktion der FDP
Vorbemerkung
Die vorhandenen Netzengpässe (www.iwd.de/artikel/teure-engpaesse-im-stromnetz- 397063/) erfordern einen Ausbau der Übertragungsnetze für Strom. Dabei müssen neben den Kosten auch die Akzeptanz der betroffenen Bürgerinnen und Bürger berücksichtigt werden. Ultranet ist eine geplante Hochspannungs- Gleichstrom-Übertragungsleitung. Strom soll über eine Strecke von etwa 340 Kilometern transportiert werden und die Stromversorgung in Süddeutschland sicherstellen. Dabei durchquert die geplante Trasse u. a. hessische Regionen. Federführend ist die Amprion GmbH als zuständiger Übertragungsnetzbetreiber (www.amprion. net/Netzausbau/Aktuelle-Projekte/Ultranet/). Insbesondere im Rheingau-Taunus und im Main-Taunus-Kreis wächst Widerstand gegen die Planung (vgl. www.faz. net/aktuell/rhein-main/widerstand-gegen-ultranet-trasse-der-bundesnetzagentur- 15754706.html).
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen12
Wie ist es aus Sicht der Bundesregierung zu rechtfertigen, dass Gleichstrom- Hochspannungs-Leitungen in Deutschland grundsätzlich in Erdverkabelung ausgeführt werden sollen, die Ultranet-Leitung (Vorhaben Nummer 2 der Bundesfachplanung) jedoch oberirdisch verlegt werden soll?
Ist der Bundesregierung bekannt, dass die für die Verwendung von Ultranet geplante Alttrasse sehr dicht an bestehender Wohnbebauung verläuft und an einigen Stellen einen Abstand von weniger als 20 Meter zu Wohnräumen hat?
Falls dies der Bundesregierung nicht bekannt war und sie dies durch Nachprüfung feststellen wird, hat dies Auswirkungen auf die weitere Bundesfachplanung?
Wie beurteilt die Bundesregierung den Bau der Ultranet-Trasse mit Blick auf die Belastung der Menschen durch elektromagnetische Strahlung?
Liegen der Bundesregierung hierzu Studien vor, die eventuelle gesundheitliche Schäden infolge gleichzeitigen Betriebs von Wechsel- und Gleichstrom in Hochspannung untersucht haben?
Kann die Bundesregierung eine gesundheitliche Gefährdung der Anwohner gesichert ausschließen?
Wie beurteilt die Bundesregierung den Bau der Ultranet-Trasse mit Blick auf die Belastung der Menschen durch Lärm (Dauerbrummen, Knistern)?
Liegen der Bundesregierung hierzu Studien vor, die Lärmauswirkungen infolge gleichzeitigen Betriebs von Wechsel- und Gleichstrom in Hochspannung untersucht haben?
Kann die Bundesregierung eine gesundheitliche Gefährdung der Anwohner gesichert ausschließen?
Wie beurteilt die Bundesregierung im Zusammenhang mit den vorhergehenden Fragen die Tatsache, dass für den Neubau von Trassen ein Mindestabstand von 400 Metern zu Wohnbebauung vorgesehen ist (www.hessen.de/ presse/pressemitteilung/landesentwicklungsplan-geaendert-0), dies bei der Bestandstrasse jedoch nicht gilt und deshalb auch keine Verschwenkung der Trasse geplant ist?
Haben die 400 Meter Mindestabstand aus Sicht der Bundesregierung außer dem Schutz der Anwohner noch einen anderen Grund?
Falls nein, warum bekommen die Anwohner der Bestandstrasse diesen Schutz nicht zugestanden?
Sind die Abstandsvorgaben des hessischen Landesentwicklungsplans nach Auffassung der Bundesregierung für die Planung von Ultranet-Trassen verbindlich?
Vermögen Abstände von 200 Metern bzw. 400 Metern zwischen Trasse und Bebauung nach Ansicht der Bundesregierung einen Beitrag zum Gesundheitsschutz zu leisten?
Weshalb liegen die von der Bundesregierung finanzierten Bürgerbüros in Hessen mit den Standorten Kassel und Fulda ausschließlich dort, wo zumindest derzeit keine größeren räumlichen Konflikte im Zusammenhang mit Trassenbau erkennbar sind?
Aus welchen Erwägungen heraus hat die Bundesregierung entlang des hessischen Ultranet-Trassenabschnitts auf ein entsprechendes Angebot und die Einrichtung solcher Bürgerbüros verzichtet?
Hat die hessische Landesregierung im Rahmen der Beteiligung öffentlicher Stellen durch die Bundesfachplanung bzw. Bundesnetzagentur zur Unterschreitung der 200 m- bzw. 400 m-Mindestabstandsgrenze Stellung genommen, einen besseren Schutz der Anwohner verlangt oder Einwände im Rahmen der Planung vorgebracht?
Hat die hessische Landesregierung sich in den Verhandlungen mit dem Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur für die in Hessen verlaufende Ultranet-Trasse für eine Erdverkabelung, wie dies auf Drängen der bayerischen Landesregierung bei Gleichstromleitungen in Bayern geschieht (www.energieatlas.bayern.de/thema_energie/stromnetz/uebertragung/ gleichstromleitungen.html), eingesetzt?
Wenn ja, warum ist eine Erdverkabelung nicht berücksichtigt worden?
Ist es aus Sicht der Bundesregierung aufgrund des fehlenden „E“ in der Bundesfachplanung („E“ steht für durchgängige Erdverkabelung) rein rechtlich ausgeschlossen, dass kleinräumige Umgehungsleitungen in Erdverkabelung durchgeführt werden können?
Ist es richtig, dass die Bundesnetzagentur im Rahmen der Bundesfachplanung für das Vorhaben Nummer 2 nach eigener Aussage eine linksrheinische Alternativtrasse nicht ernsthaft geprüft hat, weil aus Sicht der Bundesnetzagentur der Gesetzgeber seine Absicht ausgedrückt habe, die Ultranet-Trasse müsse auf der bestehenden Drehstromleitung aufgelegt werden?
War dies tatsächlich die Absicht der Bundesregierung?
Falls ja, wie ist dies mit dem eigentlichen Auftrag der Bundesfachplanung vereinbar?
Falls nein, ist der Bundesregierung bekannt, dass die Bundesnetzagentur diese Auffassung öffentlich vertritt?
Wenn ja, macht die Bundesnetzagentur damit aus Sicht der Bundesregierung das ganze Vorhaben juristisch angreifbar?