Umsetzung der Menschenrechte von Frauen im UN-Zivilpakt
der Abgeordneten Cornelia Möhring, Doris Achelwilm, Simone Barrientos, Michel Brandt, Susanne Ferschl, Sylvia Gabelmann, Ulla Jelpke, Zaklin Nastic, Dr. Petra Sitte, Dr. Kirsten Tackmann, Katrin Werner, Sabine Zimmermann (Zwickau) und der Fraktion DIE LINKE.
Vorbemerkung
Seit über 40 Jahren garantiert der Internationale Pakt über bürgerliche und politische Rechte (UN-Zivilpakt/International Convenant on Civil and Political Rights – ICCPR) eine Reihe von Menschenrechten von Frauen. Zusammen mit der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte und dem der Sozialpakt bildet der UN-Zivilpakt eines der ersten völkerrechtlich bindenden internationalen Menschenrechtsabkommen, zu dessen Umsetzung Deutschland spätestens seit seinem Inkrafttreten am 23. März 1976 verpflichtet ist.
Der Zivilpakt verpflichtet jeden einzelnen Vertragsstaat dazu, Bedingungen zu schaffen, in denen jeder Mensch seine bürgerlichen und politischen Rechte ebenso wie seine wirtschaftlichen, sozialen und kulturellen Rechte genießen kann (www.ohchr.org/EN/ProfessionalInterest/Pages/CCPR.aspx).
Insbesondere der Artikel 3 des UN-Zivilpaktes stellt, mit den gleichen Worten wie Artikel 3 des UN-Sozialpaktes und analog zu Artikel 3 des Grundgesetzes (GG), der Präambel der Charta der Vereinten Nationen und zum Grundlagendokument völkerrechtlichem Menschenrechtsschutzes, der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte (AEMR – Artikel 2 Absatz 1 AEMR) sicher, dass Mann und Frau in Bezug auf alle im UN-Zivilpakt und UN-Sozialpakt gewährleisteten Rechte gleichberechtigt sind: „Die Vertragsstaaten verpflichten sich, die Gleichberechtigung von Mann und Frau bei der Ausübung aller in diesem Pakt festgelegten bürgerlichen und politischen Rechte sicherzustellen“ (www.zivilpakt.de/gleichberechtigung-von-mann-und-frau-3192/).
Die volle und gleichberechtigte Teilhabe von Frauen am politischen, bürgerlichen, wirtschaftlichen, sozialen und kulturellen Leben auf nationaler, regionaler und internationaler Ebene und die Beseitigung aller Formen der Diskriminierung aufgrund des Geschlechts müssen in diesem Zusammenhang ein vorrangiges Ziel der internationalen Gemeinschaft sein.
Die Vertragsstaaten sind dazu verpflichtet, in regelmäßigen Abständen dem Ausschuss zur Umsetzung des UN-Zivilpaktes über die Umsetzung der staatlichen Verpflichtungen, die sich aus dem Zivilpakt ergeben, zu berichten. Auch in diesem Jahr wird die deutsche Regierung wieder einen Bericht erstellen.
Mit den folgenden Fragen möchten wir den derzeitigen Stand der Umsetzung der sich aus dem UN-Zivilpakt ergebenen Maßnahmen explizit für die Menschenrechte von Frauen in Deutschland erfahren.
Wir fragen die Bundesregierung:
1. Wie gewährleistet die Bundesregierung jedem Opfer von (insbesondere geschlechtsspezifischer) Diskriminierung den Zugang zum Recht, unabhängig von der persönlichen, finanziellen oder sonstigen eingeschränkten Möglichkeit der Inanspruchnahme der persönlichen Rechte? Wie gewährleistet die Bundesregierung die wirksame Umsetzung von Antidiskriminierungsgesetzen?
2. Plant die Bundesregierung, den Auftrag der Antidiskriminierungsstelle des Bundes um die Befugnis zu erweitern, die ihr zugetragenen Beschwerden zu prüfen und diese vor Gericht einzuklagen, und somit die Wirksamkeit der Antidiskriminierungsstelle des Bundes zu erhöhen? Wenn ja, wie ist hierzu die zeitliche Planung?
3. Wann wird die Bundesregierung für Frauenorganisationen und Gewerkschaften das Recht einführen, Fälle der Diskriminierung vor Gericht einzuklagen? Wenn nicht, warum nicht?
4. Welche Maßnahmen ergreift die Bundesregierung, um die Geschlechterparität in Führungspositionen der Privatwirtschaft zu stärken?
5. Welche konkreten Maßnahmen ergreift die Bundesregierung, um Diskriminierung aufgrund des Geschlechts in Führungspositionen in der Privatwirtschaft wirksam zu bekämpfen?
6. Welche Sofortmaßnahmen ergreift die Bundesregierung, um das geschlechtsspezifische Lohngefälle sowohl als direkte als auch als indirekte Diskriminierung wirksam zu bekämpfen?
7. Wie gewährleistet die Bundesregierung eine wirksame Anwendung des Lohntransparenzgesetzes und den tatsächlichen Zugang zu Gerichten für Opfer von Lohndiskriminierung aufgrund des Geschlechts?
8. Welche Maßnahmen ergreift die Bundesregierung, um in Fällen struktureller und anhaltender Diskriminierung – nach dem Vorbild der Verfahrensinnovation – im Bereich des Verbraucherschutzes Verbands- oder Sammelklagen einzuführen?
9. Wie gewährleistet die Bundesregierung die wirksame Umsetzung der Rechtsvorschriften zur Verhütung, Bekämpfung und Verfolgung geschlechtsspezifischer Gewalt? Sind seitens der Bundesregierung insbesondere Maßnahmen, die einen grundlegenden rechtlichen und kulturellen Wandel bewirken, Maßnahmen zur Verbesserung des professionellen Verständnisses von geschlechtsspezifischer Gewalt für Richter und anderes Strafverfolgungspersonal, spezifische Bildungsmaßnahmen, Sensibilisierung der Öffentlichkeit geplant?
10. Wie gewährleistet die Bundesregierung eine ausreichende und zuverlässige Finanzierung von Frauenhäusern und Unterstützungsstrukturen für Opfer geschlechtsspezifischer Gewalt? Mit welchen Maßnahmen will sie dies bewirken?
11. Mit welchen Maßnahmen garantiert die Bundesregierung allen Frauen, insbesondere Frauen mit Beeinträchtigungen, Gesundheitsproblemen, geflüchteten Frauen, Frauen ohne Aufenthaltsstatus, armen oder wohnungslosen Frauen und Frauen mit Kindern, einen Zugang zu Frauenhäusern und zum Hilfesystem?
12. Welche Maßnahmen ergreift die Bundesregierung, um geschlechtsspezifische digitale Gewalt wirksam zu bekämpfen?
13. Welche Maßnahmen ergreift die Bundesregierung, um das Verständnis von geschlechtsspezifischer Gewalt als Menschenrechtsproblem in der nationalen Rechtsprechung und Strafverfolgung zu fördern?
14. Welche Maßnahmen plant die Bundesregierung zu ergreifen, um die Rechte von Betroffenen von Vergewaltigung und deren Rechtsberaterinnen und Rechtsberatern in Strafverfahren zu wahren?
15. Welche Maßnahmen plant die Bundesregierung zu ergreifen, um die Gesetzesänderungen zu Menschenhandel und hierbei insbesondere Menschenhandel zum Zweck der sexuellen Ausbeutung wirksam umzusetzen?
16. Welche weiteren Maßnahmen plant die Bundesregierung zu ergreifen, um den Schutz und die Unterstützung der Opfer von Menschenhandel zu gewährleisten und ihre Rechte unabhängig von ihrer Staatsangehörigkeit oder ihrem tatsächlichen oder früheren Aufenthaltsstatus zu wahren, und welche Mittel wird sie dafür zur Verfügung stellen?
17. Welche Maßnahmen plant die Bundesregierung zu ergreifen, um den Zugang zu einem sicheren und legalen Schwangerschaftsabbruch für Frauen als kompetente Entscheidungsträgerinnen, insbesondere in Bezug auf ihre eigenen reproduktiven Rechte, zu gewährleisten?
18. Wie gewährleistet die Bundesregierung, dass bedürftigen Schwangeren eine respektvolle und unterstützende Beratung angeboten wird?
19. Welche Maßnahmen ergreift die Bundesregierung zum Schutz vor erniedrigender Behandlung und Straßenbelästigung von Schwangeren vor anerkannten Beratungsstellen oder Arztpraxen und Kliniken, die Schwangerschaftsabbrüche anbieten?
20. Welche Maßnahmen ergreift die Bundesregierung, um Behörden für die Pflichten zum Schutz der Privatsphäre von Frauen, einschließlich ihrer reproduktiven Funktionen, zu sensibilisieren?
21. Welche Maßnahmen ergreift die Bundesregierung, damit Frauen mit Beeinträchtigungen wie alle Frauen das Recht haben, ihre Sexualität einschließlich ihrer sexuellen und reproduktiven Gesundheit selbst zu kontrollieren sowie sich ohne Zwang und selbstverantwortlich über eine Elternschaft zu entscheiden?
22. Welche Maßnahmen ergreift die Bundesregierung, um eine Sterilisation ohne vorherige Absprache abzuschaffen?
23. Wann wird die Kontingentierung des Familiennachzugs zu subsidiär Schutzberechtigten enden? Wie versteht die Bundesregierung den Begriff der Familie im Zivilpakt? Wie erklärt die Bundesregierung, minderjährigen Geschwistern den Familiennachzug zu anerkannten unbegleiteten minderjährigen Flüchtlingen zu verweigern?
24. Welche Maßnahmen werden ergriffen um sicherzustellen, dass die Geburtenregistrierung schnellstmöglich für alle Kinder unabhängig von der Rechtsstellung bzw. der Herkunft ihrer Eltern möglich ist?
Fragen24
Wie gewährleistet die Bundesregierung jedem Opfer von (insbesondere geschlechtsspezifischer) Diskriminierung den Zugang zum Recht, unabhängig von der persönlichen, finanziellen oder sonstigen eingeschränkten Möglichkeit der Inanspruchnahme der persönlichen Rechte? Wie gewährleistet die Bundesregierung die wirksame Umsetzung von Antidiskriminierungsgesetzen?
Plant die Bundesregierung, den Auftrag der Antidiskriminierungsstelle des Bundes um die Befugnis zu erweitern, die ihr zugetragenen Beschwerden zu prüfen und diese vor Gericht einzuklagen, und somit die Wirksamkeit der Antidiskriminierungsstelle des Bundes zu erhöhen? Wenn ja, wie ist hierzu die zeitliche Planung?
Wann wird die Bundesregierung für Frauenorganisationen und Gewerkschaften das Recht einführen, Fälle der Diskriminierung vor Gericht einzuklagen? Wenn nicht, warum nicht?
Welche Maßnahmen ergreift die Bundesregierung, um die Geschlechterparität in Führungspositionen der Privatwirtschaft zu stärken?
Welche konkreten Maßnahmen ergreift die Bundesregierung, um Diskriminierung aufgrund des Geschlechts in Führungspositionen in der Privatwirtschaft wirksam zu bekämpfen?
Welche Sofortmaßnahmen ergreift die Bundesregierung, um das geschlechtsspezifische Lohngefälle sowohl als direkte als auch als indirekte Diskriminierung wirksam zu bekämpfen?
Wie gewährleistet die Bundesregierung eine wirksame Anwendung des Lohntransparenzgesetzes und den tatsächlichen Zugang zu Gerichten für Opfer von Lohndiskriminierung aufgrund des Geschlechts?
Welche Maßnahmen ergreift die Bundesregierung, um in Fällen struktureller und anhaltender Diskriminierung – nach dem Vorbild der Verfahrensinnovation – im Bereich des Verbraucherschutzes Verbands- oder Sammelklagen einzuführen?
Wie gewährleistet die Bundesregierung die wirksame Umsetzung der Rechtsvorschriften zur Verhütung, Bekämpfung und Verfolgung geschlechtsspezifischer Gewalt? Sind seitens der Bundesregierung insbesondere Maßnahmen, die einen grundlegenden rechtlichen und kulturellen Wandel bewirken, Maßnahmen zur Verbesserung des professionellen Verständnisses von geschlechtsspezifischer Gewalt für Richter und anderes Strafverfolgungspersonal, spezifische Bildungsmaßnahmen, Sensibilisierung der Öffentlichkeit geplant?
Wie gewährleistet die Bundesregierung eine ausreichende und zuverlässige Finanzierung von Frauenhäusern und Unterstützungsstrukturen für Opfer geschlechtsspezifischer Gewalt? Mit welchen Maßnahmen will sie dies bewirken?
Mit welchen Maßnahmen garantiert die Bundesregierung allen Frauen, insbesondere Frauen mit Beeinträchtigungen, Gesundheitsproblemen, geflüchteten Frauen, Frauen ohne Aufenthaltsstatus, armen oder wohnungslosen Frauen und Frauen mit Kindern, einen Zugang zu Frauenhäusern und zum Hilfesystem?
Welche Maßnahmen ergreift die Bundesregierung, um geschlechtsspezifische digitale Gewalt wirksam zu bekämpfen?
Welche Maßnahmen ergreift die Bundesregierung, um das Verständnis von geschlechtsspezifischer Gewalt als Menschenrechtsproblem in der nationalen Rechtsprechung und Strafverfolgung zu fördern?
Welche Maßnahmen plant die Bundesregierung zu ergreifen, um die Rechte von Betroffenen von Vergewaltigung und deren Rechtsberaterinnen und Rechtsberatern in Strafverfahren zu wahren?
Welche Maßnahmen plant die Bundesregierung zu ergreifen, um die Gesetzesänderungen zu Menschenhandel und hierbei insbesondere Menschenhandel zum Zweck der sexuellen Ausbeutung wirksam umzusetzen?
Welche weiteren Maßnahmen plant die Bundesregierung zu ergreifen, um den Schutz und die Unterstützung der Opfer von Menschenhandel zu gewährleisten und ihre Rechte unabhängig von ihrer Staatsangehörigkeit oder ihrem tatsächlichen oder früheren Aufenthaltsstatus zu wahren, und welche Mittel wird sie dafür zur Verfügung stellen?
Welche Maßnahmen plant die Bundesregierung zu ergreifen, um den Zugang zu einem sicheren und legalen Schwangerschaftsabbruch für Frauen als kompetente Entscheidungsträgerinnen, insbesondere in Bezug auf ihre eigenen reproduktiven Rechte, zu gewährleisten?
Wie gewährleistet die Bundesregierung, dass bedürftigen Schwangeren eine respektvolle und unterstützende Beratung angeboten wird?
Welche Maßnahmen ergreift die Bundesregierung zum Schutz vor erniedrigender Behandlung und Straßenbelästigung von Schwangeren vor anerkannten Beratungsstellen oder Arztpraxen und Kliniken, die Schwangerschaftsabbrüche anbieten?
Welche Maßnahmen ergreift die Bundesregierung, um Behörden für die Pflichten zum Schutz der Privatsphäre von Frauen, einschließlich ihrer reproduktiven Funktionen, zu sensibilisieren?
Welche Maßnahmen ergreift die Bundesregierung, damit Frauen mit Beeinträchtigungen wie alle Frauen das Recht haben, ihre Sexualität einschließlich ihrer sexuellen und reproduktiven Gesundheit selbst zu kontrollieren sowie sich ohne Zwang und selbstverantwortlich über eine Elternschaft zu entscheiden?
Welche Maßnahmen ergreift die Bundesregierung, um eine Sterilisation ohne vorherige Absprache abzuschaffen?
Wann wird die Kontingentierung des Familiennachzugs zu subsidiär Schutzberechtigten enden? Wie versteht die Bundesregierung den Begriff der Familie im Zivilpakt? Wie erklärt die Bundesregierung, minderjährigen Geschwistern den Familiennachzug zu anerkannten unbegleiteten minderjährigen Flüchtlingen zu verweigern?
Welche Maßnahmen werden ergriffen um sicherzustellen, dass die Geburtenregistrierung schnellstmöglich für alle Kinder unabhängig von der Rechtsstellung bzw. der Herkunft ihrer Eltern möglich ist?