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Kleine AnfrageWahlperiode 19Beantwortet

Insolvenzgefahr für Mittelständler durch Iran-Sanktionen

(insgesamt 23 Einzelfragen mit zahlreichen Unterfragen)

Fraktion

FDP

Ressort

Bundesministerium für Wirtschaft und Energie

Datum

05.11.2018

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 19/512918.10.2018

Insolvenzgefahr für Mittelständler durch Iran-Sanktionen

der Abgeordneten Christian Dürr, Dr. Florian Toncar, Frank Schäffler, Bettina Stark-Watzinger, Markus Herbrand, Katja Hessel, Grigorios Aggelidis, Renata Alt, Nicole Bauer, Jens Beeck, Nicola Beer, Dr. Jens Brandenburg (Rhein-Neckar), Carl-Julius Cronenberg, Britta Katharina Dassler, Bijan Djir-Sarai, Dr. Marcus Faber, Daniel Föst, Otto Fricke, Thomas Hacker, Katrin Helling-Plahr, Dr. Christoph Hoffmann, Reinhard Houben, Ulla Ihnen, Olaf in der Beek, Ulrich Lechte, Till Mansmann, Hagen Reinhold, Matthias Seestern-Pauly, Frank Sitta, Benjamin Strasser, Katja Suding, Stephan Thomae und der Fraktion der FDP

Vorbemerkung

Am 8. Mai 2018 gab der Präsident der Vereinigten Staaten Donald Trump die Entscheidung bekannt, dass sich die USA aus dem gemeinsamen umfassenden Aktionsplan (JCPOA) zurückziehen und sämtliche auf seiner Grundlage aufgehobenen Sanktionen wieder in Kraft setzen werden. Die reaktivierten US-Sanktionen sollen nach einer „Abwicklungsfrist“, die im Falle einiger Sanktionen 90 Tage (bis 6. August 2018) und bei den übrigen Sanktionen 180 Tage (bis 4. November 2018) beträgt, wirksam werden.

Anlässlich der UNO-Vollversammlung Ende September 2018 in New York kritisierte der Bundesminister des Auswärtigen Heiko Maas die Politik des US-Präsidenten im Hinblick auf die Iran-Sanktionen der USA. Der Bundesaußenminister führte aus, die Iran-Sanktionen führten „in eine Sackgasse“ und würden „die Gefahr einer regionalen Eskalation“ bergen. Daher sei die Bundesregierung entschlossen, gemeinsam mit der Europäischen Union, Russland und China den Atomdeal zu retten. Der Bundesaußenminister formulierte in diesem Zusammenhang den folgenden Anspruch: „Um die Vereinbarung am Leben zu erhalten, braucht es konkrete Lösungen, damit Zahlungswege offengehalten werden und Handel mit dem Iran weiter möglich bleibt. Gemeinsam mit unseren europäischen Partnern arbeiten wir hart an diesem Thema.“

Das „Handelsblatt“ vom 1. Oktober 2018 berichtet in seinem Artikel „Streit um Iran-Zahlungen“ unter Verweis auf die bereits geleisteten Strafzahlungen wegen Verstößen gegen die Iran-Sanktionen der USA durch die französische Großbank BNP Parisbas in Höhe von 9 Mrd. US-Dollar oder durch die Commerzbank AG in Höhe von 1,5 Mrd. US-Dollar, viele Banken fürchteten Strafmaßnahmen wie Strafzahlungen bis hin zur Sperrung für Dollar-Transaktionen.

Weiter berichtet das „Handelsblatt“ davon, dass im Iran engagierten Mittelständlern durch die Iran-Sanktionen der Vereinigten Staaten und deren Wirkung auf die Finanzinstitute vermehrt Insolvenzen drohten.

  • So würden Banken mit deutscher Vollbanklizenz, aber iranischen Beteiligungen oder Eigner vor dem Problem stehen, dass andere deutsche Banken ihre Überweisungen innerhalb Deutschlands nicht mehr annehmen.
  • Ferner würden Zahlungen iranischer Kunden für Lieferungen deutscher Mittelständler nicht mehr auf deren Konten bei deutschen Finanzinstituten ankommen.
  • Zudem würden in Deutschland ansässige Unternehmen mit iranischen Anteilseignern und Konten bei einer der iranischen Banken mit deutscher Banklizenz rückmelden, sie könnten ihren Angestellten nicht mehr das Gehalt überweisen.

Am 7. August 2018 ist auf europäischer Ebene die von der Europäischen Kommission angestoßene Aktualisierung der Blocking-Verordnung in Kraft getreten. Ziel ist es, die Interessen der in Iran investierenden Unternehmen zu wahren und zu zeigen, dass die EU weiterhin an dem Atomabkommen mit Iran festhält.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen23

1

Wie hat sich der deutsch-iranische Außenhandel nach Kenntnis der Bundesregierung quartalsweise seit 2010 bis heute entwickelt?

2

Wie haben sich die deutschen Exporte in den Iran nach Kenntnis der Bundesregierung quartalsweise seit 2010 bis heute entwickelt?

3

Wie haben sich die iranischen Importe nach Deutschland nach Kenntnis der Bundesregierung quartalsweise seit 2010 bis heute entwickelt?

4

Sind der Bundesregierung Fälle bekannt, in denen deutsche Finanzinstitute aufgrund der Iran-Sanktionen der USA den Zahlungsverkehr nach dem 8. Mai 2018 eingeschränkt haben?

Und wenn ja, wie viele Institute haben nach Kenntnis der Bundesregierung solche Maßnahmen ergriffen?

Wie viele in Deutschland ansässige Finanzinstitute wickeln nach Kenntnis der Bundesregierung aktuell noch Zahlungen mit Verbindung zu Iran-Geschäften ab? Wie hoch ist der Anteil dieser Institute in Relation zur Gesamtzahl aller in Deutschland ansässigen Finanzinstitute?

Wie viele EU-Finanzinstitute wickeln nach Kenntnis der Bundesregierung aktuell noch Zahlungen mit Verbindung zu Iran-Geschäften ab (bitte gesondert nach Mitgliedstaaten angeben und in Relation zur jeweiligen Gesamtzahl der im entsprechenden Mitgliedstaat ansässigen Finanzinstitute setzen)?

In welchem Volumen haben nach Kenntnis der Bundesregierung die deutschen Finanzinstitute den Zahlungsverkehr aufgrund der Iran-Sanktionen der Vereinigten Staaten seit dem 8. Mai 2018 zurückgefahren? Sofern zu dieser Verknüpfung der Bundesregierung keine Daten vorliegen sollten, in welchem Volumen haben deutsche Finanzinstitute seit dem 8. Mai 2018 den Zahlungsverkehr  mit in der Iranischen Republik ansässigen Unternehmen,  mit Unternehmen mit iranischen Beteiligungen oder Eignern,  mit deutschen Niederlassungen iranischer Banken oder  in vergleichbaren Fällen reduziert?

5

Welche Auswirkung hätte es in diesem Zusammenhang nach Einschätzung der Bundesregierung für ein Finanzinstitut, seitens der Vereinigen Staaten bzw. seitens der entsprechenden Finanzaufsichtsbehörden für Dollar-Transaktionen gesperrt zu werden?

Könnte es auch den deutschen Förderinstituten bzw. Förderbanken im schlimmsten Fall drohen, für Dollar-Transaktionen gesperrt zu werden?

Könnte es auch der Europäischen Investitionsbank im schlimmsten Fall drohen, für Dollar-Transaktionen gesperrt zu werden?

Könnte auch die Deutsche Bundesbank mit US-Strafmaßnahmen belegt werden, bis hin zur Sperrung für Dollar-Transaktionen?

6

Inwieweit hat die Bundesregierung dafür Verständnis, dass deutsche Finanzinstitute verstärkt in Überlegungen eintreten, ob und ggf. wie sie künftig ihr Iran-Geschäft abwickeln können, ohne Gefahr zu laufen, seitens der USA mit Strafmaßnahmen belegt zu werden?

7

Welche Überprüfungspflichten treffen die deutschen Finanzinstitute bei Finanztransaktionen im Zusammenhang mit dem Iran? Müssen die Finanzinstitute auch eine Exportkontrolle leisten, und wenn ja, wie sieht diese Prüfung aus? Müssen die Finanzinstitute auch den letzten wirtschaftlichen Begünstigten bei Finanztransaktionen mit Iran-Bezug ermitteln, und wenn ja, wie sieht diese Prüfung aus, und wie aufwändig ist diese für die Institute?

8

Ist die Bundesregierung der Auffassung, dass das Zurückweisen von Überweisungen deutscher Niederlassungen iranischer Banken auf deutsche Konten von in Deutschland ansässigen Iran-Exporteuren rechtmäßig ist? Wenn ja, auf welcher Rechtsgrundlage beruht dies, und mit welcher Begründung wird dies vollzogen?

Inwiefern ist dabei die Verordnung (EU) Nr. 260/2012 zur Festlegung der technischen Vorschriften und der Geschäftsanforderungen für Überweisungen und Lastschriften in Euro und zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 924/2009 durch die Finanzinstitute bzw. Bundesregierung und ihr nachgeordneter Behörden sowie durch die Deutsche Bundesbank zu berücksichtigen bzw. wird diese eingehalten?

Welche unterschiedlichen Rechtsauffassungen sind der Bundesregierung in diesem Zusammenhang hierzu bekannt bzw. an diese herangetragen worden? Wie lauten diese?

Teilt die Bundesregierung die im „Handelsblatt“ vorgetragene Ansicht, es sei Aufgabe der Deutschen Bundesbank, den Zahlungsverkehr auch in den in Frage 8 genannten Fällen innerhalb Deutschlands sicherzustellen und die vertraglichen Verpflichtungen aller europäischen Institute – sogenannte SEPA-Überweisungen auszuführen – zu garantieren? Wenn nein, aus welchen Gründen nicht?

Wenn ja, welche Abhilfemaßnahmen wird die Bundesregierung ergreifen?

9

Wurde das für den Zahlungsverkehr geltende SEPA-Rulebook (SEPA = Single Euro Payments Area) infolge der Iran-Sanktionen der USA nach Kenntnis der Bundesregierung durch das European Payments Council (EPC) entsprechend angepasst?

Wenn ja, wann, zu welchem Inkrafttretenszeitpunkt und in welcher Weise?

Wenn nein, rechnet die Bundesregierung damit, dass das EPC demnächst entsprechend angepasst wird?

10

Wurden die weiteren SEPA-Rulebooks im Hinblick auf die Iran-Sanktionen nach Kenntnis der Bundesregierung durch das EPC angepasst? Wenn ja, wann, zu welchem Inkrafttretenszeitpunkt und in welcher Weise? Wenn nein, rechnet die Bundesregierung damit, dass das EPC demnächst entsprechende Anpassungen vornehmen wird?

11

Welche Änderungen ihrer Geschäftsbedingungen hat die Deutsche Bundesbank im Zusammenhang mit den Iran-Sanktionen der USA seit dem 8. Mai 2018 vorgenommen? Wie sehen diese Änderungen im Detail aus?

12

Inwieweit ermöglicht die EU-Blocking-Verordnung den Wirtschaftsbeteiligten aus der Europäischen Union, „für die durch die extraterritorialen US-Sanktionen verursachten Schäden bei den Urhebern Schadensersatz geltend zu machen“ (http://europa.eu/rapid/press-release_IP-18-4805_de.htm)?

Wie viele Fälle sind der Bundesregierung bekannt, in denen auf Basis der aktualisierten EU-Blocking-Verordnung Schadensersatz geltend macht wird?

Wer würde nach Ansicht der Bundesregierung dafür haften, wenn unter Verweis auf die Iran-Sanktionen  deutsche Banken Überweisungen im SEPA-System nicht mehr annähmen;  Zahlungen iranischer Kunden für Lieferung deutscher Unternehmen nicht mehr auf deren Konten bei deutschen Finanzinstituten ankämen;  Überweisungen in Deutschland ansässiger Unternehmen mit iranischen Anteilseignern und Konten bei einer der iranischen Banken mit deutscher Banklizenz nicht mehr bei den Angestellten des Unternehmens ankämen?

13

In welchen Fällen können EU-Unternehmen bei Nichtvornahme von Lieferungen in den Iran auf Grundlage der EU-Blocking-Verordnung nach Kenntnis der Bundesregierung ggf. Schadensersatz verlangen oder diese sich selbst schadensersatzpflichtig machen?

14

Inwieweit hält die Bundesregierung die EU-Blocking-Verordnung für geeignet, um dauerhaft das Geschäftsvolumen mit dem Iran aufrechterhalten zu können?

15

Wie schätzt die Bundesregierung die Reaktionsfähigkeit und Reaktionszeit ab dem 5. November 2018 einerseits der US-Behörden im Hinblick auf die Anträge deutscher Unternehmen auf eine Ausnahme bzw. Befreiung von den US-Sanktionen und andererseits der Europäischen Kommission im Hinblick auf die zu erwartende Steigerung der Anträge gemäß Artikel 5 Absatz 2 der EU-Blocking-Verordnung auf eine Genehmigung, eine solche Lizenz bei den US-Behörden zu beantragen, ein?

16

Wie weit sind nach Kenntnis der Bundesregierung die Planungen vorangeschritten, um ein von der EU, China und Russland zu gründendes spezielles Finanzinstitut (Vehikel) aufzusetzen, wonach durch interne Verrechnungen und eine Art Tauschhandel der Zahlungsverkehr aus dem und in den Iran deutlich reduziert werden soll?

17

Hält die Bundesregierung diese gemeinsame „Tauschplattform“ für geeignet, um eine für Finanzinstitute und im Iran engagierte Unternehmen gleichermaßen verträgliche Lösung anzubieten?

18

Kann die Bundesregierung ausschließen, dass dieses Vehikel einer gemeinsamen „Tauschplattform“ bei der Durchführung von Überweisungen bzw. bei der Annahme von überwiesenen Geldern von Strafmaßnahmen der Vereinigten Staaten wegen einer möglichen Verletzung der Iran-Sanktionen betroffen sein kann? Wie müsste dieses Vehikel für die „Tauschplattform“ rechtlich und tatsächlich konstruiert sein, um nicht negativ von etwaigen US-Strafmaßnahmen betroffen zu sein?

19

Gab es in der Embargo-Zeit vor 2015 ein von der Deutschen Bundesbank gestelltes Zahlungssystem (neben SWIFT = Society for Worldwide Interbank Financial Telecommunication), wonach die Ausführung von Einzeltransaktionen möglich war?

20

Welche Unterstützung bietet die Bundesregierung gerade kleinen und mittelständischen Unternehmen in Bezug auf die komplexen Rechtsfragen an, die sich im Zusammenwirken von deutschem Außenwirtschaftsrecht, EU-Blocking-Verordnung und US-Sanktionen gegen den Iran stellen?

21

Was plant die Bundesregierung, um den betroffenen Unternehmen (den Finanzinstituten wie den Mittelständlern) zu helfen?

22

Inwieweit hat die Bundesregierung aktuell Kenntnis darüber, welche positiven und negativen wirtschaftlichen Effekte das im Sommer 2018 von der EU aktivierte Blocking Statute für den deutsch-iranischen Außenhandel erbracht hat?

23

Wie bewertet die Bundesregierung Special Purpose Vehicle nach rationalen Kriterien über „Kosten und Nutzen“ als Instrument der Wirtschafts- und Außenpolitik?

Berlin, den 10. Oktober 2018

Christian Lindner und Fraktion

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