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Kleine AnfrageWahlperiode 19Beantwortet

Vorfälle bei der Pressekonferenz zum Staatsbesuch von Präsident Erdogan

Bewertung des Ablaufs der Pressekonferenz, Einflussnahme durch Mitarbeiter der türkischen Regierung, Übermittlung personenbezogener Daten an türkische Regierung, Einwände türkischer Sicherheitskräfte an Akkreditierung von Journalisten, Sicherheitsüberprüfung des türkischen Personals; Journalisten unter den Auslieferungsgesuchen der türkischen Regierung, Verlängerung des Aufenthaltstitels des Journalisten Ertuğrul Yiğit<br /> (insgesamt 13 Einzelfragen)

Fraktion

DIE LINKE

Ressort

Presse- und Informationsamt der Bundesregierung

Datum

02.11.2018

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 19/514918.10.2018

Vorfälle bei der Pressekonferenz zum Staatsbesuch von Präsident Erdoğan

der Abgeordneten Doris Achelwilm, Dr. Petra Sitte, Simone Barrientos, Christine Buchholz, Brigitte Freihold, Nicole Gohlke, Andrej Hunko, Ulla Jelpke, Niema Movassat, Norbert Müller (Potsdam), Dr. Alexander S. Neu, Thomas Nord, Tobias Pflüger, Martina Renner, Dr. Kirsten Tackmann, Kathrin Vogler, Katrin Werner und der Fraktion DIE LINKE.

Vorbemerkung

Bei der Pressekonferenz zum Staatsbesuch des türkischen Präsidenten Recep Tayyip Erdoğan am 28. September 2018 im Bundeskanzleramt wurde der Hamburger Journalist Ertuğrul Yiğit aus dem Raum geführt. Er trug ein T-Shirt mit der Botschaft „Gazetecilere Özgürlük – Freiheit für Journalisten“. Yiğit ist Redakteur der türkischen oppositionellen Online-Zeitung „Avrupa Postasi“. Der Journalist schildert die anschließende Situation wie folgt: „Als ich draußen war, sagten zwei Mitarbeiter, die für die Akkreditierung der Journalisten zuständig waren, ich könne wieder hinein, wenn ich das T-Shirt ausziehe und mich ganz nach hinten setze. Das wollte ich dann tun, doch dann kam ein Mann vom Bundeskriminalamt (BKA) und sagte, ich dürfe nicht hinein. Die türkischen Securitys könnten aggressiv auf mich reagieren, das BKA sei im Vorfeld bereits gewarnt worden. Die türkische Security habe mich schon die ganze Zeit im Blick“ (www.zeit.de/politik/2018-09/adil-yigit-recep-tayyip-erdogan-deutschlandstaatsbesuch-pressekonferenz-rauswurf).

Auf der gleichen Pressekonferenz soll es nach Berichten der französischen Presseagentur AFP zu einem weiteren, schwerwiegenden Vorfall gekommen sein. Die Agentur schildert den Vorgang wie folgt: „[…] Journalisten [haben sich] ungewöhnliche Sicherheitskontrollen gefallen lassen müssen. Ein AFP-Reporter, der für die Pressekonferenz akkreditiert war, wurde bei der Sicherheitskontrolle im Gebäude des Bundespresseamts detailliert zu seinen Absichten befragt. So wollte ein Sicherheitsmitarbeiter von dem Journalisten Auskunft darüber, ob dieser eine Frage bei der Pressekonferenz stellen wolle – und wenn ja welche. Konkret schob der Sicherheitsmitarbeiter dann nach, ob der Journalist etwa auch eine Frage zu den Berichten stellen wolle, wonach ‚in der Türkei alle Journalisten im Gefängnis sitzen‘. […] Derartige Fragen an akkreditierte Journalisten, die an offiziellen Medienveranstaltungen der Bundesregierung teilnehmen wollen, sind äußerst unüblich. Das Bundespresseamt wurde über den Vorfall informiert, äußerte sich zunächst aber nicht dazu. Der AFP-Reporter nahm schließlich an der Pressekonferenz teil“ (www.merkur.de/politik/erdogan-pressekonferenz-journalist-wirdabgefuehrt-weiterer-vorfall-gibt-raetsel-auf-zr-10282082.html).

Wenige Tage vor dem Staatsbesuch in Deutschland hatte die türkische Regierung erneut die Auslieferung des seit 2016 im Exil in Deutschland lebenden türkischen Investigativjournalisten Can Dündar und 135 weiterer Aktivistinnen und Aktivisten gefordert (www.zdf.de/nachrichten/heute/liste-mit-136-namen-erdogan-verlangt-auslieferung-100.html). Auch Dündar hatte an der Pressekonferenz mit Bundeskanzlerin Dr. Angela Merkel und Präsident Recep Tayyip Erdoğan teilnehmen wollen. Nachdem Präsident Erdoğan mit der Absage der Pressekonferenz gedroht haben soll, sofern Dündar dort anwesend sei, verzichtete der Journalist schließlich auf seine Teilnahme (www.sueddeutsche.de/politik/exklusivtuerkei-fordert-auslieferung-von-journalist-duendar-1.4148777). Auch von deutscher Seite soll er hierum ersucht worden sein (www.zeit.de/politik/2018-09/adil-yigit-recep-tayyip-erdogan-deutschland-staatsbesuch-pressekonferenzrauswurf/seite-2).

Weiterhin ist u. a. von einem Besuch Erdoğans in den USA im Mai 2017 bekannt, dass dessen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter Oppositionelle gewaltsam angegriffen und verletzt haben (www.welt.de/politik/ausland/article165595624/USA-erlassen-Haftbefehle-gegen-Leibwaechter-Erdogan-zuernt.html).

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen13

1

Wie stellen sich die geschilderten Vorgänge im Zusammenhang mit der Pressekonferenz vom 28. September aus Sicht der Bundesregierung dar, und welche Schlüsse zieht die Bundesregierung daraus für zukünftige Pressekonferenzen?

2

Wurden Personenschützerinnen und Personenschützer, Geheimdienstmitarbeiterinnen und Geheimdienstmitarbeiter, Botschaftsangehörige oder sonstige Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der türkischen Regierung an den Einlasskontrollen zum Bundeskanzleramt beteiligt?

Wenn ja, auf welcher Rechtsgrundlage und von welcher Stelle wurde zu welchem Zweck der Einsatz der türkischen Vertreterinnen und Vertreter an den Einlasskontrollen veranlasst?

3

Inwiefern konnten türkische „Sicherheitskräfte“ oder sonstige Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der türkischen Regierung zwischen Einlasskontrolle und dem Raum der Pressekonferenz in der von der AFP beschriebenen Art und Weise auf Journalistinnen und Journalisten einwirken?

4

Wurden „Sicherheitskräfte“, Geheimdienstmitarbeiterinnen und Geheimdienstmitarbeiter, Botschaftsangehörige oder sonstige Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der türkischen Regierung im Vorfeld an der Akkreditierung für die Pressekonferenz mit Bundeskanzlerin Dr. Angela Merkel beteiligt?

Wenn ja, welche türkischen Stellen wurden von welcher Stelle in der Bundesregierung beteiligt, auf welcher Rechtsgrundlage, in welchem Umfang und zu welchem genauen Zweck?

5

Wurden im Vorfeld der Pressekonferenz oder im Rahmen der Überprüfung zur Akkreditierung personenbezogene Daten von Journalistinnen und Journalisten (z. B. Namen, Adressen, Arbeitgeber) seitens deutscher Stellen an die türkische Regierung übermittelt?

Wenn ja, in welchem Umfang, von wem, an welche Stelle, auf welcher Rechtsgrundlage und aus welchem Grund?

6

Ist es zutreffend, dass türkische Sicherheitskräfte gegenüber dem BKA, dem Bundespresseamt oder sonstigen Stellen der Bundesregierung Kritik an der möglichen Anwesenheit bestimmter Journalistinnen und Journalisten geäußert oder sogar vor ihnen „gewarnt“ haben?

Wenn ja, wie hat die Bundesregierung hierauf reagiert?

Welche Schlussfolgerungen zieht sie aus solchen Einwänden für künftige Pressetermine mit ausländischen Staatsvertreterinnen und Staatsvertretern?

7

Standen die Bundesregierung oder ihr nachgeordnete Stellen vor Beginn der Pressekonferenz mit bereits formal akkreditierten Journalistinnen und Journalisten in Kontakt, um im Sinne Präsident Erdoğans informell doch noch ein Nichterscheinen dieser bestimmten Journalistinnen und Journalisten zu erreichen?

Inwiefern wurde beispielsweise darauf hingewirkt, dass Can Dündar nicht erschienen ist?

8

Hat die Bundesregierung ihrerseits die von der türkischen Seite eingesetzten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter überprüft, etwa hinsichtlich der Frage, ob unter ihnen die in den USA gesuchten 15 Gewalttäter sind, die im Mai 2017 am Rande eines Erdoğanbesuchs in Washington D. C. Demonstrantinnen und Demonstranten angegriffen und verletzt haben und die Berichten zufolge „Sicherheitskräfte“ von Präsident Erdoğan sein sollen (www.independent.co.uk/news/world/middle-east/erdogan-guards-washington-dc-fight-indictments-turkey-president-visit-donald-trump-a7920126.html)?

Kann die Bundesregierung insofern ausschließen, dass unter den türkischen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern die gesuchten Straftäter vom Mai 2017 in Washington D. C. anwesend waren?

9

Wie viele Journalistinnen und Journalisten stehen auf der Liste mit in der Türkei gesuchten Oppositionellen, die Präsident Erdoğan an die Bundesregierung oder das Auswärtige Amt zwecks Auslieferung übergeben haben soll?

10

Wie bewertet die Bundesregierung in diesem Zusammenhang die Tatsache, dass der Aufenthaltstitel des Journalisten Ertuğrul Yiğit in Deutschland zuletzt nicht verlängert wurde?

11

Ist es zutreffend, dass die türkische Regierung unter anderem die Auslieferung des Investigativjournalisten Can Dündar ersucht, dem in der Türkei wegen einer Recherche zu türkischen Waffenlieferungen an dschihadistische Terrorgruppen in Nordsyrien „Spionage“ unterstellt wird?

Wie gedenkt die Bundesregierung, darauf zu reagieren?

12

Wie bewertet die Bundesregierung insgesamt den Ablauf der Pressekonferenz vor dem Hintergrund, dass Regierungsmitglieder und der Bundespräsident ihrerseits die Freilassung von inhaftierten türkischen Journalistinnen und Journalisten und die Wiederherstellung der Pressefreiheit in der Türkei gefordert haben, dann aber die Berichterstattung zum Pressegespräch unter den beschriebenen Umständen stattfand?

13

Inwiefern wurde den türkischen Stellen aus Sicht der Bundesregierung im Zusammenhang mit der kritisierten Pressekonferenz zu viel Einfluss auf die in Deutschland grundgesetzlich garantierte freie Berichterstattung gewährt?

Berlin, den 10. Oktober 2018

Dr. Sahra Wagenknecht, Dr. Dietmar Bartsch und Fraktion

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