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Kleine AnfrageWahlperiode 19Beantwortet

Auswertung von Asservaten im Zusammenhang mit dem Anschlag auf dem Breitscheidplatz und dem Umfeld des Attentäters

Fraktion

DIE LINKE

Ressort

Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat

Datum

22.11.2018

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 19/518422.10.2018

Auswertung von Asservaten im Zusammenhang mit dem Anschlag auf dem Breitscheidplatz und dem Umfeld des Attentäters

der Abgeordneten Martina Renner, Dr. André Hahn, Gökay Akbulut, Ulla Jelpke, Amira Mohamed Ali, Niema Movassat, Dr. Petra Sitte, Kersten Steinke, Friedrich Straetmanns, Dr. Kirsten Tackmann und der Fraktion DIE LINKE.

Vorbemerkung

Bei dem dschihadistischen Terroranschlag auf den Weihnachtsmarkt am Breitscheidplatz in Berlin-Charlottenburg am 19. Dezember 2016 wurden zwölf Menschen ermordet und mindestens 65 verletzt, viele davon schwer. Seither wird in der Öffentlichkeit und verschiedenen Landesparlamenten und dem Deutschen Bundestag um Aufklärung der Frage gerungen, wie es zu diesem Anschlag kommen konnte. Inzwischen ist bekannt, dass der Attentäter und sein Umfeld schon weit vor dem Anschlag sehr wohl in den Blick verschiedenster Polizeibehörden und Nachrichtendienste gelangt waren. Mehrfach waren bei dem Attentäter selbst Gegenstände sichergestellt worden oder es waren Gegenstände von ihm zurückgelassen worden. Auch waren auf anderem Wege Informationen über ihn erlangt worden.

Nach der Selbstenttarnung des NSU war bekannt geworden, dass bspw. Asservate von V-Leuten im Umfeld desselben im Bundesamt für Verfassungsschutz aufbewahrt wurden, ohne sachgerecht ausgewertet worden zu sein (vgl. Bundestagsdrucksache 18/6545, S. 15). Ob die Asservate von dem Breitscheidplatz-Attentäter bzw. aus seinem Umfeld sachgerecht und vollständig ausgewertet wurden, ist bisher nicht bekannt.

Soweit nach Übermittlungen an ausländische Behörden oder Stellen gefragt wird, ist darunter auch das Einstellen von Informationen in gemeinsam geführte Dateien zu verstehen.

Soweit die Zuständigkeit von Polizei- und Sicherheitsbehörden der Länder berührt ist, wird nach dem Kenntnisstand der Bundesregierung gefragt.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen52

1

Welche Asservate, Unterlagen oder sonstigen Informationen gelangten im Nachgang der Personenkontrolle von Anis A. am 6. Dezember 2015 in Berlin in den Besitz von Polizei und Sicherheitsbehörden?

2

Welche Behörde hat diese Asservate, Unterlagen oder sonstigen Informationen wann ausgewertet?

3

Welchen in- und ausländischen Behörden oder Stellen wurden die so erlangten Informationen (oder Teile davon) zum späteren Attentäter und seinem Kontaktspektrum wann übermittelt?

4

Welche Asservate, Unterlagen oder sonstigen Informationen gelangten im Nachgang der Personenkontrolle von Anis A. am 18. Februar 2016 in Berlin in den Besitz von Polizei und Sicherheitsbehörden?

5

Welche Behörde hat diese Asservate, Unterlagen oder sonstigen Informationen wann ausgewertet?

6

Welchen Behörden wurden die in Frage 4 erlangten Informationen (oder Teile davon) zum späteren Attentäter und seinem Kontaktspektrum wann übermittelt?

7

Welche Asservate, Unterlagen oder sonstigen Informationen gelangten im Nachgang der Festnahme von Anis A. am 30. Juni 2016 in Friedrichshafen in den Besitz von Polizei und Sicherheitsbehörden?

8

Welche Behörde hat diese Asservate, Unterlagen oder sonstigen Informationen wann ausgewertet?

9

Welchen in- und ausländischen Behörden oder Stellen wurden die in Frage 7 erlangten Informationen (oder Teile davon) zum späteren Attentäter und seinem Kontaktspektrum wann übermittelt?

10

Welche Asservate, Unterlagen oder sonstigen Informationen gelangten im Nachgang der Festnahme von Ahmad Abdulaziz Abdullah A., Hasan C., Boban S., Mahmoud O. und Ahmed F. Y. am 8. November 2016 in Bad Salzdetfurth bzw. Hildesheim in den Besitz von Polizei und Sicherheitsbehörden?

11

Welche Behörde hat diese Asservate, Unterlagen oder sonstigen Informationen wann ausgewertet?

12

Welche Hinweise haben sich aus diesen in Frage 10 erlangten Informationen auf Verbindungen von Ahmad Abdulaziz Abdullah A., Hasan C., Boban S., Mahmoud O. und Ahmed F. Y. zu Anis A. ergeben?

13

Welchen in- und ausländischen Behörden oder Stellen wurden die so erlangten Informationen (oder Teile davon) zum späteren Attentäter Anis A. und seinem Kontaktspektrum wann übermittelt?

14

Welche Asservate, Unterlagen oder sonstigen Informationen gelangten im Nachgang der Durchsuchung bei Soufiane A., Resul K. und Husan Saed H. am 15. November 2016 in Berlin in den Besitz von Polizei und Sicherheitsbehörden?

15

Welche Behörde hat diese Asservate, Unterlagen oder sonstigen Informationen wann ausgewertet?

16

Welche Hinweise haben sich aus diesen in Frage 14 erlangten Informationen auf Verbindungen von Soufiane A., Resul K. und Husan Saed H. zu Anis A. ergeben?

17

Welchen in- und ausländischen Behörden oder Stellen wurden die so erlangten Informationen (oder Teile davon) zum späteren Attentäter Anis A. und seinem Kontaktspektrum wann übermittelt?

18

Welche Asservate, Unterlagen oder sonstigen Informationen wurden im Nachgang der Festnahme von Soufiane A. und Nkanga L. am 4. Dezember 2016 in Ancona/Italien bzw. deren zeitweiliger Internierung durch italienische Behörden sichergestellt, und welche davon gelangten in den Besitz von deutschen Polizei- und Sicherheitsbehörden?

19

Welche Behörde hat diese Asservate, Unterlagen oder sonstigen Informationen wann ausgewertet?

20

Welche Hinweise haben sich aus diesen in Frage 18 erlangten Informationen auf Verbindungen von Soufiane A. und Nkanga L. zu Anis A. ergeben?

21

Welchen Behörden wurden die so erlangten Informationen zum späteren Attentäter Anis A. und seinem Kontaktspektrum wann übermittelt?

22

Welche Asservate, Unterlagen oder sonstigen Informationen wurden im Nachgang der vorübergehenden Festnahme von Husan Saed H., Feyesel Ercek H., Emrah C. und Resul K. am 4. Dezember 2016 am serbisch/ kroatischen Grenzübergang Bajakovo sichergestellt, und welche davon gelangten in den Besitz von deutschen Polizei- und Sicherheitsbehörden?

23

Welche Behörde hat diese Asservate, Unterlagen oder sonstigen Informationen wann ausgewertet?

24

Welche Hinweise haben sich aus diesen in Frage 22 erlangten Informationen auf Verbindungen von Husan Saed H., Feyesel Ercek H., Emrah C. und Resul K. zu Anis A. ergeben?

25

Welchen Behörden wurden die so erlangten Informationen zum späteren Attentäter Anis A. und seinem Kontaktspektrum wann übermittelt?

26

Welche Asservate, Unterlagen oder sonstigen Informationen wurden im Nachgang der Personenkontrolle von Soufiane A. am 6. Dezember 2016 in München sichergestellt, und welche davon gelangten in den Besitz von deutschen Polizei- und Sicherheitsbehörden?

27

Welche Behörde hat diese Asservate, Unterlagen oder sonstigen Informationen wann ausgewertet?

28

Welche Hinweise haben sich aus diesen in Frage 26 erlangten Informationen auf Verbindungen von Soufiane A. zu Anis A. ergeben?

29

Welchen Behörden wurden die so erlangten Informationen zum späteren Attentäter Anis A. und seinem Kontaktspektrum wann übermittelt?

30

Welche Asservate, Unterlagen oder sonstigen Informationen, die Anis A. zugeordnet wurden, gelangten im Nachgang des Anschlages auf dem Breitscheidplatz am 19. Dezember 2016 in Berlin in den Besitz von Polizei und Sicherheitsbehörden?

31

Welche Behörde hat diese Asservate, Unterlagen oder sonstigen Informationen wann ausgewertet?

32

Welche Hinweise haben sich aus diesen in Frage 30 erlangten Informationen auf Verbindungen von Anis A. zu möglichen Mitwissern, Mittätern und Unterstützern ergeben?

33

Welchen in- und ausländischen Behörden oder Stellen wurden die so erlangten Informationen (oder Teile davon) zum späteren Attentäter Anis A. und seinem Kontaktspektrum wann übermittelt?

34

Welche Asservate, Unterlagen oder sonstigen Informationen wurden im Nachgang der gescheiterten Personenkontrolle und Tötung von Anis A. am 23. Dezember 2016 in San Sestro Giovanni/Italien sichergestellt, und welche davon gelangten in den Besitz von deutschen Polizei- und Sicherheitsbehörden?

35

Welche Behörde hat diese Asservate, Unterlagen oder sonstigen Informationen wann ausgewertet?

36

Welche Hinweise haben sich aus diesen in Frage 34 erlangten Informationen auf Verbindungen von Anis A. zu möglichen Mitwissern, Mittätern und Unterstützern ergeben?

37

Welchen in- und ausländischen Behörden oder Stellen wurden die so erlangten Informationen (oder Teile davon) zum späteren Attentäter Anis A. und seinem Kontaktspektrum wann übermittelt?

38

Welche Asservate, Unterlagen oder sonstigen Informationen wurden im Nachgang der Durchsuchungsmaßnahmen bei Nkanga L. am 24. Dezember 2016 in Brindisi/Italien bzw. seiner Festnahme am 2. Januar 2017 in Italien sichergestellt, und welche davon gelangten in den Besitz von deutschen Polizei- und Sicherheitsbehörden?

39

Welche Behörde hat diese Asservate, Unterlagen oder sonstigen Informationen wann ausgewertet?

40

Welche Hinweise haben sich aus diesen in Frage 38 erlangten Informationen auf Verbindungen von Nkanga L. zu Anis A. ergeben?

41

Welchen Behörden wurden die so erlangten Informationen zum späteren Attentäter Anis A. und seinem Kontaktspektrum wann übermittelt?

42

Welche Asservate, Unterlagen oder sonstigen Informationen gelangten im Nachgang der Festnahme von Bilel. B.A. am 3. Januar 2017 in Berlin in den Besitz von Polizei und Sicherheitsbehörden?

43

Welche Behörde hat diese Asservate, Unterlagen oder sonstigen Informationen wann ausgewertet?

44

Welche Hinweise haben sich aus diesen in Frage 42 erlangten Informationen auf Verbindungen des Bilel B. A. zu Anis A. ergeben?

45

Welchen in- und ausländischen Behörden oder Stellen wurden die so erlangten Informationen (oder Teile davon) zum späteren Attentäter und seinem Kontaktspektrum wann übermittelt?

46

Welche Asservate, Unterlagen oder sonstigen Informationen gelangten im Nachgang der Festnahmen von Feyesel Ercek H. am 20. Januar 2017 in Berlin sowie von Soufiane A., Emrah C. und Resul K. am 31. Januar 2017 in Berlin in den Besitz von Polizei und Sicherheitsbehörden?

47

Welche Behörde hat diese Asservate, Unterlagen oder sonstigen Informationen wann ausgewertet?

48

Welche Hinweise haben sich aus diesen in Frage 46 erlangten Informationen auf Verbindungen von Soufiane A., Resul K., Feyesel Ercek H. und Emrah C. zu Anis A. ergeben?

49

Welchen in- und ausländischen Behörden oder Stellen wurden die so erlangten Informationen (oder Teile davon) zum späteren Attentäter Anis A. und seinem Kontaktspektrum wann übermittelt?

50

Wo befinden sich die Asservate, Unterlagen oder sonstigen Informationen aus den in den Fragen 1, 4, 7, 10, 14, 18, 22, 26, 30, 34, 38, 42 und 46 genannten Fällen?

51

Wurden die Asservate, Unterlagen oder sonstigen Informationen aus den in den Fragen 1, 4, 7, 10, 14, 18, 22, 26, 30, 34, 38, 42 und 46 genannten Fällen vernichtet, und wenn ja, auf welcher Grundlage?

52

Sind die Asservate, Unterlagen oder sonstigen Informationen bzw. Teile davon aus den in den Fragen 1, 4, 7, 10, 14, 18, 22, 26, 30, 34, 38, 42 und 46 genannten Fällen noch vollständig vorhanden, und wenn nicht, welche davon sind im Zuständigkeitsbereich welcher Behörde verschwunden, abhandengekommen oder in anderer Weise verloren worden?

Berlin, den 15. Oktober 2018

Dr. Sahra Wagenknecht, Dr. Dietmar Bartsch und Fraktion

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