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Kleine AnfrageWahlperiode 19Beantwortet

Personenpotentiale islamistischer "Gefährder"

Fraktion

DIE LINKE

Ressort

Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat

Datum

09.11.2018

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 19/520222.10.2018

Personenpotentiale islamistischer „Gefährder“

der Abgeordneten Ulla Jelpke, Dr. André Hahn, Gökay Akbulut, Christine Buchholz, Sevim Dağdelen, Andrej Hunko, Amira Mohamed Ali, Niema Movassat, Martina Renner, Dr. Petra Sitte, Helin Evrim Sommer, Kersten Steinke, Friedrich Straetmanns, Dr. Kirsten Tackmann und der Fraktion DIE LINKE.

Vorbemerkung

In Hinblick auf die Bekämpfung des islamistisch motivierten Terrorismus gibt es eine Vielzahl von Begrifflichkeiten und Unterscheidungen. Im Vordergrund stehen sogenannte Gefährder, denen auf Grundlage polizeilicher Einschätzung unterstellt wird, in Zukunft einen Terroranschlag zu begehen, ohne dass für diese Prognose gerichtsfeste Beweise erforderlich sind. Dazu kommen sog. Relevante Personen, die ebenfalls – wiederum nach polizeilicher Einschätzung – in Bezug zum Terrorismus stehen. Einige dieser Gefährder werden derzeit einer Risikobewertung mit dem Instrument „RADAR-ItE“ (regelbasierte Analyse potentiell destruktiver Täter zur Einschätzung des akuten Risikos – islamistischer Terrorismus) unterzogen, das eine Einschätzung des von den Personen ausgehenden Terrorrisikos in „hoch“, „auffällig“ und „moderat“ ermöglichen soll (vgl. u. a. Bundestagsdrucksache 18/13422).

Das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) wiederum erfasst ein sog. Personenpotential islamistischer Terrorismus/Islamismus, dem es aber ausweislich des Jahresberichts 2017 auch Personen zurechnet, die es selbst nicht als gewaltbereit einschätzt (etwa Milli-Görüs-Bewegung, S. 172), so dass undeutlich bleibt, wie das BfV den Begriff „Terrorismus“ definiert und inwiefern es Überschneidungen zum polizeilichen Gefährderbegriff gibt. Im öffentlichen Diskurs wird zudem besonderes Augenmerk auf sogenannte Foreign Fighters gelegt, die aus Deutschland zum Zweck der Unterstützung islamistisch-terroristischer Vereinigungen Richtung Syrien bzw. Irak ausgereist sind und von denen bei Rückkehr nach Deutschland womöglich eine gesteigerte terroristische Gefahr ausgeht.

Die nachfolgenden Fragen beziehen sich hinsichtlich der Begriffe Gefährder und Relevante Person ausschließlich auf den PMK-Phänomenbereich der religiösen Ideologie. Es wird um getrennte Darlegung von Gefährdern und Relevanten Personen gebeten.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen29

1

Wie viele Personen werden nach Kenntnis der Bundesregierung derzeit als Gefährder sowie als Relevante Person (RP) geführt (bitte RP aufgliedern nach Führungspersonen, Unterstützer bzw. Logistiker, Akteur oder Kontakt- bzw. Begleitperson)?

2

Wie viele Frauen und wie viele Männer sind dies nach Kenntnis der Bundesregierung jeweils (bitte für Gefährder und RP getrennt anführen)?

3

Über welche Staatsbürgerschaften verfügen Gefährder und RP (bitte vollständig darlegen)?

4

Wie viele Gefährder und RP sind nach Kenntnis der Bundesregierung derzeit jeweils minderjährig (bitte jeweils Alter angeben)?

5

Wie viele Gefährder und RP haben nach Kenntnis der Bundesregierung die deutsche Staatsangehörigkeit?

Hat die Bundesregierung Grund, davon auszugehen, dass der Anteil deutscher Staatsangehöriger unter den Gefährdern signifikant vom Anteil von 62 Prozent deutscher Staatsangehöriger unter den „Foreign Fighters“ (www.bka.de/SharedDocs/Downloads/DE/Publikationen/Publikationsreihen/Forschungsergebnisse/2016AnalyseRadikalisierungsgruendeSyrienIrak Ausreisende.html ) abweicht (bitte ggf. begründen)?

6

Wie viele Gefährder und RP halten sich nach Kenntnis der Bundesregierung derzeit in Deutschland auf, und wie viele hiervon sind in Haft?

7

Wie viele der in Deutschland aufhältigen und nicht in Haft befindlichen Gefährder und RP haben nach Kenntnis der Bundesregierung nur eine ausländische Staatsbürgerschaft, und wie viele hiervon sind nach letztem Kenntnisstand der Bundesregierung vollziehbar ausreisepflichtig?

8

In Bezug auf wie viele Personen ist nach Kenntnis der Bundesregierung mittlerweile eine Risikobewertung durch das Instrument RADAR-iTe durchgeführt und abgeschlossen worden?

a) Wie viele dieser Personen sind jeweils als Gefährder oder RP eingestuft?

b) Wie viele Personen waren vor der Risikobewertung weder als Gefährder noch als RP eingestuft, und nach welchen Kriterien wird bei solchen Personen eine Risikobewertung durchgeführt?

c) Inwiefern ist es der Bundesregierung möglich, eine Zuordnung der durch RADAR-iTe bewerteten Personen zum islamistisch-terroristischen Personenpotential vorzunehmen (bitte ggf. entsprechende Zahlen angeben)?

9

Bei wie vielen Personen wurde nach Kenntnis der Bundesregierung ein „moderates“ Risiko diagnostiziert?

a) Wie viele hiervon sind jeweils als Gefährder oder RP eingestuft?

b) Wie viele hiervon sind in der Vergangenheit zum Zweck der Unterstützung islamistischer Terrororganisationen Richtung Syrien bzw. Irak ausgereist?

c) Wie viele hiervon halten sich derzeit in Deutschland auf, und wie viele hiervon sind in Haft?

10

Bei wie vielen Personen wurde nach Kenntnis der Bundesregierung ein „auffälliges“ Risiko diagnostiziert?

a) Wie viele hiervon sind jeweils als Gefährder oder RP eingestuft?

b) Wie viele hiervon sind in der Vergangenheit zum Zweck der Unterstützung islamistischer Terrororganisationen Richtung Syrien bzw. Irak ausgereist?

c) Wie viele hiervon halten sich derzeit in Deutschland auf, und wie viele hiervon sind in Haft?

11

Bei wie vielen Personen wurde nach Kenntnis der Bundesregierung ein „hohes“ Risiko diagnostiziert?

a) Wie viele hiervon sind jeweils als Gefährder oder RP eingestuft?

b) Wie viele hiervon sind in der Vergangenheit zum Zweck der Unterstützung islamistischer Terrororganisationen Richtung Syrien bzw. Irak ausgereist?

c) Wie viele hiervon halten sich derzeit in Deutschland auf, und wie viele hiervon sind in Haft?

12

Bei wie vielen Personen wurde nach Kenntnis der Bundesregierung kein Risiko diagnostiziert?

a) Wie viele hiervon sind jeweils als Gefährder oder RP eingestuft, und inwiefern wird diese Einstufung nach dem Ergebnis der Risikobewertung nach Kenntnis der Bundesregierung von den zuständigen Landesbehörden überprüft (bitte soweit bekannt, angeben, wie viele Ausstufungen von Gefährdern bzw. RP es nach einer RADAR-ItE-Überprüfung, bei der kein Risiko diagnostiziert wurde, gegeben hat)?

b) Wie viele hiervon sind in der Vergangenheit zum Zweck der Unterstützung islamistischer Terrororganisationen Richtung Syrien bzw. Irak ausgereist?

c) Wie viele hiervon halten sich derzeit in Deutschland auf, und wie viele hiervon sind in Haft?

13

Welche Bilanz zieht die Bundesregierung aus dem bisherigen Verlauf der Risikobewertungen, und welche Schlussfolgerungen zieht sie daraus?

a) Welche Erkenntnisse hat sie über den praktischen Nutzen der Risikobewertung und die Anwendung der Ergebnisse im Prognosemodell?

b) Welche Erkenntnisse hat sie darüber, wie viele jener Personen, bei denen ein hohes, auffälliges oder moderates Risiko diagnostiziert wurde, Gegenstand von polizeilichen Überwachungsmaßnahmen wurden?

14

Wie viele Gefährder und RP sind in diesem Jahr nach Kenntnis der Bundesregierung abgeschoben worden?

a) Was waren die Zielländer (bitte nach Anzahl der Abgeschobenen aufschlüsseln)?

b) Wie viele der abgeschobenen RP waren jeweils als Führungsperson, Unterstützer bzw. Logistiker, Akteur oder Kontakt- bzw. Begleitperson eingestuft?

c) Bei wie vielen der Abgeschobenen war bereits eine Risikobewertung durch RADAR-iTe durchgeführt worden, und mit jeweils welchem Ergebnis?

d) Wie viele Abschiebungen erfolgten auf Grundlage von § 58a des Aufenthaltsgesetzes?

15

Wie viele Personen, die dem islamistisch-terroristischen Personenkreis zugerechnet werden, sind nach Kenntnis der Bundesregierung im Jahr 2016, 2017 und 2018 abgeschoben worden, und wie viele davon waren zugleich als Gefährder oder RP eingestuft (bitte Zielländer aufschlüsseln)?

Wie viele Abschiebungen von Personen des islamistisch-terroristischen Personenkreises erfolgten auf Grundlage von § 58a des Aufenthaltsgesetzes?

16

Welche Kenntnis hat die Bundesregierung darüber, wie viele jener Abgeschobenen, die dem islamistisch-terroristischen Personenkreis zugerechnet werden oder als Gefährder bzw. RP eingestuft sind, in den jeweiligen Zielländern in Haft sind (bitte vollständig angeben)?

17

In wie vielen Fällen der Abschiebung von Gefährdern oder RP wurden nach Kenntnis der Bundesregierung die Sicherheitsbehörden der Zielländer über die Einschätzung der deutschen Sicherheitsbehörden, dass die Abgeschobenen gewaltbereit seien und von ihnen eine Terrorgefahr ausgehe, informiert (bitte möglichst die jeweiligen Zielländer nennen)?

a) Welche Kenntnis hat die Bundesregierung darüber, welche Konsequenzen die Sicherheitsbehörden der jeweiligen Zielländer aus einer solchen Informationsübermittlung in Hinsicht auf den sicherheitsbehördlichen Umgang mit diesen ziehen?

b) Hat die Bundesregierung Kenntnis darüber, bezüglich wie vieler abgeschobener Gefährder oder RP die Behörden der Zielländer die Notwendigkeit der Überwachung dieser Personen sahen (wenn ja, bitte Zahlen nennen)?

c) Inwiefern steht die Bundesregierung mit den Sicherheitsbehörden der Zielländer in Kontakt, um darüber informiert zu werden, ob die Abgeschobenen im Zielland terroristische Straftaten vorbereiten oder unterstützen oder ihre (ggf. ungesetzliche) Wiedereinreise in die Bundesrepublik Deutschland vorbereiten?

18

Wie bewertet die Bundesregierung die Möglichkeit, dass Gefährder oder RP, die nach polizeilicher Definition Personen sind, von denen angenommen wird, dass sie in Zukunft eine terroristische Gewalttat begehen werden bzw. sich an solchen beteiligen, nach ihrer Abschiebung eine solche Gewalttat im Zielland begehen oder vorbereiten?

Inwieweit sind vor diesem Hintergrund Abschiebungen tatsächlich ein Instrument, Terroranschläge zu verhindern, und nicht vielmehr nur ein Instrument, den Ort ihrer möglichen Ausführung ins Ausland zu verlegen?

19

Wie häufig wurde nach Kenntnis der Bundesregierung im Jahr 2017 sowie im Jahr 2018 (bitte getrennt angeben) im Vorfeld einer geplanten Abschiebung eine Zusage des Ziellandes, die betreffende Person nicht zu foltern, erbeten, und wie häufig ist eine solche Zusage tatsächlich erfolgt (bitte möglichst die Fallzahl und die betreffenden Länder angeben)?

20

Wie viele Personen werden vom Bundesamt für Verfassungsschutz derzeit dem Personenpotential islamistischer Terrorismus/Islamismus zugerechnet?

a) Wie genau wird dieses Spektrum definiert, und wie ist der Begriff „Personenpotential islamistischer Terrorismus/Islamismus“ zu verstehen, und inwiefern ist die Darstellung im Jahresbericht 2017 des BfV (S. 173) so zu verstehen, dass alle unter der Überschrift „Personenpotential islamistischer Terrorismus/Islamismus“ eingestuften 25 810 Personen eine terroristische Gefahr darstellen (bitte anführen, warum)?

b) Wie viele Personen des islamistischen Spektrums werden vom BfV als gewaltbereit eingeschätzt, und wie viele sieht es in der Nähe des Terrorismus (bitte angeben, auf welche Tatsachen sich diese Einschätzung gründet)?

c) Inwiefern ist es den Sicherheitsbehörden möglich abzugleichen, ob als gewaltbereit eingeschätzte Angehörige des islamistischen Spektrums als Gefährder bzw. RP eingestuft sind, und vice versa (bitte ggf. entsprechende Zahlen angeben)?

21

Inwiefern wird das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge in Kenntnis gesetzt, wenn eine Person, die es als Asylberechtigte anerkannt oder der es die Flüchtlingseigenschaft oder subsidiären Schutz zuerkannt hat, als Gefährder oder RP eingestuft wird, und welche Konsequenzen zieht es daraus?

22

In wie vielen Fällen sind Entscheidungen des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge, Personen einen Asylstatus oder die Flüchtlingseigenschaft oder einen subsidiären Schutz zuzuerkennen, infolge der Einstufung als Gefährder oder RP einer Überprüfung unterzogen worden und mit welchem Ergebnis (bitte für die Jahre 2017 und 2018 darstellen)?

23

Welche Auswirkungen hat die Einstufung als Gefährder oder RP auf ein laufendes Asylverfahren?

24

Wie hat sich nach Kenntnis der Bundesregierung die Zahl der den Sicherheitsbehörden bekannten Personen entwickelt, die in der Vergangenheit zum Zweck der Unterstützung einer islamistisch-terroristischen Organisation Richtung Syrien bzw. Irak ausgereist sind, und welche diesbezüglichen Ausreisen konnten jeweils festgestellt werden (bitte pro Jahr angeben)?

a) Wie hat sich angesichts des erheblichen Gebietsverlustes des sog. Islamischen Staates (IS) die Ausreisebewegung entwickelt?

Welche Rolle spielt die Ausreise mit dem Ziel, den IS in Afghanistan zu unterstützen, für das deutsche islamistische Personenpotential (bitte ggf. diesbezügliche Ausreisen beziffern)?

b) Geht die Bundesregierung davon aus, dass die Mehrzahl jener Reisenden, die nach Einschätzung der Sicherheitsbehörden an Kampfhandlungen beteiligt waren bzw. eine militärische Ausbildung durchlaufen haben, von den Polizeibehörden als Gefährder eingestuft wird (sofern vorhanden, bitte Zahlenmaterial darlegen)?

c) Zu wie vielen dieser „Foreign Fighters“ liegen den deutschen Sicherheitsbehörden gesicherte Erkenntnisse darüber vor, dass sie sich an Kampfhandlungen beteiligt bzw. eine militärische Ausbildung durchlaufen haben?

25

Wie viele dieser „Foreign Fighters“ halten sich nach Kenntnis der Bundesregierung derzeit (wieder) in Deutschland auf?

a) Wie viele davon sind in Haft (bitte nach Untersuchungshaft und Strafhaft bzw. anderen Haftarten differenzieren)?

b) Über welche Staatsbürgerschaften verfügen diese Personen?

c) Wie viele dieser Personen haben sich nach Einschätzung der Sicherheitsbehörden an Kampfhandlungen beteiligt bzw. eine militärische Ausbildung durchlaufen, und wie viele aus dieser Teilgruppe sind in Haft (bitte nach Haftarten differenzieren)?

26

Gegen wie viele „Foreign Fighters“ laufen derzeit nach Kenntnis der Bundesregierung Ermittlungs-, Straf- oder Strafvollstreckungsmaßnahmen (bitte jeweils angeben, ob die Tatverdächtigen sich in Deutschland aufhalten, sowie, ob sie in Haft sind, dabei bitte nach Haftarten differenzieren und anführen, zu welchen Freiheitsstrafen sie bislang, rechtskräftig oder noch nicht rechtskräftig, verurteilt worden sind)?

Welchen terroristischen Organisationen sollen diese Personen angehört haben, und welche Verbrechen werden ihnen zur Last gelegt, bzw. für welche Verbrechen sind sie verurteilt worden?

27

Welche Maßnahmen hat die Bundesregierung, ggf. gemeinsam mit den Ländern, ergriffen, um die Abschiebung ausreisepflichtiger Gefährder, RP oder Personen des islamistisch-terroristischen Spektrums zu erleichtern bzw. zu beschleunigen, welchen Effekt haben diese Anstrengungen bislang (bitte ggf. Zahlen angeben), und welche Defizite bzw. Herausforderungen sieht die Bundesregierung derzeit noch in diesem Bereich?

28

Welchen Stand hat die Umsetzung der Handlungsempfehlungen der Bund-Länder-Arbeitsgruppe an die Innenministerkonferenz vom 6. bis 8. Juni 2018 (vgl. Antwort der Bundesregierung auf die Schriftliche Frage 11 der Abgeordneten Ulla Jelpke vom 26. Juni 2018 auf Bundestagsdrucksache 19/3068; bitte für jeden der darin genannten fünf Punkte darlegen)?

Inwiefern ist die Einrichtung der „Task Force Gefährder“ vorangekommen, und welche Klärungen gab es bzgl. der Frage, welchen konkreten Tätigkeiten diese Task Force nachgehen soll?

29

Inwieweit hält die Bundesregierung an dem im Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD vereinbarten Vorhaben der Einfügung eines Verlusttatbestandes in das Staatsangehörigkeitsgesetz fest (vgl. Bundestagsdrucksache 19/2205), welches Bundesministerium soll die neue gesetzliche Regelung federführend entwerfen, und bis wann rechnet die Bundesregierung mit einem ersten Entwurf?

Falls die Bundesregierung an dem Vorhaben nicht weiter festhält oder nicht absehbar ist, bis wann ein Entwurf vorgelegt wird, was sind die Gründe hierfür?

Berlin, den 15. Oktober 2018

Dr. Sahra Wagenknecht, Dr. Dietmar Bartsch und Fraktion

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