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Kleine AnfrageWahlperiode 19Beantwortet

Finanzierung von Religionsgemeinschaften

(insgesamt 7 Einzelfragen)

Fraktion

AfD

Ressort

Bundesministerium der Finanzen

Datum

09.11.2018

Aktualisiert

26.11.2024

Deutscher BundestagDrucksache 19/524824.10.2018

Finanzierung von Religionsgemeinschaften

des Abgeordneten Stephan Brandner und der Fraktion der AfD

Vorbemerkung

Bereits im Jahr 2010 sorgte der Kirchenkritiker Carsten Frerk mit seinem „Violettbuch Kirchenfinanzen“ für Aufsehen. Frerks resümierte, dass unter dem Strich 19,9 Mrd. Euro, die vom Steuerzahler geleistet werden, jährlich für die Kirchen aufgewendet werden und machte deutlich, dass darunter auch staatliche Leistungen für christliche Kindergärten, Kirchentage, Bauprojekte und die indirekten Zuwendungen des Staates, die durch seinen Verzicht entstehen, fielen (Frerk, Carsten: Violettbuch Kirchenfinanzen – Wie der Staat die Kirchen finanziert; 2010). Derzeit stehen Schlagzeilen im Vordergrund, die von dem „Millionen-Penthouse für Berlins Erzbischof Heiner Koch“ (www.morgenpost.de/bezirke/ mitte/article215446481/Ein-Millionen-Penthouse-fuer-Berlins-Erzbischof-Heiner-Koch.html) berichten. Der Fall erinnert nach Ansicht der Fragesteller an den Skandal um den Limburger Bischof Franz-Peter Tebartz-van Elst, der 2013 sein Amt aufgab, nachdem die Bauarbeiten an seinem Bischofssitz etwa 31 Mio. Euro gekostet hatten (www.hessenschau.de/gesellschaft/bistum-limburg- neuegeldverschwendung-bei-tebartz-wohnung,tebartz-wohnung-umbau-100.html). Aktuell rückt das Thema der Kirchenfinanzierung wieder in den Fokus der öffentlichen Debatte, nachdem der Erzbischof von München und Freising, Reinhard Kardinal Marx der Flüchtlingshilfeorganisation „Mission Lifeline“ 50 000 Euro gespendet hatte (www.br.de/nachrichten/bayern/kardinal-marx-spendet-50-000- euro-fuer-private-seenotrettung,R5yKhZJ).

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen7

1

In welcher Höhe werden Religionsgemeinschaften direkt oder indirekt (auch Bildungseinrichtungen, Hilfswerke, Stipendienprogramme, Bau- und Umbauprojekte etc.) seit dem Jahr 2008 jährlich durch Mittel des Bundes und nach Kenntnis der Bundesregierung durch Mittel der Bundesländer zu jeweils welchem Zweck gefördert (bitte nach Jahresscheiben und Religionsgemeinschaften unter Angabe des Haushaltstitels und des Förderzwecks auflisten)?

2

Welche Gründe und welche Rechtsgrundlagen gibt es für die in Frage 1 gelisteten Zahlungen jeweils?

3

Inwieweit sieht die Bundesregierung Handlungsbedarf bezüglich der Reformierung von Staatsleistungen an Religionsgemeinschaften, und welche konkreten Pläne für die aktuelle Legislaturperiode hat sie?

4

Auf welche Höhe belaufen sich nach Kenntnis der Bundesregierung die Steuerverluste durch steuerliche Absetzbarkeit der Kirchensteuer jährlich seit dem Jahr 2008?

5

Auf welche Höhe belaufen sich nach Kenntnis der Bundesregierung die Steuerbefreiungen der verfassten Kirchen seit dem Jahr 2008?

6

In welcher Höhe werden nach Kenntnis der Bundesregierung Religionsgemeinschaften direkt oder indirekt seit dem Jahr 2008 jährlich durch Mittel, die aus dem Ausland stammen, finanziert, und zu welchen Zwecken werden die Mittel eingesetzt (bitte nach Jahresscheiben auflisten)?

7

Welche juristischen Regelungen existieren bezüglich der Verwendung jener staatlichen Mittel, die der Kirche zur Verfügung gestellt werden?

Berlin, den 12. Oktober 2018

Dr. Alice Weidel, Dr. Alexander Gauland und Fraktion

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