Erstmalige Entfernung von Internetinhalten beim Messenger Telegram
der Abgeordneten Andrej Hunko, Heike Hänsel, Anke Domscheit-Berg, Ulla Jelpke, Niema Movassat, Zaklin Nastic, Tobias Pflüger, Martina Renner, Friedrich Straetmanns, Alexander Ulrich, Kathrin Vogler und der Fraktion DIE LINKE.
Vorbemerkung
Zum elften Mal hat die EU-Polizeiagentur Europol am 3. Oktober 2018 einen „Joint Referral Action Day“ zur Entfernung von Internetinhalten durchgeführt („Referral Action Day with six EU Member states and Telegram“, Pressemitteilung Europol vom 5. Oktober 2018). Im Fokus stand erstmals der Messengerdienst Telegram. Bislang hatte der Dienst Ersuchen zur Löschung stets zurückgewiesen, der Bundesregierung war nach Kenntnis der Fragesteller nicht einmal eine Adresse der Firma bekannt, an die entsprechende Aufforderungen gerichtet werden konnten.
Der Aktionstag erfolgte im Rahmen des sogenannten EU-Internetforums, in dem sich die Europäische Kommission und Europol mit Internetfirmen freiwillig organisieren. Federführend war die „Meldestelle für Internetinhalte“ („Internet Referral Unit“, EU IRU) bei Europol, bei der die gemeinsame Maßnahme auch durchgeführt wurde. Die EU IRU ist bei Europol beim European Counter Terrorism Centre (ECTC) angesiedelt. Außerdem nahmen „nationale Meldestellen“ aus Deutschland, Belgien, Frankreich, Italien, den Niederlanden und Großbritannien teil. Zunächst wurden in einer Erhebung Hunderte verdächtige Internetinhalte bei Telegram festgestellt und analysiert, auf welche Weise „terroristische Gruppen“ die Dienste des Messengers nutzen. Diese Erkenntnisse seien mit Telegram geteilt worden. Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Firma waren laut Europol bei der Veranstaltung anwesend (ebd.).
Die konzertierte Löschaktion richtete sich gegen Video- und Audiomaterial sowie PDF von „terroristischen Gruppen und Terrorsympathisanten“ des Islamischen Staates und von Al-Kaida. Die Inhalte seien in öffentlichen Kanälen („Channels“) des Dienstes gefunden worden. Die anschließende Entfernung der gemeldeten Inhalte bezeichnet Europol als „freiwillig“. Die Polizeiagentur beschreibt nicht, inwiefern diese Inhalte überhaupt strafbar waren. Aus Sicht der Fragestellerinnen und Fragesteller ist es deshalb möglich, dass Telegram vorauseilend Inhalte gelöscht hat, auch wenn diese nicht unbedingt strafbar waren oder gegen die Gemeinschaftskriterien der Firma verstießen (das sogenannte Overblocking).
Europol nutzte den „Joint Referral Action Day“ zur Werbung für eine „koordinierte Herangehensweise“ zur Entfernung von Internetinhalten. Weitere Aktionstage würden folgen.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen15
An welchen „Joint Referral Action Days“ der EU-Polizeiagentur Europol zur Entfernung von Internetinhalten haben sich welche Bundesbehörden beteiligt?
Welche Abteilungen welcher Behörden aus Belgien, Frankreich, Italien, den Niederlanden und Großbritannien nahmen nach Kenntnis der Bundesregierung an dem „Joint Referral Action Day“ am 3. Oktober 2018 teil?
a) Welche und wie viele Bedienstete welcher Bundesbehörden haben sich am „Joint Referral Action Day“ am 3. Oktober 2018 beteiligt, und welche Aufgaben haben sie dort übernommen?
b) Welche Firmen waren zu dem Ereignis eingeladen oder waren anderweitig beteiligt?
c) Wie viele Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter von Telegram waren nach Kenntnis der Bundesregierung bei der Veranstaltung anwesend?
Was ist der Bundesregierung darüber bekannt, an welche Adresse des Messengerdienstes Telegram Ersuchen zur Löschung von Inhalten gerichtet werden können?
a) Welche Adresse nutzen Bundesbehörden hierzu, seit wann ist diese Adresse bekannt, und wie viele Ersuchen wurden bereits dorthin übermittelt?
b) Inwiefern kooperiert die Firma mit deutschen Strafverfolgungsbehörden oder auch mit Geheimdiensten zur Herausgabe von Informationen zu Nutzerinnen und Nutzern und/oder deren Inhaltsdaten?
Gegen welche „terroristischen Gruppen und Terrorsympathisanten“ richtete sich der Aktionstag am 3. Oktober 2018 nach Kenntnis der Bundesregierung?
Auf welche Weise wurden die verdächtigen Internetinhalte bei Telegram nach Kenntnis der Bundesregierung festgestellt und analysiert?
Wie viele Inhalte wurden Telegram nach Kenntnis der Bundesregierung zur Löschung bzw. Überprüfung gemeldet (bitte nach Video- und Audiomaterial, PDF sowie sonstigen Inhalten aufschlüsseln)?
a) Wie viele dieser Inhalte wurden von deutschen Behörden gefunden und gemeldet?
b) Nach welchen Kriterien wurden diese Inhalte ausgewählt?
Wie viele der insgesamt an Telegram gemeldeten Inhalte waren aus Sicht der Bundesregierung strafbar?
In welchem Umfang kam Telegram nach Kenntnis der Bundesregierung den Ersuchen zur Löschung nach?
Was ist der Bundesregierung darüber bekannt, inwiefern Telegram russischen Behörden nunmehr Zugang zu verschlüsselten Inhalten ermöglicht (Bundestagsdrucksache 19/2083, Antwort der Bundesregierung auf die Schriftliche Frage 63 des Abgeordneten Manuel Sarrazin)?
Was ist der Bundesregierung darüber bekannt, inwiefern die mit den Europol-Aktionstagen adressierten „terroristischen Gruppen und Terrorsympathisanten“ nunmehr auf kleinere Internetplattformen ausweichen?
Wie viele Internetinhalte hat die Meldestelle für Internetinhalte bei Europol nach Kenntnis der Bundesregierung seit ihrer Einrichtung im Jahr 2015 zur Entfernung an Firmen gemeldet, und in welchem Umfang kamen diese den Ersuchen nach?
Welche Fortschritte sind der Bundesregierung zur Entwicklung des EU-Internetforums bekannt („Bekämpfung des Terrorismus im Internet: Internetforum drängt auf automatische Entdeckung terroristischer Propaganda“, Pressemitteilung der Europäischen Kommission vom 6. Dezember 2017)?
a) Wie viele Firmen arbeiten derzeit in dem Forum mit?
b) Wie viele Firmen haben derzeit Uploadfilter oder andere automatisierte Verfahren zum Aufspüren möglicherweise extremistischer oder terroristischer Inhalte installiert?
c) Welche Löschfristen halten die großen Firmen nach einem Ersuchen durch die Meldestelle für Internetinhalte ein (sofern nicht im Einzelnen bekannt, bitte die Einschätzung der Bundesregierung mitteilen)?
Sofern an dem „Joint Referral Action Day“ am 3. Oktober 2018 auch die britische „Research, Information and Communication Unit“ (RICU) teilgenommen hat, was ist der Bundesregierung über dort genutzte automatische Instrumente für die Erkennung und Entfernung terroristischer Inhalte im Internet bekannt und wo hat die RICU auf Ebene der Ratsarbeitsgruppen darüber berichtet?
a) Wo hat die RICU nach Kenntnis der Bundesregierung die besagten Werkzeuge vorgestellt, und welche Bundesbehörden oder Delegationen der Bundesregierung nahmen daran teil?
b) Was ist der Bundesregierung über ein Projekt „Ensemble“ bekannt, mit dem die RICU nach Kenntnis der Fragestellerinnen und Fragesteller das automatisierte Aufspüren unerwünschter Inhalte weiter vereinfachen will?
c) Welche Firmen oder Institute wollen im Projekt „Ensemble“ entsprechende Erkennungstechnologien oder Uploadfilter testen?
Was ist der Bundesregierung darüber bekannt, inwiefern Europol über die Einführung und Nutzung von Erkennungstechnologien oder Uploadfilter nachdenkt?
Welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung aus den Ergebnissen der Studie „Internationale Zusammenarbeit in der Telekommunikationsüberwachung“ (INTLI) zur Analyse der europäischen Rechtslage und der Darstellung der unterschiedlichen Zugriffsmöglichkeiten für die Überwachung (Bundestagsdrucksache 18/11578, Frage 15), wie sie von den Projektbeteiligten mittlerweile teilweise unter dem Titel „Access to Telecommunication Data in Criminal Justice: A Comparative Analysis of European Legal Orders“ in der Schriftenreihe des Max-Planck-Instituts für ausländisches und internationales Strafrecht zum Kauf veröffentlicht wurde?
a) Welche Aufgaben übernahmen die Projektbeteiligten nach Kenntnis der Bundesregierung im Rahmen der Studie?
b) Welche Ergebnisse der Studie hat der Auftragnehmer nach Kenntnis der Bundesregierung noch nicht veröffentlicht?
c) Welche Standards hält die Bundesregierung für den Austausch von Daten der Telekommunikationsüberwachung für geeignet, und wie wird sie sich für deren Etablierung einsetzen?
d) Welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung aus den Ergebnissen des Projekts „Informationstechnische Überwachung mobiler Endgeräte“ (SMART) zur Untersuchung von Schnittstellen für die informationstechnische Überwachung?