Koordination der Energiewende
der Abgeordneten Sandra Weeser, Michael Theurer, Grigorios Aggelidis, Renata Alt, Nicole Bauer, Nicola Beer, Dr. Jens Brandenburg (Rhein-Neckar), Dr. Marcus Faber, Markus Herbrand, Torsten Herbst, Katja Hessel, Dr. Gero Clemens Hocker, Reinhard Houben, Ulla Ihnen, Olaf in der Beek, Pascal Kober, Oliver Luksic, Alexander Müller, Roman Müller-Böhm, Dr. Wieland Schinnenburg, Frank Sitta, Judith Skudelny, Benjamin Strasser, Katja Suding, Linda Teuteberg, Stephan Thomae, Manfred Todtenhausen, Dr. Andrew Ullmann, Gerald Ullrich, Nicole Westig und der Fraktion der FDP
Vorbemerkung
In seinem Ende September veröffentlichten Sonderbericht über die „Koordination und Steuerung zur Umsetzung der Energiewende durch das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie“ stellt der Bundesrechnungshof erhebliche Defizite fest. Der Bundesrechnungshof, unabhängiges Organ der staatlichen Finanzkontrolle, weist auf Zielverfehlungen bei der Umsetzung hin und warnt die Bundesregierung vor einem Scheitern der Energiewende. Als grundlegendes Problem bei der Umsetzung durch das zuständige Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) benennt der Bericht ein gravierendes Missverhältnis zwischen Aufwand und Ertrag der Energiewende: „Trotz des erheblichen Einsatzes von Personal und Finanzmitteln erreicht Deutschland die Ziele bei der Umsetzung der Energiewende bisher überwiegend nicht.“
Seit fast fünf Jahren ist das BMWi federführend für die Umsetzung der Energiewende und damit auch für deren Koordination zuständig. Einen wesentlichen Grund für die mangelhafte Umsetzung sieht der Bundesrechnungshof in der Koordination der Energiewende. Mittlerweile sind alleine im BMWi vier Abteilungen und insgesamt 34 Referate mit der Energiewende beschäftigt. Darüber hinaus befassen sich fünf weitere Bundesministerien sowie alle Landesregierungen mit der Energiewende. Insgesamt sind mindestens 45 Gremien mit der Energiewende befasst. Das BMWi hat laut Bundesrechnungshof bisher jedoch nicht definiert, was und wen die Koordination umfasst und auch keine Organisationsform geschaffen, die die Gesamtverantwortung für die Umsetzung der Energiewende trägt.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen9
Welche Konsequenzen zieht die Bundesregierung aus der Forderung des Bundesrechnungshofes nach der Einrichtung einer gesamtverantwortlichen Stelle zur Koordination der Energiewende?
Welche Überlegungen hat die Bundesregierung, die Energiewende zukünftig personell und strukturell angemessen zu koordinieren?
Welche Auswirkung hat nach Einschätzung der Bundesregierung die bisher nicht nachbesetzte Stelle des dritten Staatssekretärs im BMWi auf die Koordination der Energiewende?
Wie ist der aktuelle Stand der Nachbesetzung des dritten Staatssekretärs im BMWi?
Wie schätzt die Bundesregierung die Koordination der Energiewende zwischen den daran beteiligten Bundesministerien hinsichtlich ihrer Wirksamkeit ein?
Welche Konsequenzen zieht die Bundesregierung aus der Forderung des Bundesrechnungshofes nach der Einrichtung eines Interministeriellen Ausschusses für die Koordination der Energiewende zwischen den daran beteiligten Bundesministerien?
Wie schätzt die Bundesregierung die Koordination der Energiewende zwischen Bund und Ländern hinsichtlich ihrer Wirksamkeit ein?
Welche Konsequenzen zieht die Bundesregierung aus der Forderung des Bundesrechnungshofes nach der Einrichtung eines Bund-Länder-Ausschusses für die Koordination der Energiewende?
Wie schätzt die Bundesregierung die Koordination der Energiewende zwischen Bund und Europäischer Union hinsichtlich ihrer Wirksamkeit ein?
Wie bewertet die Bundesregierung die Koordination der Energiewende insgesamt hinsichtlich ihrer Wirksamkeit?
Plant die Bundesregierung organisatorische oder personelle Änderungen bei der Koordination der Energiewende, und wenn ja, welche?