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Kleine AnfrageWahlperiode 19Beantwortet

Sicht der Bundesregierung auf das Verhältnis zwischen Grundgesetz und europäischer bzw. internationaler Integration Deutschlands

(insgesamt 10 Einzelfragen)

Fraktion

AfD

Ressort

Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat

Datum

14.12.2018

Aktualisiert

23.07.2024

Deutscher BundestagDrucksache 19/608628.11.2018

Sicht der Bundesregierung auf das Verhältnis zwischen Grundgesetz und europäischer bzw. internationaler Integration Deutschlands

der Abgeordneten Thomas Seitz, Corinna Miazga, Dr. Rainer Kraft, Johannes Huber, Dr. Christian Wirth, Enrico Komning, Andreas Mrosek, Siegbert Droese, Martin Hebner, Joana Cotar, Matthias Büttner, Dr. Götz Frömming, Hansjörg Müller, Christoph Neumann, Armin-Paulus Hampel, Dr. Heiko Wildberg, Jörn König, Waldemar Herdt, Norbert Kleinwächter, Petr Bystron, Dr. Gottfried Curio, Martin Hess, Dr. Bernd Baumann, Jochen Haug, Lars Herrmann, Beatrix von Storch und der Fraktion der AfD

Vorbemerkung

In einem am 25. September 2011 online veröffentlichten Interview mit der „Frankfurter Allgemeinen“ (www.faz.net/aktuell/wirtschaft/eurokrise/vosskuhle -mehr-europa-laesst-das-grundgesetz-kaum-zu-11369184.html) antwortete der Präsident des Bundesverfassungsgerichtes, Prof. Dr. Dr. h. c. Andreas Voßkuhle, auf die Frage „Erlaubt das Grundgesetz eine weitere europäische Integration?“ mit „Ich denke, der Rahmen ist wohl weitgehend ausgeschöpft“.

Auf die Nachfragen hierzu führte er aus: „Die souveräne Staatlichkeit Deutschlands wird durch das Grundgesetz unabänderbar garantiert. Sie darf auch durch den verfassungsändernden Gesetzgeber aufgrund der im Grundgesetz verankerten Ewigkeitsgarantie nicht aufgegeben werden. Danach sind Änderungen des Grundgesetzes, die Strukturprinzipien berühren – Demokratieprinzip, Rechtsstaatsprinzip, Sozialstaatsprinzip, Bundesstaatlichkeit –, unzulässig. […] Für eine Abgabe weiterer Kernkompetenzen an die Europäische Union dürfte nicht mehr viel Spielraum bestehen. Wollte man diese Grenze überschreiten, was politisch ja durchaus richtig und gewollt sein kann, müsste Deutschland sich eine neue Verfassung geben. Dafür wäre ein Volksentscheid nötig. Ohne das Volk geht es nicht!“

Da Vertreter der Bundesregierung auch in jüngster Vergangenheit regelmäßig von der Notwendigkeit „europäischer Lösungen“ (https://de.reuters.com/article/ osterreich-fl-chtlinge-merkel-faymann-idDEKCN0QW1MT20150827) und einer noch weiter zu vertiefenden europäischen Integration sprachen (www.bundes finanzministerium.de/Content/DE/Interviews/2014/2014-08-31-schaeuble-lamers. html), die amtierende Bundesministerin der Verteidigung, damals noch Bundesministerin für Arbeit und Soziales, 2011 sogar die „Vereinigten Staaten von Europa“ forderte (www.spiegel.de/politik/deutschland/schuldenkrise-von-der -leyenfordert-die-vereinigten-staaten-von-europa-a-782879.html), stellt sich die Frage nach möglichen Plänen innerhalb der Bundesregierung zur Schaffung einer neuen Verfassung und allgemein der Sicht der Bundesregierung auf das Verhältnis zwischen Grundgesetz und europäischer bzw. internationaler Integration Deutschlands.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen10

1

Geht die Bundesregierung davon aus, dass die von dem Präsidenten des Bundesverfassungsgerichts bereits 2011 im genannten Interview geäußerte Einschätzung die bestehende Rechtslage zu Fragen der Zulässigkeit weiterer europäischer bzw. internationaler Integrationsmaßnahmen wiedergibt?

2

Gab oder gibt es in der Bundesregierung Überlegungen oder Pläne, eine neue Verfassung für Deutschland erarbeiten zu lassen, die eine weitergehendere europäische bzw. internationale Integration Deutschlands ermöglichen würde, und wenn ja, in welchem Geschäftsbereich der Bundesregierung?

3

Gab oder gibt es in der Bundesregierung Überlegungen oder Pläne, auf anderem Wege als auf Grundlage einer neuen Verfassung eine weitergehendere europäische bzw. internationale Integration Deutschlands zu ermöglichen, und wenn ja, in welchem Geschäftsbereich der Bundesregierung?

4

Sieht die Bundesregierung eine sich aus der Ewigkeitsgarantie des Grundgesetzes in Verbindung mit der in der Präambel genannten „Verantwortung vor Gott“ und der historischen Entwicklung des dem Grundgesetz zugrunde liegenden Menschenwürdeprinzips implizit abgeleitete Verpflichtung der Staatsgewalten zur Erhaltung der christlich-jüdischen Identität Deutschlands?

5

Gehört es nach Auffassung der Bundesregierung zum Auftrag des Bundesamtes für Verfassungsschutz, Personen, Gruppen oder Organisationen zu beobachten, die politisch für ein Missachten der Ewigkeitsgarantie des Grundgesetzes bei der europäischen bzw. internationalen Integration Deutschlands eintreten oder die sonstige Bestrebungen mit dem Ziel der Untergrabung der Ewigkeitsgarantie unternehmen?

6

Gehört es nach Auffassung der Bundesregierung zum Auftrag des Bundesamtes für Verfassungsschutz, Personen, Gruppen oder Organisationen zu beobachten, die für eine Untergrabung der Ewigkeitsgarantie des Grundgesetzes durch eine gezielte Veränderung der Identität des deutschen Staatsvolkes eintreten?

7

Gehört es nach Auffassung der Bundesregierung zum Auftrag des Bundesamtes für Verfassungsschutz, Amtsträger der vollziehenden oder rechtsprechenden Staatsgewalt auf Bundes-, Landes- oder Kommunalebene zu beobachten, die im Verdacht stehen, ihre Amtsbefugnisse und ihr Ermessen missbräuchlich im Sinne einer vorweggenommenen weitergehenderen europäischen bzw. internationalen Integration Deutschlands auszuüben?

8

Ist das Bundesamt für Verfassungsschutz berechtigt oder bei Vorliegen der entsprechenden Voraussetzungen ggf. sogar verpflichtet, auch Mitglieder der Bundesregierung zu beobachten?

9

Wenn die vorhergehende Frage ganz oder teilweise mit ja beantwortet wurde, ist nach Einschätzung der Bundesregierung das Bundesamt für Verfassungsschutz imstande, diesen Auftrag zu erfüllen?

10

Wenn die vorhergehende Frage mit ja beantwortet wurde, wie lässt sich mit dieser Einschätzung vereinbaren, dass gemäß § 54 Absatz 1 Nummer 3 des Bundesbeamtengesetzes Beamte im Bundesamt für Verfassungsschutz von der Besoldungsgruppe B6 an aufwärts politische Beamte sind und jederzeit in den vorläufigen Ruhestand versetzt werden können?

Berlin, den 20. November 2018

Dr. Alice Weidel, Dr. Alexander Gauland und Fraktion

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