BundestagKleine Anfragen
Zurück zur Übersicht
Kleine AnfrageWahlperiode 19Beantwortet

Finanzierung des Strukturwandels in den Kohleregionen

(insgesamt 22 Einzelfragen)

Fraktion

FDP

Ressort

Bundesministerium für Wirtschaft und Energie

Datum

21.01.2019

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 19/641011.12.2018

Finanzierung des Strukturwandels in den Kohleregionen

der Abgeordneten Dr. Martin Neumann, Michael Theurer, Grigorios Aggelidis, Renata Alt, Jens Beeck, Nicola Beer, Dr. Jens Brandenburg (Rhein-Neckar), Hartmut Ebbing, Dr. Marcus Faber, Otto Fricke, Thomas Hacker, Katrin Helling-Plahr, Markus Herbrand, Katja Hessel, Reinhard Houben, Ulla Ihnen, Olaf in der Beek, Thomas L. Kemmerich, Ulrich Lechte, Oliver Luksic, Roman Müller-Böhm, Hagen Reinhold, Bernd Reuther, Christian Sauter, Matthias Seestern-Pauly, Frank Sitta, Bettina Stark-Watzinger, Dr. Marie-Agnes Strack-Zimmermann, Benjamin Strasser, Katja Suding, Stephan Thomae, Manfred Todtenhausen, Sandra Weeser und der Fraktion der FDP

Vorbemerkung

Die Bundesregierung hat sich zur finanziellen Unterstützung der infolge der veränderten Klimapolitik vom Strukturwandel betroffenen Kohleregionen bekannt.

Vor diesem Hintergrund wurden verschiedene Ansätze für eine finanzielle Unterstützung ins Spiel gebracht, u. a. forderten die Ministerpräsidenten der betroffenen Neuen Bundesländer Soforthilfen im dreistelligen Millionenbereich sowie Strukturhilfen im Umfang von 60 Mrd. Euro, verteilt auf 30 Jahre. Im Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD ist ein Ansatz von 1,5 Mrd. Euro finanzieller Unterstützung der betroffenen Reviere für die laufende Legislaturperiode zu finden.

Durch das Einsetzen der Sicherheitsbereitschaft zum 1. Oktober 2018 sind z. B. in der Lausitz bereits geschätzt 1 500 Industriearbeitsplätze verloren gegangen. Vor diesem Hintergrund stellen sich den Fragestellern folgende Fragen.

Wir fragen die Bundesregierung:

1. Welches ist die Berechnungsgrundlage für die 1,5 Mrd. Euro, und aus welchen Einzelposten setzt sich diese Summe zusammen?

2. In welcher Höhe sind aus den 1,5 Mrd. Euro bereits Mittel abgerufen worden (bitte nach Regionen staffeln)?

3. Welche finanziellen Leistungen für die betroffenen Regionen sind bereits jetzt für die Jahre 2018 bzw. 2019 im Bundeshaushalt eingestellt?

4. Gibt es außer den von der Bundesregierung bezifferten 1,5 Mrd. Euro bereits finanzielle Mittel, die für die betroffenen Reviere im Zusammenhang mit dem Strukturwandel fest eingeplant sind und zur Verfügung stehen? Falls ja, in welchem Haushaltsplan sind diese eingestellt?

5. In welchem zeitlichen Rahmen werden die 1,5 Mrd. Euro zur Verfügung gestellt, und wie verteilen sie sich auf die einzelnen Reviere?

6. Wer ist zum Abruf berechtigt?

7. Wie können Mittel aus den zur Verfügung gestellten 1,5 Mrd. Euro abgerufen werden?

8. Welche Vorgaben gibt es hinsichtlich der jährlich durch die Regionen abzurufenden Mittel?

9. Gibt es Vereinfachungen zur Beschleunigung des Mittelabrufes für die betroffenen Regionen, und wie können diese ggf. Anwendung finden?

10. Auf welcher Bewertungs- bzw. Entscheidungsgrundlage sind nunmehr auch die vom Steinkohlebergbau betroffenen Regionen in der Kommission vertreten?

11. Welche Auswirkungen hätte eine entsprechende Ausweitung des Betroffenenkreises auf die für den Strukturwandel zur Verfügung stehende Summe?

12. Warum werden Projekte aus dem Bundesverkehrswegeplan, die in von der Strukturentwicklung betroffenen Regionen liegen (konkret die Elektrifizierung der Strecke Cottbus–Görlitz sowie der Gleisausbau zwischen Cottbus und Lübbenau), nicht schon jetzt im Vordringlichen Bedarf aufgenommen (siehe Veröffentlichung des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur – BMVI am 6. November 2018)?

13. Aus welchem Grund hat das BMVI die entsprechenden Forderungen der Kommission nicht in seinen Planungen berücksichtigt?

14. Wann besteht die nächste Möglichkeit, die beiden in Frage 12 genannten Schienenverkehrsprojekte in den Vordringlichen Bedarf im Bundesverkehrswegeplan auszuweisen?

15. Welche Informationen zu den zu erwartenden Gewerbesteuerausfällen für Kommunen in den betroffenen Regionen liegen der Bundesregierung vor (bitte differenziert nach Revieren angeben)?

16. Welche Informationen zu über die Gewerbesteuer hinausgehenden Zahlungen (Sponsoring etc.) der Energieunternehmen liegen der Bundesregierung für die einzelnen betroffenen Regionen vor?

17. Inwiefern ist geplant, die betroffenen Regionen finanziell bei der Bewältigung dieses finanziellen Strukturwandels zu unterstützen?

18. Wie hoch sind die aktuellen Beteiligungen deutscher Kommunen am Energieversorgungskonzern RWE nach Kenntnis der Bundesregierung?

19. Welche Kommunen haben in welchem Umfang nach Kenntnis der Bundesregierung in den vergangenen fünf Jahren Anteile am Energieversorgungskonzern RWE veräußert bzw. beabsichtigen, dies zu tun?

20. In welchem Umfang tragen nach Kenntnis der Bundesregierung Dividenden aus den RWE-Beteiligungen zu den Einnahmen deutscher Kommunen bei?

21. Welche Vermögensverluste erwartet die Bundesregierung bei den betroffenen Kommunen durch einen Ausstieg aus der Erzeugung von Energie aus Braunkohle?

22. In welchem Umfang plant die Bundesregierung gesonderte Entschädigungen für Kommunen, die an RWE beteiligt sind, um einen eventuell entstehenden Vermögensverlust durch den Ausstieg aus der Braunkohleverstromung zu kompensieren?

Fragen22

1

Welches ist die Berechnungsgrundlage für die 1,5 Mrd. Euro, und aus welchen Einzelposten setzt sich diese Summe zusammen?

2

In welcher Höhe sind aus den 1,5 Mrd. Euro bereits Mittel abgerufen worden (bitte nach Regionen staffeln)?

3

Welche finanziellen Leistungen für die betroffenen Regionen sind bereits jetzt für die Jahre 2018 bzw. 2019 im Bundeshaushalt eingestellt?

4

Gibt es außer den von der Bundesregierung bezifferten 1,5 Mrd. Euro bereits finanzielle Mittel, die für die betroffenen Reviere im Zusammenhang mit dem Strukturwandel fest eingeplant sind und zur Verfügung stehen? Falls ja, in welchem Haushaltsplan sind diese eingestellt?

5

In welchem zeitlichen Rahmen werden die 1,5 Mrd. Euro zur Verfügung gestellt, und wie verteilen sie sich auf die einzelnen Reviere?

6

Wer ist zum Abruf berechtigt?

7

Wie können Mittel aus den zur Verfügung gestellten 1,5 Mrd. Euro abgerufen werden?

8

Welche Vorgaben gibt es hinsichtlich der jährlich durch die Regionen abzurufenden Mittel?

9

Gibt es Vereinfachungen zur Beschleunigung des Mittelabrufes für die betroffenen Regionen, und wie können diese ggf. Anwendung finden?

10

Auf welcher Bewertungs- bzw. Entscheidungsgrundlage sind nunmehr auch die vom Steinkohlebergbau betroffenen Regionen in der Kommission vertreten?

11

Welche Auswirkungen hätte eine entsprechende Ausweitung des Betroffenenkreises auf die für den Strukturwandel zur Verfügung stehende Summe?

12

Warum werden Projekte aus dem Bundesverkehrswegeplan, die in von der Strukturentwicklung betroffenen Regionen liegen (konkret die Elektrifizierung der Strecke Cottbus–Görlitz sowie der Gleisausbau zwischen Cottbus und Lübbenau), nicht schon jetzt im Vordringlichen Bedarf aufgenommen (siehe Veröffentlichung des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur – BMVI am 6. November 2018)?

13

Aus welchem Grund hat das BMVI die entsprechenden Forderungen der Kommission nicht in seinen Planungen berücksichtigt?

14

Wann besteht die nächste Möglichkeit, die beiden in Frage 12 genannten Schienenverkehrsprojekte in den Vordringlichen Bedarf im Bundesverkehrswegeplan auszuweisen?

15

Welche Informationen zu den zu erwartenden Gewerbesteuerausfällen für Kommunen in den betroffenen Regionen liegen der Bundesregierung vor (bitte differenziert nach Revieren angeben)?

16

Welche Informationen zu über die Gewerbesteuer hinausgehenden Zahlungen (Sponsoring etc.) der Energieunternehmen liegen der Bundesregierung für die einzelnen betroffenen Regionen vor?

17

Inwiefern ist geplant, die betroffenen Regionen finanziell bei der Bewältigung dieses finanziellen Strukturwandels zu unterstützen?

18

Wie hoch sind die aktuellen Beteiligungen deutscher Kommunen am Energieversorgungskonzern RWE nach Kenntnis der Bundesregierung?

19

Welche Kommunen haben in welchem Umfang nach Kenntnis der Bundesregierung in den vergangenen fünf Jahren Anteile am Energieversorgungskonzern RWE veräußert bzw. beabsichtigen, dies zu tun?

20

In welchem Umfang tragen nach Kenntnis der Bundesregierung Dividenden aus den RWE-Beteiligungen zu den Einnahmen deutscher Kommunen bei?

21

Welche Vermögensverluste erwartet die Bundesregierung bei den betroffenen Kommunen durch einen Ausstieg aus der Erzeugung von Energie aus Braunkohle?

22

In welchem Umfang plant die Bundesregierung gesonderte Entschädigungen für Kommunen, die an RWE beteiligt sind, um einen eventuell entstehenden Vermögensverlust durch den Ausstieg aus der Braunkohleverstromung zu kompensieren?

Berlin, den 28. November 2018

Christian Lindner und Fraktion

Ähnliche Kleine Anfragen