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Kleine AnfrageWahlperiode 19Beantwortet

Formaldehydbonus bei Biogasanlagen

(insgesamt 6 Einzelfragen)

Fraktion

FDP

Ressort

Bundesministerium für Wirtschaft und Energie

Datum

22.01.2019

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 19/665019.12.2018

Formaldehydbonus bei Biogasanlagen

der Abgeordneten Dr. Gero Clemens Hocker, Frank Sitta, Grigorios Aggelidis, Renata Alt, Jens Beeck, Nicola Beer, Dr. Jens Brandenburg (Rhein-Neckar), Dr. Marcus Faber, Otto Fricke, Katrin Helling-Plahr, Markus Herbrand, Katja Hessel, Reinhard Houben, Ulla Ihnen, Olaf in der Beek, Dr. Christian Jung, Thomas L. Kemmerich, Daniela Kluckert, Carina Konrad, Ulrich Lechte, Oliver Luksic, Till Mansmann, Hagen Reinhold, Matthias Seestern-Pauly, Judith Skudelny, Benjamin Strasser, Katja Suding, Michael Theurer, Stephan Thomae, Sandra Weeser und der Fraktion der FDP

Vorbemerkung

Laut einem Bericht auf „top agrar online“ vom 2. Oktober 2018 könnten Biogasanlagenbetreiber den Anspruch auf den Formaldehydbonus für die Zukunft verlieren und schon erhaltene Bonuszahlungen aus der Vergangenheit zurückzahlen müssen (www.topagrar.com/news/Energie-Energienews-Rueckzahlung-des-Formaldehydbonus-Wer-ist-betroffen-9839881.html). Dies gehe aus einem Urteil des Oberlandesgerichts (OLG) Stuttgart vom 17. Mai 2018 (Aktenzeichen 2 U 129/17) hervor, das noch nicht rechtskräftig sei. Beim Formaldehydbonus handelt es sich um eine Vergütung, mit der in Deutschland der Bau und der Betrieb von Biogasanlagen mit einem niedrigen Ausstoß an Formaldehyd gefördert wird.

Betroffen vom Urteil des OLG Stuttgart seien Betreiber mit einer Biogasanlage, die in den Jahren 2009, 2010 oder 2011 in Betrieb gegangen sei und zunächst keiner Genehmigung gemäß Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) bedurft habe. Der niedersächsische Netzbetreiber EWE Netz GmbH habe als erster Netzbetreiber bereits entsprechende Rückforderungsschreiben an die betroffenen Biogasanlagenbetreiber übersandt. Sofern die OLG-Entscheidung rechtskräftig werde, drohten bundesweit allen betroffenen Anlagenbetreibern entsprechende Rückforderungen.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen6

1

Wie viele Biogasanlagenbetreiber wären nach Kenntnis der Bundesregierung bei Rechtskraft des Urteils des OLG Stuttgart von Rückforderungen des Formaldehydbonus sowie von einem Verlust entsprechender Ansprüche für die Zukunft betroffen?

2

Wie groß wäre nach Kenntnis der Bundesregierung bei Rechtskraft des Urteils des OLG Stuttgart die durchschnittliche Summe der Rückforderungen, die die betroffenen Biogasanlagenbetreiber begleichen müssten, und wie groß wäre die durchschnittliche Summe der Ansprüche, die die betroffenen Biogasanlagenbetreiber für die Zukunft verlieren würden?

3

Wie groß wäre nach Kenntnis der Bundesregierung bei Rechtskraft des Urteils des OLG Stuttgart die Spannbreite der Rückforderungssummen, die die betroffenen Biogasanlagenbetreiber begleichen müssten, und wie groß wäre die Spannbreite der Summen der Ansprüche, die die betroffenen Biogasanlagenbetreiber für die Zukunft verlieren würden (bitte jeweils die größte und die kleinste Summe angeben)?

4

Welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung aus dem Urteil des OLG Stuttgart im Hinblick auf die Zukunftsfähigkeit des Betriebs von Biogasanlagen in Deutschland?

5

Besteht nach Auffassung der Bundesregierung politischer Handlungsbedarf, um eventuelle Rückforderungen des Formaldehydbonus sowie einen Verlust entsprechender Ansprüche für die Zukunft auf der Grundlage des Urteils des OLG Stuttgart zu verhindern und auf diese Weise die Zukunftsfähigkeit der betroffenen Betriebe weiterhin zu gewährleisten?

6

Wenn Frage 5 mit Ja beantwortet wird, was tut die Bundesregierung, um eventuelle Rückforderungen des Formaldehydbonus sowie einen Verlust entsprechender Ansprüche für die Zukunft zu verhindern, und wenn Frage 5 mit nein beantwortet wird, warum nicht?

Berlin, den 28. November 2018

Christian Lindner und Fraktion

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