Aktivitäten der Mafia in Deutschland
der Abgeordneten Martina Renner, Dr. André Hahn, Gökay Akbulut, Ulla Jelpke, Amira Mohamed Ali, Niema Movassat, Petra Pau, Kersten Steinke, Friedrich Straetmanns, Dr. Kirsten Tackmann und der Fraktion DIE LINKE.
Vorbemerkung
In seiner Ausgabe vom 3. November 2018 berichtete „DER SPIEGEL“ unter der Überschrift „Diebe im Gesetz“ über mutmaßliche Netzwerke „armenischer Mafiagruppen“ in der Bundesrepublik Deutschland. Berichtet wurde über Ermittlungsverfahren des Bundeskriminalamtes (BKA) in einem gemeinsamen Projekt namens „Fatil“ („Fight against thieves in law“) mit sechs Landeskriminalämtern. Dabei kam es zu 14 Ermittlungsverfahren und Ermittlungsmaßnahmen gegen insgesamt 42 Personen. Geschildert werden typische Betätigungsfelder krimineller Strukturen von Personen armenischer Herkunft. Für besonderes Aufsehen sorgte dabei, dass in diesem Artikel auch über mögliche Verbindungen von ranghohen diplomatischen Vertretern der Republik Armenien zu den mutmaßlichen mafiaähnlichen Strukturen und in den politischen Raum berichtet wird. In einem weiteren Artikel auf „SPIEGEL ONLINE“ vom 8. November 2018 unter dem Titel „Mafia trifft Mafia“ wird über mögliche Verbindungen von Armeniern aus Thüringen, gegen die 2014 wegen Falschgelddelikten ermittelt wurde, zur italienischen ’Ndrangheta’.
Wir fragen die Bundesregierung:
1. Wann und mit welcher Zielsetzung wurde die in der Vorbemerkung der Fragesteller genannte Projektgruppe „Fatil“ eingerichtet?
- Wie viele Beamtinnen und Beamte des BKA waren an der Projektgruppe beteiligt?
- Wie viele Beamtinnen und Beamte des Zollkriminalamtes (ZKA) waren an der Projektgruppe beteiligt?
- Wie viele Beamtinnen und Beamte der Landeskriminalämter (LKÄ) waren an der Projektgruppe beteiligt?
2. Wie viele Ermittlungsverfahren wurden im Zusammenhang der Projektgruppe „Fatil“ geführt?
- durch das BKA,
- durch das ZKA,
- durch die LKÄ?
3. Wie viele Strafverfahren wurden im Zusammenhang der Projektgruppe eröffnet?
- durch den Generalbundesanwalt,
- durch Staatsanwaltschaften der Länder,
- in wie vielen Fällen kam es zur Anklage und
- wie viele Fälle wurden durch die Staatsanwaltschaften aus welchen Gründen eingestellt?
4. Welche Behörden waren durch Zulieferung von Erkenntnissen und Auswertungen aus dem eigenen Zuständigkeitsbereich an die Projektgruppe oder zu Ermittlungsverfahren beteiligt?
5. In wie vielen Fällen sind im Zuge der Arbeit der Projektgruppe „Fatil“ Anhaltspunkte zu Strukturen der internationalen Organisierten Kriminalität bekannt geworden?
6. Aus welchen Staaten stammten die im Zusammenhang mit den Anhaltspunkten zu Strukturen der internationalen Organisierten Kriminalität mutmaßlich beteiligten Personen?
7. Mit welchen ausländischen Sicherheitsbehörden wurden im Zusammenhang mit der Arbeit der Projektgruppe „Fatil“ und den so gewonnen Erkenntnissen und Anhaltspunkten Informationen ausgetauscht oder zumindest angefragt?
8. Hat die Bundesregierung insbesondere Kenntnis über das in dem „SPIEGEL“-Artikel vom 3. November 2018 erwähnte „vertrauliche Gutachten“ des Bundesnachrichtendienstes (BND) zur Person des A. S.?
9. Gab es in diesem Zusammenhang G-10-Beschränkungsmaßnahmen des BND gegen A. S. bzw. weitere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Botschaft der Republik Armenien oder Kommunikationskennzeichen (Telefonnummern, E-Mail-Adressen, IP-Adressen etc.) mit Bezug zu diplomatischen Vertretungen der Republik Armenien?
10. Sind in die Ermittlungsverfahren oder anderweitig in die Arbeit der Projektgruppe „Fatil“ Erkenntnisse und Informationen der damaligen Financial Intelligence Unit beim BKA eingeflossen?
11. In welchem Umfang wurden Finanzermittlungen im Zusammenhang mit Ermittlungsverfahren und anderer Tätigkeiten der Projektgruppe „Fatil“ aufgenommen?
12. Kann die Bundesregierung bestätigen, dass im Abschlussbericht der Projektgruppe „Fatil“ festgestellt oder kritisiert wurde, viele Staatsanwälte zögerten, Ermittlungen wegen des Verdachts der Bildung einer kriminellen Vereinigung nach § 129 des Strafgesetzbuchs (StGB) anzugehen?
13. Wären bei damaliger Rechtslage Ermittlungen nach § 129 StGB gegen eine hierarchisch organisierte Gruppe ohne politische Motivation überhaupt möglich gewesen?
14. Plant die Bundesregierung gesetzgeberische Maßnahmen, um den § 129 StGB so neu zu fassen, dass umfassend kriminelle Vereinigungen mit rein finanziellen Interessen darunter gefasst werden können?
15. Zählten der erwähnte damalige Botschaftsmitarbeiter A. S. und weitere Botschaftsmitarbeiter zum Kreis der Tatverdächtigen, gegen die sich Ermittlungsverfahren der Projektgruppe „Fatil“ richteten?
Wurden er oder weitere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Botschaft als Beschuldigte oder Zeugen vernommen?
16. War das Auswärtige Amt wegen der außenpolitischen Bedeutung des Falls in diese Vernehmungen, in die Ermittlungsverfahren oder darüber hinaus in die Arbeit der Projektgruppe „Fatil“ einbezogen oder wurde jedenfalls darüber informiert?
17. Trifft es zu, dass der armenische Botschafter A. S. Ende des vergangenen Jahres im Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat (BMI) vorgesprochen hat?
- Von wem ging die Initiative zu diesem Gespräch oder diesen Gesprächen aus?
- Was war Gegenstand des Gesprächs oder ggf. der Gespräche?
- Welche Schritte hat das BMI in den vergangenen fünf Jahren unternommen, um die Zusammenarbeit mit Armenien und armenischen Behörden bei der Bekämpfung grenzüberschreitender Kriminalität zu verbessern?
18. Welche Kenntnisse hat das BMI zur Vorsprache von A. S. in den Innenministerien der Länder, und handelt es sich dabei um die Länder, in denen auch Ermittlungsverfahren gegen armenische kriminelle Gruppierungen geführt wurden?
19. Welche Gruppen, Vereine, Institutionen etc. existieren nach Kenntnis der Bundesregierung in Deutschland, die das Ziel eines besseren Verhältnisses zwischen Deutschland und Armenien bzw. einer positiveren Wahrnehmung der Republik Armenien in Deutschland haben?
- Existieren zu einzelnen dieser Vereine und Einrichtungen Erkenntnisse, dass sie gezielt zur Einflussarbeit insbesondere krimineller armenischer Gruppierungen genutzt werden sollen oder ursprünglich jedenfalls sollten?
- Zu welchen dieser Vereine und Einrichtungen unterhält die Bundesregierung eigene Kontakte?
- Zu welchen dieser Vereine und Einrichtungen existieren Verbindungen von Parteien oder parteinahen Stiftungen aus Deutschland, etwa zur Pflege des gemeinsamen christlichen Erbes, und wie gestalten sich diese?
Berlin, den 5. Dezember 2018
Fragen36
Wann und mit welcher Zielsetzung wurde die in der Vorbemerkung der Fragesteller genannte Projektgruppe „Fatil“ eingerichtet?
Wie viele Beamtinnen und Beamte des BKA waren an der Projektgruppe beteiligt?
Wie viele Beamtinnen und Beamte des Zollkriminalamtes (ZKA) waren an der Projektgruppe beteiligt?
Wie viele Beamtinnen und Beamte der Landeskriminalämter (LKÄ) waren an der Projektgruppe beteiligt?
Wie viele Ermittlungsverfahren wurden im Zusammenhang der Projektgruppe „Fatil“ geführt?
durch das BKA,
durch das ZKA,
durch die LKÄ?
Wie viele Strafverfahren wurden im Zusammenhang der Projektgruppe eröffnet?
durch den Generalbundesanwalt,
durch Staatsanwaltschaften der Länder,
in wie vielen Fällen kam es zur Anklage und
wie viele Fälle wurden durch die Staatsanwaltschaften aus welchen Gründen eingestellt?
Welche Behörden waren durch Zulieferung von Erkenntnissen und Auswertungen aus dem eigenen Zuständigkeitsbereich an die Projektgruppe oder zu Ermittlungsverfahren beteiligt?
In wie vielen Fällen sind im Zuge der Arbeit der Projektgruppe „Fatil“ Anhaltspunkte zu Strukturen der internationalen Organisierten Kriminalität bekannt geworden?
Aus welchen Staaten stammten die im Zusammenhang mit den Anhaltspunkten zu Strukturen der internationalen Organisierten Kriminalität mutmaßlich beteiligten Personen?
Mit welchen ausländischen Sicherheitsbehörden wurden im Zusammenhang mit der Arbeit der Projektgruppe „Fatil“ und den so gewonnen Erkenntnissen und Anhaltspunkten Informationen ausgetauscht oder zumindest angefragt?
Hat die Bundesregierung insbesondere Kenntnis über das in dem „SPIEGEL“-Artikel vom 3. November 2018 erwähnte „vertrauliche Gutachten“ des Bundesnachrichtendienstes (BND) zur Person des A. S.?
Gab es in diesem Zusammenhang G-10-Beschränkungsmaßnahmen des BND gegen A. S. bzw. weitere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Botschaft der Republik Armenien oder Kommunikationskennzeichen (Telefonnummern, E-Mail-Adressen, IP-Adressen etc.) mit Bezug zu diplomatischen Vertretungen der Republik Armenien?
Sind in die Ermittlungsverfahren oder anderweitig in die Arbeit der Projektgruppe „Fatil“ Erkenntnisse und Informationen der damaligen Financial Intelligence Unit beim BKA eingeflossen?
In welchem Umfang wurden Finanzermittlungen im Zusammenhang mit Ermittlungsverfahren und anderer Tätigkeiten der Projektgruppe „Fatil“ aufgenommen?
Kann die Bundesregierung bestätigen, dass im Abschlussbericht der Projektgruppe „Fatil“ festgestellt oder kritisiert wurde, viele Staatsanwälte zögerten, Ermittlungen wegen des Verdachts der Bildung einer kriminellen Vereinigung nach § 129 des Strafgesetzbuchs (StGB) anzugehen?
Wären bei damaliger Rechtslage Ermittlungen nach § 129 StGB gegen eine hierarchisch organisierte Gruppe ohne politische Motivation überhaupt möglich gewesen?
Plant die Bundesregierung gesetzgeberische Maßnahmen, um den § 129 StGB so neu zu fassen, dass umfassend kriminelle Vereinigungen mit rein finanziellen Interessen darunter gefasst werden können?
Zählten der erwähnte damalige Botschaftsmitarbeiter A. S. und weitere Botschaftsmitarbeiter zum Kreis der Tatverdächtigen, gegen die sich Ermittlungsverfahren der Projektgruppe „Fatil“ richteten?
Wurden er oder weitere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Botschaft als Beschuldigte oder Zeugen vernommen?
War das Auswärtige Amt wegen der außenpolitischen Bedeutung des Falls in diese Vernehmungen, in die Ermittlungsverfahren oder darüber hinaus in die Arbeit der Projektgruppe „Fatil“ einbezogen oder wurde jedenfalls darüber informiert?
Trifft es zu, dass der armenische Botschafter A. S. Ende des vergangenen Jahres im Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat (BMI) vorgesprochen hat?
Von wem ging die Initiative zu diesem Gespräch oder diesen Gesprächen aus?
Was war Gegenstand des Gesprächs oder ggf. der Gespräche?
Welche Schritte hat das BMI in den vergangenen fünf Jahren unternommen, um die Zusammenarbeit mit Armenien und armenischen Behörden bei der Bekämpfung grenzüberschreitender Kriminalität zu verbessern?
Welche Kenntnisse hat das BMI zur Vorsprache von A. S. in den Innenministerien der Länder, und handelt es sich dabei um die Länder, in denen auch Ermittlungsverfahren gegen armenische kriminelle Gruppierungen geführt wurden?
Welche Gruppen, Vereine, Institutionen etc. existieren nach Kenntnis der Bundesregierung in Deutschland, die das Ziel eines besseren Verhältnisses zwischen Deutschland und Armenien bzw. einer positiveren Wahrnehmung der Republik Armenien in Deutschland haben?
Existieren zu einzelnen dieser Vereine und Einrichtungen Erkenntnisse, dass sie gezielt zur Einflussarbeit insbesondere krimineller armenischer Gruppierungen genutzt werden sollen oder ursprünglich jedenfalls sollten?
Zu welchen dieser Vereine und Einrichtungen unterhält die Bundesregierung eigene Kontakte?
Zu welchen dieser Vereine und Einrichtungen existieren Verbindungen von Parteien oder parteinahen Stiftungen aus Deutschland, etwa zur Pflege des gemeinsamen christlichen Erbes, und wie gestalten sich diese?