Neue Fähigkeiten zur Entschlüsselung bei Europol
der Abgeordneten Andrej Hunko, Anke Domscheit-Berg, Niema Movassat, Zaklin Nastic, Martina Renner, Alexander Ulrich und der Fraktion DIE LINKE.
Vorbemerkung
Die EU-Polizeiagentur Europol hat 5 Mio. Euro zur Entwicklung von Fähigkeiten zum Auslesen verschlüsselter Inhalte erhalten (Antwort der Bundesregierung auf die Schriftliche Frage 14 des Abgeordneten Andrej Hunko auf Bundestagsdrucksache 19/4734). Die Gelder erhält die „Entschlüsselungsplattform“, die in der Abteilung „Operations Department“ beim European Cybercrime Center (EC3) bei Europol angesiedelt ist und dienen der Ausstattung des dortigen forensischen Bereichs mit „neuen Software- und Hardwareprodukten zur Verbesserung der Sicherung von Datenträgern, der Entschlüsselung von Daten durch Erhöhung der Rechenleistung sowie der Unterstützung der EU-Mitgliedstaaten bei Ermittlungen und der Umsetzung von polizeilichen Maßnahmen der Telekommunikationsüberwachung“ (Bundestagsdrucksache 19/1435, Antwort zu Frage 3b). Auch sollen damit Aus- und Fortbildungsangebote für Strafverfolgungsbehörden der EU-Mitgliedstaaten gefördert werden.
Die Bundesregierung hält außerdem die Suche nach „Schwächen bei Algorithmen und Implementierungen“ sowie die Ausnutzung möglicher Fehler in Soft- und Hardwareprodukten unter Umständen für „erforderlich, damit Strafverfolgungsbehörden auch in Anbetracht verschlüsselter Beweismittel ihren gesetzlichen Aufgaben nachkommen können“ (Bundestagsdrucksache 19/1435, Antwort zu Frage 8).
Auch der Der Rat der Europäischen Union, in dem sich die Regierungen der Mitgliedstaaten zusammenschließen, fordert, die Behörden der Mitgliedstaaten sollen „Schwächen bei Algorithmen und Implementierungen“ untersuchen, um mögliche „Fehler“ ausnutzen zu können (Ratsdokument 12711/17). Europol soll hierzu mit Firmen kooperieren, die „spezielle Hard- und Software mit angemessener Rechenleistung“ bereitstellen könnten, um durch „intelligentere Analysen“ Passwörter zu knacken.
Die Behörden sollen in Ermittlungsverfahren Hinweise zu „Passphrasen, Phrasensegmenten, Zeichensatz, Passwortlänge“ sammeln.
Zukünftige Beratungen des Themas auf EU-Ebene sollen im Koordinierungsausschuss für den Bereich der polizeilichen und justiziellen Zusammenarbeit in Strafsachen (CATS) erfolgen (Antwort auf die Schriftliche Frage 14 auf Bundestagsdrucksache 19/4734).
Wir fragen die Bundesregierung:
- In welchen Sitzungen des Koordinierungsausschusses für den Bereich der polizeilichen und justiziellen Zusammenarbeit in Strafsachen (CATS) wurde das Thema „Entschlüsselungskapazitäten bei Europol“ im Rahmen der Strafverfolgung nach Kenntnis der Bundesregierung behandelt?
- An welchen dieser Sitzungen nahm die Bundesregierung aktiv teil und hat sich in Debatten hierzu geäußert?
- Auf welche Einschränkungen hat die Bundesregierung zu den Vorschlägen der Europäischen Kommission gedrungen?
- Welche Gelder hat Europol nach Kenntnis der Bundesregierung zur Entwicklung von Fähigkeiten zum Auslesen verschlüsselter Inhalte insgesamt erhalten?
- Welche weiteren Gelder oder Ausstattungshilfen soll Europol nach Kenntnis der Bundesregierung erhalten, und wofür werden diese aufgewendet?
- Welche Haltung vertritt die Bundesregierung zur Frage, inwiefern der Ausbau von „Entschlüsselungskapazitäten“ bei Europol im Rahmen der Strafverfolgung vom Mandat der Agentur gedeckt ist, und welche Vorgaben beachtet werden müssen?
- Welche eigenen Aktivitäten könnte Europol aus Sicht der Bundesregierung hinsichtlich der Entschlüsselung von Inhalten entfalten, ohne hierzu von einem oder mehreren Mitgliedstaaten angefragt worden zu sein?
- Welche Haltung vertritt die Bundesregierung zur Frage, inwiefern auch Europol vermehrt „Schwächen bei Algorithmen und Implementierungen“ suchen sollte, um mögliche „Fehler“ ausnutzen zu können (Ratsdokument 12711/17), oder stattdessen die Priorität darin liegen sollte, vor diesen Sicherheitslücken öffentlich zu warnen?
- Inwiefern sollte eine solche Suche nach „Schwächen bei Algorithmen und Implementierungen“ sowie die Ausnutzung möglicher Fehler bei Europol aus Sicht der Bundesregierung auf bestimmte Kriminalitätsbereiche beschränkt bleiben (etwa Terrorismusbekämpfung) oder für sämtliche Zuständigkeiten von Europol genutzt werden?
- Welche konkreten Maßnahmen sollte Europol aus Sicht der Bundesregierung zur Entschlüsselung von Inhalten Unterstützung im Rahmen der Strafverfolgung durchführen dürfen, und welche sollen den Mitgliedstaaten vorbehalten bleiben?
- Welche dieser Maßnahmen wären nach deutschem Recht nicht möglich?
- Inwiefern betrifft die Unterstützung „von polizeilichen Maßnahmen der Telekommunikationsüberwachung“ aus Sicht der Bundesregierung auch den Einsatz von Schadprogrammen („Trojaner“)?
- Welche Haltung vertritt die Bundesregierung zur Frage, auf welche Weise Europol an Geräte zur Entschlüsselung gelangen sollte, und auf welche Weise die entschlüsselten Daten an die auftraggebende Behörde übermittelt werden sollten?
- Welche Einschätzung vertritt die Bundesregierung zur Frage, ob auch das Bundeskriminalamt die anvisierten Entschlüsselungskapazitäten bei Europol in Anspruch nehmen muss, oder ob diese nach gegenwärtigen Planungen hinter den eigenen Fähigkeiten zurückbleiben?
- In welchen „herausragenden Fällen“ hat das Bundeskriminalamt (BKA) Europols Rechenkapazitäten zur Entschlüsselung von Inhalten „für die Fallbearbeitung […] in Anspruch genommen“ (Bundestagsdrucksache 19/1435, Antwort zu Frage 6c)?
- Um welche Ermittlungen ging es dabei?
- Sofern diese Unterstützung nicht vom BKA veranlasst wurde, aus welchen Gründen erfolgten diese Berechnungen nach Kenntnis der Bundesregierung durch Europol und nicht durch das BKA?
- Welche technischen Möglichkeiten schlagen die Europäische Kommission und Europol nach Kenntnis der Bundesregierung zur Umsetzung der Forderungen des Rates im Ratsdokument 12711/17 vor?
- Welche Details kann die Bundesregierung außerdem zur Ausstattung Europols „zur Entschlüsselung von Daten durch Erhöhung der Rechenleistung“ mitteilen (Bundestagsdrucksache 19/1435, Antwort zu Frage 3b)?
- Wann soll diese Ausstattung erfolgen, und welche technischen Anforderungen sollen diese Geräte in Bezug auf die Rechenleistung erfüllen?
- Auf welche Weise könnte Europol aus Sicht der Bundesregierung die EU-Mitgliedstaaten „bei Ermittlungen und der Umsetzung von polizeilichen Maßnahmen der Telekommunikationsüberwachung“ verstärkt unterstützen, und welche Aufgaben würden durch die Agentur übernommen?
- Was ist der Bundesregierung nunmehr über Planungen von Mitgliedstaaten der Europäischen Union zur Einrichtung von nationalen Kompetenzzentren zur polizeilichen Entschlüsselung von Telekommunikation und Geräten bekannt, und welche Mitgliedstaaten verfügen nach Kenntnis der Bundesregierung über ein solches Zentrum (Bundestagsdrucksache 19/1435, Antwort zu Frage 1)?
- Wo könnte ein solches Zentrum bei deutschen Polizeibehörden angesiedelt sein, bzw. inwiefern wird dies durch die Zentrale Stelle für Informationstechnik im Sicherheitsbereich (ZITiS) übernommen?
- Auf welche Weise hat die Bundesregierung Europol in politischen, rechtlichen oder technischen Fragestellungen hinsichtlich des Ausbaus von „Entschlüsselungskapazitäten“ unterstützt, und inwiefern wird diese Kooperation nunmehr durch die ZITiS durchgeführt?
- Um welche technischen Fragen ging es bei dieser Kooperation, und was hat die Bundesregierung hierzu beigesteuert?
- Welche der „im Oktober 2018 präsentierten Maßnahmen“ zur Entschlüsselung von Telekommunikation durch Europol wurden nach Kenntnis der Bundesregierung am 8. und 9. November 2018 in Washington der US-Heimatschutzministerin präsentiert (Ratsdokument 12894/18)?
Fragen13
In welchen Sitzungen des Koordinierungsausschusses für den Bereich der polizeilichen und justiziellen Zusammenarbeit in Strafsachen (CATS) wurde das Thema „Entschlüsselungskapazitäten bei Europol“ im Rahmen der Strafverfolgung nach Kenntnis der Bundesregierung behandelt?
An welchen dieser Sitzungen nahm die Bundesregierung aktiv teil und hat sich in Debatten hierzu geäußert?
Auf welche Einschränkungen hat die Bundesregierung zu den Vorschlägen der Europäischen Kommission gedrungen?
Welche Gelder hat Europol nach Kenntnis der Bundesregierung zur Entwicklung von Fähigkeiten zum Auslesen verschlüsselter Inhalte insgesamt erhalten?
Welche weiteren Gelder oder Ausstattungshilfen soll Europol nach Kenntnis der Bundesregierung erhalten, und wofür werden diese aufgewendet?
Welche Haltung vertritt die Bundesregierung zur Frage, inwiefern der Ausbau von „Entschlüsselungskapazitäten“ bei Europol im Rahmen der Strafverfolgung vom Mandat der Agentur gedeckt ist, und welche Vorgaben beachtet werden müssen?
Welche eigenen Aktivitäten könnte Europol aus Sicht der Bundesregierung hinsichtlich der Entschlüsselung von Inhalten entfalten, ohne hierzu von einem oder mehreren Mitgliedstaaten angefragt worden zu sein?
Welche Haltung vertritt die Bundesregierung zur Frage, inwiefern auch Europol vermehrt „Schwächen bei Algorithmen und Implementierungen“ suchen sollte, um mögliche „Fehler“ ausnutzen zu können (Ratsdokument 12711/17), oder stattdessen die Priorität darin liegen sollte, vor diesen Sicherheitslücken öffentlich zu warnen?
Inwiefern sollte eine solche Suche nach „Schwächen bei Algorithmen und Implementierungen“ sowie die Ausnutzung möglicher Fehler bei Europol aus Sicht der Bundesregierung auf bestimmte Kriminalitätsbereiche beschränkt bleiben (etwa Terrorismusbekämpfung) oder für sämtliche Zuständigkeiten von Europol genutzt werden?
Welche konkreten Maßnahmen sollte Europol aus Sicht der Bundesregierung zur Entschlüsselung von Inhalten Unterstützung im Rahmen der Strafverfolgung durchführen dürfen, und welche sollen den Mitgliedstaaten vorbehalten bleiben?
Welche dieser Maßnahmen wären nach deutschem Recht nicht möglich?
Inwiefern betrifft die Unterstützung „von polizeilichen Maßnahmen der Telekommunikationsüberwachung“ aus Sicht der Bundesregierung auch den Einsatz von Schadprogrammen („Trojaner“)?
Welche Haltung vertritt die Bundesregierung zur Frage, auf welche Weise Europol an Geräte zur Entschlüsselung gelangen sollte, und auf welche Weise die entschlüsselten Daten an die auftraggebende Behörde übermittelt werden sollten?
Welche Einschätzung vertritt die Bundesregierung zur Frage, ob auch das Bundeskriminalamt die anvisierten Entschlüsselungskapazitäten bei Europol in Anspruch nehmen muss, oder ob diese nach gegenwärtigen Planungen hinter den eigenen Fähigkeiten zurückbleiben?
In welchen „herausragenden Fällen“ hat das Bundeskriminalamt (BKA) Europols Rechenkapazitäten zur Entschlüsselung von Inhalten „für die Fallbearbeitung […] in Anspruch genommen“ (Bundestagsdrucksache 19/1435, Antwort zu Frage 6c)?
Um welche Ermittlungen ging es dabei?
Sofern diese Unterstützung nicht vom BKA veranlasst wurde, aus welchen Gründen erfolgten diese Berechnungen nach Kenntnis der Bundesregierung durch Europol und nicht durch das BKA?
Welche technischen Möglichkeiten schlagen die Europäische Kommission und Europol nach Kenntnis der Bundesregierung zur Umsetzung der Forderungen des Rates im Ratsdokument 12711/17 vor?
Welche Details kann die Bundesregierung außerdem zur Ausstattung Europols „zur Entschlüsselung von Daten durch Erhöhung der Rechenleistung“ mitteilen (Bundestagsdrucksache 19/1435, Antwort zu Frage 3b)?
Wann soll diese Ausstattung erfolgen, und welche technischen Anforderungen sollen diese Geräte in Bezug auf die Rechenleistung erfüllen?
Auf welche Weise könnte Europol aus Sicht der Bundesregierung die EU-Mitgliedstaaten „bei Ermittlungen und der Umsetzung von polizeilichen Maßnahmen der Telekommunikationsüberwachung“ verstärkt unterstützen, und welche Aufgaben würden durch die Agentur übernommen?
Was ist der Bundesregierung nunmehr über Planungen von Mitgliedstaaten der Europäischen Union zur Einrichtung von nationalen Kompetenzzentren zur polizeilichen Entschlüsselung von Telekommunikation und Geräten bekannt, und welche Mitgliedstaaten verfügen nach Kenntnis der Bundesregierung über ein solches Zentrum (Bundestagsdrucksache 19/1435, Antwort zu Frage 1)?
Wo könnte ein solches Zentrum bei deutschen Polizeibehörden angesiedelt sein, bzw. inwiefern wird dies durch die Zentrale Stelle für Informationstechnik im Sicherheitsbereich (ZITiS) übernommen?
Auf welche Weise hat die Bundesregierung Europol in politischen, rechtlichen oder technischen Fragestellungen hinsichtlich des Ausbaus von „Entschlüsselungskapazitäten“ unterstützt, und inwiefern wird diese Kooperation nunmehr durch die ZITiS durchgeführt?
Um welche technischen Fragen ging es bei dieser Kooperation, und was hat die Bundesregierung hierzu beigesteuert?
Welche der „im Oktober 2018 präsentierten Maßnahmen“ zur Entschlüsselung von Telekommunikation durch Europol wurden nach Kenntnis der Bundesregierung am 8. und 9. November 2018 in Washington der US-Heimatschutzministerin präsentiert (Ratsdokument 12894/18)?